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JA-Offenlegung: Nichts dem Zufall überlassen

Gegen GmbHs/UG, die die Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses 2018 zum 31.12.2019 ver­säumt haben oder ver­wei­gern, lei­tet das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) ein Ord­nungs­geld­ver­fah­ren ein. Die GmbH/UG wird dann schrift­lich auf­ge­for­dert, inner­halb von 6 Wochen die offen­le­gungs­pflich­ti­gen Unter­la­gen beim Bun­des­an­zei­ger ein­zu­rei­chen oder die Unter­las­sung per Ein­spruch zu begrün­den. Gleich­zei­tig wird ein Ord­nungs­geld in einer Höhe von 2.500 EUR ange­droht. Kommt die GmbH/UG der Auf­for­de­rung nicht nach, wird das ange­droh­te Ord­nungs­geld fest­ge­setzt. Bei anhal­ten­der Offen­le­gungs­säu­mig­keit wird zusätz­lich mit jeder Fest­set­zung ein wei­te­res Ord­nungs­geld ange­droht und fest­ge­setzt. Dabei wer­den die Ord­nungs­gel­der schritt­wei­se erhöht. Sie sind also gut bera­ten, die Andro­hung des BfJ nicht auf die lan­ge Bank zu schie­ben, son­dern umge­hend zu erfül­len. Infor­mie­ren Sie Ihren Steu­er­be­ra­ter, wenn eine ent­spre­chen­de Abmah­nung eingeht

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Pflichtveröffentlichung: 38 Interessenten für Ihren veröffentlichten Jahresabschluss

Seit 2007 gibt es das elek­tro­ni­sche Unter­neh­mens­re­gis­ter, in dem die Jah­res­ab­schlüs­se von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (AG/GmbH/UG) ver­öf­fent­licht wer­den müs­sen. Das Ver­fah­ren ist unter­des­sen ein­ge­spielt. Im Prin­zip hat Jeder­mann Ein­blick in die dort ver­öf­fent­li­chen Daten – auch wenn die zeit­li­che Ver­zö­ge­rung eine ad hoc Beur­tei­lung der ver­öf­fent­lich­ten Unter­neh­mens­da­ten nur bedingt zulässt. Den­noch: Das Inter­es­se an den Unter­neh­mens­zah­len ist groß. Hier die offi­zi­el­len Zah­len dazu.… 

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Vorschau Volkelt-Brief 14/2017


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Volkelt-Brief 31/2016

Volkelt-FB-01Mit­ar­bei­ter-Suche: Google´s Feh­ler sind bes­te Argu­men­te für klei­ne­re Unter­neh­men (Recrui­ting) + Neue Urtei­le: Rechts­fra­gen zum elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter + Elek­tro­ni­sche Kas­sen: Stren­ge­re Auf­la­gen kom­men erst ab 2020/2022 + Som­mer­pau­se: Jetzt darf der Chef auch mal an sich den­ken + Rechts­form: Fir­men­ver­la­ge­rung nach Deutsch­land + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Weni­ger Steu­er­prü­fun­gen für Rei­che + BISS

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Neue Urteile: Rechtsfragen zum elektronischen Unternehmensregister

Im Jahr 2007 wur­de das elek­tro­ni­sche Unter­neh­mens­re­gis­ter ein­ge­führt. Seit­her müs­sen alle Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (auch: GmbH/UG) den Jah­res­ab­schluss dort ver­öf­fent­li­chen. In den letz­ten Jah­ren gab es zahl­rei­che Nach­bes­se­run­gen. So wur­den kleins­te GmbH/UG von der Ver­öf­fent­li­chungs-Ver­pflich­tung aus­ge­nom­men. Sie müs­sen den Jah­res­ab­schluss nur noch hin­ter­le­gen. Für klei­ne GmbH/UG gibt es die Mög­lich­keit, den Jah­res­ab­schluss in einem ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren eigen­hän­dig zu ver­öf­fent­li­chen und damit Kos­ten ein­zu­spa­ren. Wir haben über die­se Ent­wick­lun­gen regel­mä­ßig berich­tet. In den letz­ten Mona­ten ent­schied das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Köln, das abschlie­ßend mit die­sen Ver­fah­ren befasst ist, zu fol­gen­den Themen: … 

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Volkelt-Brief 17/2016

Volkelt-FB-01Gel­d/­Ge­schäfts-Ideen: Mit dem rich­ti­gen Start-up lässt sich bes­tens ver­die­nen + Gehalts-Spi­ra­le: GmbH-Geschäfts­füh­rer pro­fi­tie­ren nicht + Mit­ar­bei­ter: Dür­fen Sie ein­stel­len, wen Sie wol­len? + GmbH-Finan­zen: Geld 4.0 geht auch ohne Ban­ken + Pana­ma-Papers: Was tun gegen eine schlech­te Pres­se   + GmbH-Recht: Kein Zurück beim Ord­nungs­geld + BISS

 

 

 

 

 

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GmbH-Recht: Kein Zurück beim Ordnungsgeld

Wird der Jah­res­ab­schluss einer GmbH nach einer ers­ten Ord­nungs­geld­an­dro­hung (2.500 EUR) durch einen Feh­ler des Steu­er­be­ra­ters auch nicht inner­halb der Nach­frist ver­öf­fent­licht, ist das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) berech­tigt ein wei­te­res Ord­nungs­geld (hier: 5.000 EUR) fest­zu­set­zen und bei­zu­trei­ben. Und zwar auch dann, wenn die GmbH das Regis­ter­ge­richt auf den Feh­ler des Steu­er­be­ra­ters ver­weist und des­we­gen nach­träg­lich eine Aus­set­zung des Ord­nungs­gel­des bean­tragt (OLG Köln, Beschluss vom 2.2.2016, 28 Wx 20/15). …

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Volkelt-Brief 05/2016

Volkelt-FB-01Nach­ge­tre­ten: Wie der Fall Hoe­neß die Finanz­be­hör­den stark gemacht hat + Risi­ko­ge­schäf­te: Finanz­ver­wal­tung muss Ver­lus­te ver­rech­nen + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Kei­ne Aus­nah­me für Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten + Zwei­per­so­nen-GmbH: Der schnel­le­re Gesell­schaf­ter hat die bes­se­re Kar­ten + Geschäf­te: Öffent­li­che Aus­schrei­bun­gen noch geziel­ter nut­zen + GmbH-Recht: Ein­ge­zo­ge­ner GmbH-Anteil „geht unter” + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Der Han­dy-Akku ist leer + GmbH-Finan­zen: Über­höh­te Gehalts­zah­lun­gen an den Seni­or + BISS

 

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Pflichtoffenlegung: Keine Ausnahme für Unternehmergesellschaften

Anfra­ge eines Kol­le­gen, der in eine Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (UG) aus­ge­grün­det hat: „Gel­ten die Vor­schrif­ten für die Pflicht­ver­öf­fent­li­chung des Jah­res­ab­schlus­ses auch für die UG?“. Ant­wort: JA – und zwar unein­ge­schränkt. Die letz­ten Zwei­fel dazu hat soeben das OLG Köln besei­tigt (OLG Köln, Beschluss vom 3.11.2015, 28 Wx 12/15). Das gilt auch für Sank­ti­ons­vor­schrif­ten. Also für die Durch­set­zung der Offen­le­gung im Buß­geld­ver­fah­ren durch das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ). Aller­dings: Vie­le Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten sind klei­ne oder kleins­te Unter­neh­men. Für die­se gel­ten Erleich­te­run­gen für die Pflicht­ver­öf­fent­li­chung. So kön­nen klei­ne Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten und damit alle klei­ne­ren UG einen ver­kürz­ten Jah­res­ab­schluss ins Unter­neh­mens­re­gis­ter ein­stel­len. Kleins­te Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten müs­sen den Jah­res­ab­schluss nicht ver­öf­fent­li­chen, son­dern ledig­lich zur Ver­öf­fent­li­chung hin­ter­le­gen. Im Ein­zel­nen beach­ten Sie dazu unse­re Bericht­erstat­tung aus Nr. 2/2015 + 4/2015. …

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Recht: Verstoß gegen die Frauenquote kostet bis zu 50.000 € Bußgeld

Auch die GmbHs, für die in den Gre­mi­en und in der 2. Manage­ment-Ebe­ne die Frau­en­quo­te gilt (vgl. dazu   Nr. 27/2015) müs­sen mit einem Buß­geld von bis zu 50.000 € rech­nen, wenn Sie dazu kei­ne oder nur unvoll­stän­di­ge Anga­ben in ihrem Lage­be­richt ver­öf­fent­li­chen. Der Bun­des­an­zei­ger­ver­lag wur­de dazu ver­pflich­tet, ent­spre­chen­de Hin­wei­se an das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) zu mel­den. Das betrifft alle mit­be­stimm­ten Unter­neh­men (AG, GmbH, KGaA) mit mehr als 500 Beschäf­tig­ten (Spre­cher des BfJ auf Handelsblatt-Anfrage).