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Geschützt: Volkelt-Brief 11/2021

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Geschützt: Volkelt-Brief 49/2020

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Geschützt: Volkelt-Brief 44/2020

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Volkelt-Brief 25/2020

Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Alle müs­sen kür­zer tre­ten + GmbH/Strategie: Anre­gun­gen für die Zeit „danach“ + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Papier und Pra­xis + Prak­tisch: Prei­se neu kal­ku­lie­ren + Digi­ta­les: Hygie­ne – neu erfin­den + GmbH/Finanzen: Gute Ideen für höhe­re Prei­se und mehr Umsatz + Neu­es Urteil: Schutz von Geschäfts­ge­heim­nis­sen + Som­mer­pau­se: Mehr Mög­lich­kei­ten für kurz­fris­ti­ge Beschäf­ti­gun­gen + GmbH/Recht: Rechts­strei­tig­kei­ten blei­ben lie­gen + Neu­es Urteil: Kor­rek­te Aus­stel­lung eines qua­li­fi­zier­ten Arbeits­zeug­nis­ses + GmbH/Recht: gUG (haf­tungs­be­schränkt) ist möglich

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GF/Anstellungsvertrag: Anspruch auf eine variable Vergütung

Eine Ver­ein­ba­rung im Dienst­ver­trag eines AG-Vor­stands­mit­glieds, nach der der Auf­sichts­rat „Son­der­leis­tun­gen nach bil­li­gem Ermes­sen bewil­li­gen kann”, sind eine frei­wil­li­ge Zuwen­dung, auf die kein Rechts­an­spruch auf Zah­lung einer varia­blen Ver­gü­tung besteht. Die­se Grund­satz­ent­schei­dung des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) hat auch Aus­wir­kun­gen für den GmbH-Geschäfts­füh­rer. Behal­ten sich die Gesellschafter/der Bei­rat der GmbH die Zah­lung einer Erfolgs­ver­gü­tung „nach bil­li­gem Ermes­sen” vor, hat der Geschäfts­füh­rer eben­falls kei­nen Rechts­an­spruch auf Zah­lung einer Prämie/Tantieme (BGH, Urteil v. 24.9.2019, II ZR 192/18)

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Geschäftsführer-Gehalt 2018: Industrie-GmbHs verdienen (sehr) gut

Die BBE-Unter­neh­mens­be­ra­tung hat die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht. Abge­fragt wur­de auch die Gehalts­ent­wick­lung aus dem aktu­el­len Geschäfts­jahr und den sich aus den vor­läu­fi­gen Zah­len zum Jah­res­er­geb­nis erge­ben­den Wer­ten für die Tan­tie­me. Wir haben die Gehalts­ent­wick­lung für die Indus­trie-GmbHs etwas genau­er angeschaut.

Auf­fäl­lig: Der Anteil, der als Erfolgs­ver­gü­tung (Tan­tie­me) gezahlt wird, ist in die­sem Wirt­schafts­sek­tor wie­der gestie­gen. In 2017 lag der durch­schnitt­lich als Tan­tie­me gezahl­te Anteil an der Gesamt­ver­gü­tung noch bei rund 23 %. Unter­des­sen liegt kein Wirt­schafts­zweig der Indus­trie mehr unter die­sem Wert. Mitt­ler­wei­le liegt der durch­schnitt­li­che Tan­tie­me-Anteil bei knapp über 28 % – das ist ein Anstieg um 5 Pro­zent­punk­te inner­halb eines Jahres.

Damit wird fast jeder drit­te Euro in Abhän­gig­keit vom Betriebs­er­geb­nis ver­dient. Das deckt sich auch mit den Zah­len aus ande­ren Sek­to­ren – auch dort ist ein ste­tig stei­gen­der Tan­tie­me-Anteil aus­zu­ma­chen. Ins­ge­samt ergibt sich gegen­über dem Vor­jahr ein sehr dif­fe­ren­zier­tes und unein­heit­li­ches Bild. Die all­ge­mei­nen Durch­schnitts­wer­te (sons­ti­ge Indus­trie) wer­den in 2018 mit 155.000 EUR aus­ge­wie­sen gegen­über 141.000 EUR im Vor­jahr. Im Sek­tor Elektro/Elektronik wur­de 2018 mit 178.000 EUR weni­ger ver­dient als im Vor­jahr (190.000 EUR). Das ist aber auch ein Sek­tor, in dem mit 31 % ein hoher Tan­tie­me-Anteil gezahlt wird. Auch hier könn­te der Grund für die Abwei­chun­gen in der erwei­ter­ten Daten­ba­sis lie­gen. Erfah­rungs­ge­mäß wer­den dann auch immer mehr klei­ne­re Indus­trie-Unter­neh­men erfasst, so dass die Durch­schnitts­zah­len ins­ge­samt nach unten gedrückt wer­den. Vgl. dazu eini­ge aus­ge­wähl­te Ver­gleichs­wer­te hier: … 

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Gehalts-Diskussion/Neiddebatte: Die neuen Regeln für die Vorstands-Vergütung

Die Regie­rungs­kom­mis­si­on hat neue Regeln für die Ver­gü­tung von Vor­stän­den von Akti­en­ge­sell­schaf­ten vor­ge­schla­gen. Die Finanz­be­hör­den wer­den prü­fen, ob die­se Vor­ga­ben auch für die Gehalts­ver­ein­ba­run­gen von GmbH-Geschäfts­füh­rern ange­wandt wer­den kön­nen. Inso­fern besteht Infor­ma­ti­ons- und u. U. auch Handlungsbedarf.

Hier eine Über­sicht der „emp­foh­le­nen” Neu­re­ge­lun­gen (Quel­le, Regie­rungs­kom­mis­si­on Nr. D1D14): …

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Volkelt-Brief 45/2018

Moti­va­ti­on: Indi­vi­du­el­le Erfolgs­be­tei­li­gung passt nicht für Teams und Pro­jek­te + Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2018: Gut ver­dient und trotz­dem wenig aus­ge­zahlt  + Digi­ta­les: Neue Chan­cen mit den neu­en Clus­tern  + Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Novem­ber 2018  + GmbH/Steuer: Kei­ne Erleich­te­run­gen für den Sanie­rungs­ge­winn + GF/Haftung: Pflicht­ver­let­zung bei Abschluss eines Miet­ver­tra­ges + Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Anspruch auf Neu­wa­gen-Umtausch + Steu­er­prü­fung: Was das Finanz­amt weiß

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

Der Vol­kelt-Brief 45/2018 > Down­load als PDF - lesen im „Print”

 

Frei­burg, 9. Novem­ber 2018

Sehr Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

wer gut arbei­tet, darf auch gut ver­die­nen. Dafür gibt es Prä­mi­en oder Bonus­zah­lun­gen. Die meis­ten Kol­le­gen gön­nen sich eine Tan­tie­me – das schont die Liqui­di­tät, betei­ligt den Geschäfts­füh­rer am Erfolg der GmbH und sorgt dafür, dass in guten Ertrags­jah­ren nicht zuviel Gewinn­steu­er an das Finanz­amt abfließt.

Nach­teil:

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Individuelle Erfolgsbeteiligung: Ungeeignet für Teams und Projekte

Wer gut arbei­tet, darf auch gut ver­die­nen. Dafür gibt es Prä­mi­en oder Bonus­zah­lun­gen. Die meis­ten Kol­le­gen gön­nen sich eine Tan­tie­me – das schont die Liqui­di­tät, betei­ligt den Geschäfts­füh­rer am Erfolg der GmbH und sorgt dafür, dass in guten Ertrags­jah­ren nicht zuviel Gewinn­steu­er an das Finanz­amt abfließt.

Nach­teil:

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Geschäftsführer-Gehalt 2018: Gut verdient und trotzdem wenig ausgezahlt

Laut BBE-Media-Stu­die 2019 haben GmbH-Geschäfts­füh­rer auch im lau­fen­den Geschäfts­jahr wie­der gut bis sehr gut ver­dient. So stieg das Gehalt des „durch­schnitt­li­chen” GmbH-Geschäfts­füh­rers auf rund 171.000 € Fest­ge­halt. Dabei ist der Zusatz­ver­dienst in den meis­ten Fäl­len nicht auf eine Anhe­bung der Fest­be­zü­ge zurück­zu­füh­ren. Viel­mehr führ­ten die hohen Erträ­ge und Umsät­ze wie bereits im Vor­jahr dazu, dass die erfolgs­ab­hän­gig gezahl­ten Tan­tie­men in vol­ler Höhe fäl­lig wur­den. Die von der BBE-Media ver­öf­fent­lich­ten Ver­gleichs­zah­len für Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter sind aber nicht nur wich­tig zur Beur­tei­lung der eige­nen Ver­gü­tungs­si­tua­ti­on. Sol­che Ver­gleichs­zah­len wer­den auch zur Beur­tei­lung der steu­er­li­chen Ange­mes­sen­heit des Gehalts des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers her­an­ge­zo­gen. Für 2018 ermit­tel­ten die Ana­lys­ten der Gehalts-Stu­die trotz guter Auf­trags- und Ertrags­la­ge Zurückhaltung: …