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Volkelt-Brief 28/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te : Fir­men-IT: So füh­ren Sie auch ohne Kennt­nis­se in die rich­ti­ge Rich­tung GmbH-Finan­zen: SEPA – Kein Last­schrift ohne Gläu­bi­ger-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer + Umsatz­plus für die GmbH: So set­zen Sie höhe­re Prei­se ein­fa­cher durch + Kör­per­schaft­steu­er: Deut­sche Finanz­äm­ter müs­sen fina­le Ver­lus­te auf die KSt an­rechnen + Mitarbeiter/Arbeitsrecht: Kün­di­gung auch ohne exak­tes Kün­di­gungs­da­tum wirk­sam + Steu­ern: + Fir­men­wa­gen: GmbH muss Pri­vat­nut­zungs-Ver­bot über­wa­chen+ BISS

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Volkelt-Brief 27/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te : Wirt­schafts­po­li­tik: Kos­ten über Kos­ten, kei­ne Ertrag für Unter­neh­men + Gesell­schafts­recht: Geschäfts­füh­rer soll­te – muss aber nicht – die Gesell­schaft­er­lis­te vor­le­gen + Geld/Finanzen: SEPA-Umstel­lungs-Risi­ken wer­den von vie­len Unter­neh­men unter­schätzt + Kon­flik­te in der GmbH: „Klein­ge­druck­tes“ bestimmt Gesell­schaf­ter-Rech­te + Betriebs­prü­fung: DR kün­digt ab 2014 noch mehr Prü­fun­gen für KSV-Bei­trä­ge an + Geschäfts­füh­rer pri­vat – Unfall ohne Fahr­rad­helm führt zu Mit­ver­schul­den + Wett­be­werb: Geld­bu­ße selbst nach juris­ti­scher Fach-Bera­tung ist nicht zu bean­stan­den + BISS

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Wirtschaftspolitik: Wer zahlt alle die Versprechen?

Wer – knapp 100 Tage vor der Bun­des­tags­wahl – die Bericht­erstat­tung über die Par­tei-Pro­gram­me erfolgt, kommt aus dem Stau­nen kaum her­aus. Alles scheint machbar: …

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Volkelt-Brief 26/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te : Der Fall Kar­stadt: Was der Mit­tel­stand ler­nen kann + Geschäfts­füh­rer im Kon­zern: Der alte Arbeits­ver­trag ist Ihr Pfrund + GmbH-Recht: Das ver­ein­fach­te Ertrags­wert­ver­fah­ren begüns­tigt Aus­stei­ger+ Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Gesell­schaf­ter müs­sen sich infor­mie­ren kön­nenGeschäftsführer/Einkommensteuer: Schnel­le­re, aber län­ge­re Stre­cke auf dem Weg zur Arbeit + Geschäfts­füh­rer pri­vat:  „Miles and more“ ist über­trag­bar + BISS

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Volkelt-Brief 24/2013

Volkelt-Brief

The­men heu­te: Was tun, wenn der Steu­er­be­ra­ter nicht pünkt­lich lie­fert? + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Nur wenn Sie nach­mel­den, zahlt die GmbH weni­ger + GmbH-Geschäfts­füh­rer: Jeder­zeit zustän­dig für Recht und Ord­nung + GmbH-Recht: Geschäfts­füh­rer der Kom­ple­men­tär-GmbH ist dop­pelt abhän­gig + Steu­ern: Falsch­be­rech­nung kos­tet Organ­schaft + Gesell­schafts­recht: Defi­ni­ti­ves „Aus“ für Cash-GmbH + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Frist für Geschäfts­füh­rer-Kün­di­gung + BISS

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Volkelt-Brief 23/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: EU will Mehr­wert­steu­er aus­deh­nen – mit Aus­wir­kun­gen auf Lohn­kos­ten und mit­tel­fris­ti­ge Inves­ti­ti­ons­ent­scheo­idun­gen der Geschäfts­füh­rung + Ihre Vor­ga­be für den Ver­trieb:  Prei­se und Kon­di­tio­nen sind tabu + Wirt­schaft­li­che Kri­se der GmbH: Hand­lungs­fä­hig dank Schutz­schirm  – so geht es + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Das emp­fiehlt der Unter­neh­mens-Kodex + Arbeits­recht: Ein Mit­ar­bei­ter „kün­digt eine Erkran­kung an“ – was tun? + GmbH-Recht: Ansprü­che aus § 51a GmbH-Gesetz sind unpfänd­bar + Arbeits­ver­trag ohne Arbeits­zeit­re­ge­lung – was gilt? + BISS 

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Volkelt-Brief 21/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: Feh­len­de Mit­ar­bei­ter: Neue Mög­lich­kei­ten für klei­ne­re Fir­men + Nach­fol­ge: Wer über­trägt, gewinntKei­ne Rück­wir­kung für höhe­re Erb­schaft­steu­er +  Bilanz­schö­nung: Ver­ant­wor­tung bleibt beim Geschäfts­füh­rer  +   Haf­tung: Vor­sicht – Fir­men­be­stat­tung kos­tet den Geschäfts­füh­rer-Job + Inter­net: Prü­fen Sie jetzt die Goog­le-Suchergän­zungs-Funk­ti­on für Ihre Fir­ma Arbeits­recht:  Chef darf bei Bedro­hung kün­di­gen + Steu­ern: Finanz­amt darf Ver­zicht auf Stimm­recht nicht besteu­ern + BISS

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Lexikon

Abberufung in der Zweipersonen-GmbH

In einer Zwei­per­so­nen-GmbH mit zwei zu je 50% betei­lig­ten Gesell­schaf­tern, von denen einer Geschäfts­füh­rer ist, hat der ande­re nicht die not­wen­di­ge Mehr­heit, um eine Abbe­ru­fung zu bewir­ken. Er muss des­halb gege­be­nen­falls vor Gericht die Ent­zie­hung der Geschäfts­füh­rungs­be­fug­nis gemäß § 117, 127 HGB bean­tra­gen. Danach ist ein Beschluss über die (womög­lich gegen­sei­ti­ge) Abbe­ru­fung solan­ge unwirk­sam, bis ein Gericht aus­drück­lich die Wirk­sam­keit fest­stellt.

Will der abbe­ru­fen­de Gesell­schaf­ter in der Zwei­per­so­nen-GmbH ver­hin­dern, dass der abbe­ru­fe­ne Geschäfts­füh­rer wei­ter für die GmbH han­delt, muss er außer­dem eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung bean­tra­gen und dem Geschäfts­füh­rer bestimm­te Hand­lun­gen unter­sa­gen. Hier ist im der Ein­zel­fall je nach Abbe­ru­fungs­grund zu prü­fen, wel­che Hand­lun­gen gericht­lich unter­sagt wer­den kön­nen. Eine Abbe­ru­fung aus wich­ti­gem Grund muss nach Bekannt­wer­den des wich­ti­gen Grun­des inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist aus­ge­spro­chen wer­den. In Anleh­nung an das Akti­en­ge­setz (§ 246 Abs. 1 AktG) soll­ten Sie hier eine Frist von einem Monat nicht ohne trif­ti­gen Grund überschreiten.

Weiterführende Informationen:

Der Vol­kelt-Brief die wöchent­li­che Kurz-Bericht­erstat­tung für GmbH- und UG-Geschäfts­füh­rer > Hier ankli­cken

Alles Wich­ti­ge > Beschluss­fas­sung in der GmbH

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Lexikon

Abberufung

Die Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers ist jeder­zeit mög­lich (§ 38 Abs. 1 GmbHG). Die Abbe­ru­fung ist dem Han­dels­re­gis­ter durch die ver­blei­ben­den, ver­tre­tungs­be­rech­tig­ten Geschäfts­füh­rer zu mel­den. Beru­fen die Gesell­schaf­ter den ein­zi­gen Geschäfts­füh­rer ab und kön­nen die­se sich nicht auf die Beru­fung eines neu­en Geschäfts­füh­rers eini­gen, bestellt das Amts­ge­richt auf Antrag der Gesell­schaf­ter einen Not-Geschäfts­füh­rer, der dann die Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers dem Han­dels­re­gis­ter meldet.

Die Abbe­ru­fung kann im Gesell­schafts­ver­trag auf wich­ti­ge Grün­de beschränkt wer­den, sie kann ver­trag­lich nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Der Gesell­schaf­ter, der ein Son­der­recht zur Geschäfts­füh­rung hat, kann grund­sätz­lich nur aus wich­ti­gem Grund abbe­ru­fen wer­den. Die Abbe­ru­fung been­det nur aus­nahms­wei­se den Anstel­lungs­ver­trag des Geschäfts­füh­rers. Die­ser muss geson­dert been­det wer­den. Der Beschluss zur Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers erfolgt mit ein­fa­cher Mehr­heit. Bei der ordent­li­chen Abbe­ru­fung darf der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer mit­stim­men. Bei einer Abbe­ru­fung aus wich­ti­gem Grund darf der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer nicht mit­stim­men (§ 47 Abs. 4 GmbHG). Nach der Beschluss­fas­sung durch die Gesell­schaf­ter ist die Abbe­ru­fung grund­sätz­lich wirk­sam. Mit der Anfech­tungs­kla­ge kann die Unwirk­sam­keit gericht­lich fest­ge­stellt werden.

Arbeits­hil­fe: Beschluss Abbe­ru­fung des Geschäftsführers

Weiterführende Informationen:

Der Vol­kelt-Brief die wöchent­li­che Kurz-Bericht­erstat­tung für GmbH- und UG-Geschäfts­füh­rer > Hier ankli­cken

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Volkelt-Brief 18/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: Steu­er-Risi­ko: Selbst­an­zei­ge unbe­dingt vom Pro­fi machen las­sen + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Steu­er­be­ra­ter-Ver­säum­nis­se ent­bin­den Sie nicht + Kar­tell­ver­fah­ren: Nach dem neu­en BGH-Urteil wird es sogar noch teu­rer + Steu­er: Zuzah­lun­gen des Geschäfts­füh­rers zum Fir­men­wa­gen min­dern die Lohn­steu­er für den geld­wer­ten Vor­teil + Mit­ar­bei­ter: Fal­scher Ein­trag auf Zeit­sum­men­kar­te recht­fer­tigt frist­lo­se Kün­di­gung + GmbH-Finan­zen: För­der­mit­tel Mate­ri­al­ef­fi­zi­enz in der Pro­duk­ti­onBISS …