GmbH: Wenn´s schneller gehen muss … + Dienstleister-GmbHs: mal mehr, mal weniger verdientl + Geschäftsführer-Perspektive: KI im Chefbüro + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt veranlassen müssen + Digitales: Neues Portal für den passenden Coach + Geschäftsführer/Abberufung: Was tun, wenn die GmbH nicht mehr zahlt? + GmbH/Steuer: Besteuerung der Privatfahrten mit dem Firmen-Bike + Mitarbeiter: BMAS bereitet „lückenlose Erfassung der Arbeitszeiten” vor + Marketing: Bewertung von Unternehmen in Internet-Portalen + Geschäftsführer privat: Anspruch auf Zusammenveranlagung nach der Trennung
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Eine Berufung aus dem Führungsteam in die Geschäftsführung der GmbH ist für jede/n etwas Besonderes. Es ist Wertschätzung, aber auch Herausforderung. Ein sich Einstellen auf eine neue Sichtweise im Unternehmen. Mit allen Facetten. Fakt ist aber auch, dass die neue Position nicht nur Chancen, sondern auch Risiken birgt. In der Regel kann der Geschäftsführer jederzeit abberufen werden. Ist vereinbart, dass die Abberufung zugleich auch Grund für die Kündigung des Anstellungsverhältnisses ist, steht der vorher gut abgesicherte Angestellte schnell vor dem Nichts.
