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VOLKELTs Wochen-Briefing 06/2021

Wer im Geschäfts-Alltag Zeit hat, in den Wirtschafts-Gazetten zu blättern, muss feststellen: Da läuft Einiges aus dem Ruder. Commerzbank. TUI. Thyssen. Lufthansa. Flughäfen. Werbung. Messen. Logistik + Infrastruktur. Einzelhandel. Dazu: Wirecard, Cum-Ex zuletzt Gamestop. Nur ein paar Platzhalter – mit Reichweite. Man hat – und ich schließe mich dem an – den Eindruck, Politik ahnt nicht, wie Wirtschaft funktioniert – und dass … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *
- Ärger mit dem Finanzamt: Steuer nach Aktenlage
- Zombie-Firmen: Vorkehrungen treffen und professionell reagieren
- Geschäftsführer-Perspektive: Verkaufen oder Abwarten
- Digitales: Kontextuelle Markenwerbung
- GmbH Steuererklärungen 2019: Nie ohne Plausibilitätsprüfung
- Neues Urteil: BFH zum Geschäftsführer-Firmenwagen
- Risiko: GmbH/UG haftet nur ab Betriebsübernahme
- Krisenszenario: Gläubiger muss Insolvenzgrund nachweisen
- GmbH/Recht: Kein Stimmrecht für den eigenen GmbH/UG-Anteil
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NOTFALL: Schutzschirmverfahren – Was Sie dazu wissen sollten!
VOLKELTs Wochen-Briefing 03/2021

spannend wie ein Krimi: Das Handelsblatt-Team hat Markus Braun, Ex-Wirecard-CEO., porträtiert und den Aufstieg und Zerfall eines Unternehmens gut recherchiert nachgezeichnet – Thomas Middelhoff lässt grüßen, von der Cote d´Azur. Dagegen sind die Probleme mittelständischer Geschäftsführer … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *
Die Themen:
- GF in der kommunalen GmbH: Was die Öffentlichkeit wissen darf
- GmbH-Recht: Korrekte Beschlussfassung in Corona-Zeiten
- Geschäftsführer-Perspektive: Mit Volldampf voraus
- Digitales: Mit dem Chatbot gegen die Warteschleife
- D & O gegen die Haftung: So checken Sie die Versicherungs-Police
- GmbH/Steuern: Voraussetzungen der Organschaft
- Bürokratie: Zusätzliche Meldepflicht für GmbH/UG
- GmbH/Finanzen: Verlust statt Umsatzrückgang
- Schlachthof-Geschäftsführer: Geldstrafe wegen Tierquälerei
- AGG-Verstoß: „Junges hochmotiviertes Team“
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Neustart: So läuft das Schutzschirmverfahren
Volkelt-Brief 13/2020
Krisen-Strategie: Besser mit leichtem Gepäck + Geschäftsführer-Risiko: Geschäfte ohne Genehmigung + Geschäftsführer-Perspektive: Ein Kredit ist kein Zuschuss + Praktisch: Gut versichert? + Digitales: Die Macht der Großen + Pflichtversicherte Geschäftsführer: Sie haben Anspruch auf Insolvenz- und Kurzarbeitergeld + GmbH/Recht: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers + Achtung: Zusätzliches Beraterhonorar für die Tante + Steuer: Keine Pauschalbesteuerung bei Sachzuwendungen nur für die Führungskräfte +Geld: Ansprüche des Geschäftsführers ohne Vergütungsregelung
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Handwerkszeug des Betriebsprüfers zur Überprüfung des steuerlich angemessenen GmbH-Geschäftsführer-Gehalts sind die sog. „Karlsruher Tabellen“, zuletzt offiziell veröffentlicht in 2009 (vgl. dazu zuletzt Nr. 9/2010, zur Fassung aus 2009). Seither wurden die dort vorgegebenen Werte jährlich mit 3 % hochgerechnet. Auf unsere Nachfrage hat die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe uns die aktualisierten und jetzt praktizierten Tabellen zukommen lassen. Nach den Werten dieser Tabellen werden Geschäftsführer-Gehälter seit dem Geschäftsjahr 2017 geprüft. Besonderheit: „Für die Jahre ab 2018 erfolgt keine pauschale Erhöhung mehr“ – so der eindeutige Hinweis im Schreiben der OFD. Diese Zahlen sind damit auch die Orientierungsgröße für die Betriebsprüfung für Gehaltszahlungen in 2018/2019 und wohl auch in 2020. Hier die aktualisierten Zahlenwerte:
Sektor/ Branche | Umsatz bis 2,5 Mio. € und bis zu 20 Mitarbeiter (gerundet) | Umsatz 2,5 bis 5,0 Mio. € und 20 bis 50 Mitarbeiter (gerundet) | Umsatz 5 bis 25 Mio. € und 51 bis 100 Mitarbeiter (gerundet) | Umsatz 25 bis 50 Mio. € und 101 bis 500 Mitarbeiter (gerundet) |
Industrie | 170.000 bis 220.000 € | 214.000 bis 284.000 € | 271.000 bis 314.000 € | 337.000 bis 533.000 € |
Großhandel | 194.000 bis 239.000 € | 209.000 bis 286.000 € | 239.000 bis 310.000 € | 314.000 bis 544.000 € |
Einzelhandel | 148.000 bis 183.000 € | 158.000 bis 212.000 € | 212.000 bis 257.000 € | 256.000 bis 531.000 € |
Freie Berufe | 192.000 bis 275.000 € | 279.000 bis 329.000 € | 326.000 bis 393.000 € | 337.000 bis 578.000 € |
Sonstige | 164.000 bis 220.000 € | 227.000 bis 278.000 € | 257.000 bis 320.000 € | 292.000 bis 555.000 € |
Handwerk | 123.000 bis 175.000 € | 164.000 bis 231.000 € | 222.000 bis 286.000 € | 248.000 bis 440.000 € |
Quelle: Mitteilung der OFD Karlsruhe vom 16.12.2019 St 223. Ab 2018 keine pauschale Erhöhung mehr (bis dahin: 3 % pro Jahr)
Geschäftsführer-Kollegen/Innen, deren Jahres-Gesamtgehalt innerhalb der in der Tabelle aufgeführten Bandbreiten liegt, können davon ausgehen, dass der Betriebsprüfer das Gehalt weiterhin als „angemessen“ bewerten wird. Nicht auszuschließen ist, dass bei Gehältern am oberen Rand zusätzliche Prüfkriterien angelegt werden. Also z. B.: Verbleibt der GmbH ein angemessener Gewinn? Wie viel verdienen vergleichbare Unternehmen in der Umgebung? Liegt Ihr Gehalt über den Höchstwerten, müssen Sie davon ausgehen, dass Ihr Gehalt bei der nächsten Betriebsprüfung beanstandet wird. gehen Sie davon aus, dass jeder Betriebsprüfer seine eigene Vorstellung davon hat, wie er die geprüfte GmbH – also Ihre GmbH – einstuft, welches Gesamtbild sich der Prüfer von Ihrer GmbH als Steuerobjekt macht. Sie können aber auch davon ausgehen, dass die von den Finanzbehörden ermittelten Zahlenwerte nicht die sind, die im finanzgerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden.
Volkelt-Brief 49/2019
PR in eigener Sache: Pflegen Sie Ihren persönlichen Medienspiegel + Geschäftsführer-Gehalt: Ein gutes Geschäftsjahr – moderater Verdienst + Geschäftsführer-Perspektive: Alle Kapitalgesellschaften sind gleich – zumindest auf dem Papier + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt veranlassen müssen + Digitales: Rein in die Nischen + GmbH/Steuer: FA darf bei fehlerhafter elektronischer Kasse Umsätze schätzen + Prospekthaftung: Informationen über die Verflechtung von Gesellschaften, Gesellschaftern und Geschäftsführern + GmbH/Recht: Pflichten nach Umwandlung einer GmbH in eine AG + GmbH-Firmenwagen: OLG Schleswig-Holstein bestätigt Rücknahmeverpflichtung
PR in eigener Sache: Pflegen Sie Ihren persönlichen Medienspiegel + Geschäftsführer-Gehalt: Ein gutes Geschäftsjahr – moderater Verdienst + Geschäftsführer-Perspektive: Alle Kapitalgesellschaften sind gleich – zumindest auf dem Papier + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt veranlassen müssen + Digitales: Rein in die Nischen + GmbH/Steuer: FA darf bei fehlerhafter elektronischer Kasse Umsätze schätzen + Prospekthaftung: Informationen über die Verflechtung von Gesellschaften, Gesellschaftern und Geschäftsführern + GmbH/Recht: Pflichten nach Umwandlung einer GmbH in eine AG + GmbH-Firmenwagen: OLG Schleswig-Holstein bestätigt Rücknahmeverpflichtung
Laut BBE-Media-Studie 2019 haben GmbH-Geschäftsführer auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder gut bis sehr gut verdient. Das Gehalt des „durchschnittlichen“ GmbH-Geschäftsführers stagniert auf hohem Niveau bei rund 171.000 € Jahresgesamtverdienst. Die guten Erträge und Umsätze führten dazu, dass die erfolgsabhängig gezahlten Tantiemen in voller Höhe fällig wurden. Die von der BBE-Media veröffentlichten Vergleichszahlen für Geschäftsführer-Gehälter sind aber nicht nur wichtig zur Beurteilung der eigenen Vergütungssituation. Solche Vergleichszahlen werden auch zur Beurteilung der steuerlichen Angemessenheit des Gehalts des Gesellschafter-Geschäftsführers herangezogen. Für 2018/19 ermittelten die Analysten der Gehalts-Studie bei leicht zurückgehender Auftrags- und Ertragslage Zurückhaltung:
- die meisten Geschäftsführer gönnten sich im Vergleich zu zum Vorjahr nur unwesentliche Gehaltserhöhungen.
- Zusatzgehalt gab es überwiegend aufgrund der guten GmbH-Zahlen, wenn der Geschäftsführer einen vertraglichen Anspruch auf Tantieme hat und die guten Zahlen jetzt für ihn sprechen.
- schlecht verdient wird im Kfz-Handel – die Verunsicherung der Branche wir.
- Die starke Nachfrage nach Immobilien wirkt auf die Gehälter im Handwerk. Davon profitierten auch die Chefs von Handwerks-GmbHs (vgl. dazu Nr. 48/2019).
Die Mehrzahl der Geschäftsführer, die sich an der Studie beteiligt haben, hatte in den vergangenen Jahren bereits den Betriebsprüfer in der GmbH. Dabei spielt regelmäßig das Thema Geschäftsführer-Gehalt eine wichtige Rolle. Hier wird vom Betriebsprüfer per Schema nachgerechnet, ob das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers „angemessen“ ist. Bei jeder zweiten dieser Betriebsprüfungen wurde die Gehaltshöhe beanstandet. Auch in 2020 wird es wieder bei Betriebsprüfungen in vielen GmbHs zu Beanstandungen in Sachen Geschäftsführer-Gehalt kommen.
Gegen die damit verbundene Zusatzbesteuerung können sich Gesellschafter-Geschäftsführer absichern. Hierin liegt u. a. der Nutzen der Geschäftsführer-Vergütungsstudien. So ist es Praxis der Finanzgerichte, sich bei der Einschätzung der „angemessenen“ Gehaltshöhe an den Vergleichszahlen anerkannter Vergütungsstudien zu orientieren. Eine erste Einschätzung, ob Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer beim Gehalt in der „Bandbreite“ liegen, können Sie anhand der unten dargestellten groben Durchschnittswerte vornehmen. Liegen hier deutliche Abweichungen nach oben vor und gab es in den letzten Jahren keine Betriebsprüfung, in der das Geschäftsführer-Gehalt bereits überprüft wurde, sollten Sie das Gehalt im Hinblick auf Höhe und Zusammensetzung zusammen mit dem Steuerberater überprüfen.
Wirtschaftssektor |
Jahresverdienst 2017/18 |
Jahresverdienst 2018/19 |
Dienstleistung |
143.000 EUR |
145.000 EUR |
Handwerk |
124.000 EUR |
130.000 EUR |
Einzelhandel |
135.000 EUR |
136.000 EUR |
Großhandel |
155.000 EUR |
162.000 EUR |
Industrie |
155.000 EUR |
191.000 EUR |
Quelle: BBE Media, GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2019, eigene Recherchen, Werte gerundet auf TSD EUR
Volkelt-Brief 45/2019
Kommunale GmbHs: Geschäftsführer als Diener zweier Herren + Planungen 2020: Mitarbeiter-Gespräche und Zielvereinbarungen + Geschäftsführer-Perspektive: Die Crux mit dem Solidaritätszuschlag + Compliance: Was SIE als Geschäftsführer veranlassen müssen …+ Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten / 3D-Druck + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten November 2019 +GF/Haftung: Sittenwidrige Veräußerung von GmbH-Vermögen + GF/Vorsorge: Anspruch auf die betrieblichen Versorgungszusage + Social Media: Influencerin muss Werbung auch so benennen
Alle Kollegen/Innen, die die Geschäfte einer kommunalen GmbH führen, müssen ganz aktuell eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Behandlung von Dauerverlusten mit einer gewissen Skepsis zur Kenntnis nehmen (BFH Beschluss v. 13.3.2019, I R 18/19). Stichwort: defizitärer Geschäftsbetrieb. Das betrifft Schwimmbäder, aber auch Entsorgungs-, Wohnungsbau- oder Straßenreinigungsbetriebe und alle die anderen kommunalen GmbHs, die öffentliche Aufgaben erledigen. Besonderheit dieser Unternehmen: Als Geschäftsführer müssen Sie die Vorgaben der kommunalen Gremien umsetzen – die mit erheblichen Kosten verbunden sein können. Konkret: Sie müssen die Weisungen der Gesellschafterversammlung umsetzen.
Hintergrund: …