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Geschützt: Volkelt-Brief 24/2021

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Volkelt-Brief 41/2019

Ris­kant: Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Rezes­si­on + Plan B: KUG gibt es auch für klei­ne­re Unter­neh­men Com­pli­ance: Gro­ßes „Ach­tung“ … für Geschäfts­füh­rer im Kon­zern + Unter­neh­mens-Recht: Das kommt … das müs­sen Sie ver­an­las­sen … Digi­ta­les: Neue Platt­form für Bau­auf­trä­ge und Immo­bi­li­en-Aus­stat­ter GmbH/Recht: Wie der Ver­samm­lungs­lei­ter mani­pu­lie­ren kann + GmbH/Recht: Ver­tre­tung der GmbH auf der WEG-Eigen­tü­mer­ver­samm­lung + GmbH/Steuer: Anzei­ge­pflicht für grenz­über­schrei­ten­de Gestal­tun­gen + Finan­zen: Gestun­de­te Gesell­schaf­ter-For­de­rung wird zum Dar­le­henBüro­kra­tie: Mehr Zeit für die Kassenumstellung 

 

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Compliance: Großes „Achtung“ … für Geschäftsführer im Konzern

Sie sind Geschäfts­füh­rer einer Toch­ter­ge­sell­schaft im Kon­zern­ver­bund? Hand auf´s Herz: Ken­nen Sie die kon­zern-inter­nen Com­pli­ance-Vor­schrif­ten? Und sind Sie sicher, dass sie die­se auch jeder­zeit und in jedem Fall ein­hal­ten? Zum Bei­spiel, wenn es um vor­beu­gen­de Maß­nah­men gegen Kor­rup­ti­on geht. Etwa die stren­ge Ein­hal­tung des Vier­au­gen-Prin­zips, wenn es um Geschäfts­ab­schlüs­se geht. Oder wenn es um Pro­vi­si­ons­ab­spra­chen mit Drit­ten geht.

Fak­ti­sche Recht­spre­chung ist: … 

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Volkelt-Brief 47/2018

NEU: „Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung” + Geschäfts­füh­rer-Auf­ga­be: Schwie­ri­ge Mit­ar­bei­ter brau­chen Füh­rung + Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2018: Groß­han­dels-GmbHs pro­fi­tie­ren vom Bau-Boom +  Digi­ta­les: Food – vom Bau­ern­hof zum Bio-Labor + Pflicht­of­fen­le­gung: 185.000 rech­nen mit einem Ord­nungs­geld­ver­fah­ren + Gehalts-Dis­kus­si­on/N­eid­de­bat­te: Die neu­en Regeln für die Vorstands-Vergütung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Geschäftsführer-Risiken: Können Sie auch beweisen, dass Sie keine Fehler machen?

Immer öfter wer­den Geschäfts­füh­rer mit­tel­stän­di­scher GmbHs für (ver­meint­li­che) Manage­ment-Feh­ler ver­ant­wort­lich gemacht und für den ent­stan­de­nen Scha­den zur Kas­se gebe­ten. Das ist z. B. der Fall in Fami­li­en-GmbHs mit zer­strit­te­nen Fami­li­en­zwei­gen, aber auch in GmbHs mit weni­gen, sogar ehe­mals gut befreun­de­ten Gesell­schaf­tern und selbst in GmbHs mit meh­re­ren mit­ar­bei­ten­den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern. Der BGH ver­langt in Scha­dens­er­satz­pro­zes­sen seit eini­gen Jah­ren oft eine sog. abge­stuf­te Beweis­last. Danach müs­sen Sie Ihre Unschuld bewei­sen kön­nen (z. B. BGH, Urteil vom 19.7.2001, IX ZR 36/99). Das ist im Ein­zel­fall fast nicht zu leis­ten, wenn Sie kei­ne ent­spre­chen­de Vor­sor­ge treffen.

Auch in der neue­ren Recht­spre­chung über­wiegt die Auf­fas­sung, dass der Geschäfts­füh­rer in der Pflicht ist. Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG)Brandenburg ver­langt z. B. vom Geschäfts­füh­rer, „dass der Geschäfts­füh­rer dar­zu­le­gen und erfor­der­li­cher­wei­se zu bewei­sen hat, dass er sei­nen Sorg­falts­pflich­ten nach­ge­kom­men ist und ihn kein Ver­schul­den trifft” (Urteil v. 7.2.2018, / U 132/16). Auf die dar­aus fol­gen­de Doku­men­ta­ti­ons­ver­pflich­tung des Geschäfts­füh­rers  haben wir bereits ver­wie­sen und ent­spre­chen­de Hin­wei­se gege­ben (vgl. Nr. 21, 22, 24 /2018). Das OLG sieht aber auch eine Beweis­pflicht der GmbH für den ent­stan­de­nen Scha­den. Bei­de Sei­ten müs­sen also vor Gericht lie­fern. Das Gericht ver­langt außer­dem, dass der Geschäfts­füh­rer „in der kon­kre­ten Ent­schei­dungs­si­tua­ti­on die ver­füg­ba­ren Infor­ma­ti­ons­quel­len tat­säch­li­cher und recht­li­cher Art aus­schöpft”. Was tun?

Am bes­ten ver­mei­den Sie Feh­ler und damit mög­li­che Angriffs­flä­chen. Hier eine Über­sicht der Feh­ler­quel­len, die GmbH-Geschäfts­füh­rer in der Pra­xis Pro­ble­me machen und die Scha­dens­an­sprü­che der GmbH, der GmbH-Gesell­schaf­ter oder Drit­ter aus­lö­sen. Das sind: ..

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Volkelt-Brief 41/2018

GmbH/­Pri­vat-Ver­mö­gen: Wo (klei­ne) Feh­ler beson­ders weh­tun + Geschäfts­füh­rer-Risi­ken: Kön­nen Sie auch bewei­sen, dass Sie kei­ne Feh­ler machen? + Digi­ta­les: Dis­rup­ti­on – ist jetzt auch der Chef über­flüs­sig? + GmbH-Nach­fol­ge: So las­sen Sie ande­re für sich arbei­ten + GmbH-Recht: Beschluss­fä­hig­keit der GmbH-Gesell­schaf­ter + Form­sa­che: Gerichts­zu­stän­dig­keit um Geschäfts­füh­rer-Kla­gen + GmbH/Steuer: Finanz­amt streicht Teil­wert­ab­schrei­bung für Gesellschafter-Forderungen

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Brief 37/2018

Kom­mu­na­le GmbHs: Vie­le Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter immer noch „top secret”  + Rechts­strei­tig­kei­ten: Geord­ne­tes Vor­ge­hen ist Chef­sa­che + Digi­ta­les: Die Ver­si­che­rungs-Poli­ce vom Sprach­as­sis­ten­ten + Neu­es Urteil: Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag kann münd­lich gekün­digt wer­den Pla­nung: Min­dest­lohn­ge­setz gilt auch für aus­län­di­sche Trans­por­teu­re + Ach­tung: Finanz­amt behan­delt Kunst­spen­den als vGA +

 

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Rechtsstreitigkeiten: Geordnetes Vorgehen ist Chefsache

In den letz­ten Jah­ren sind die Pro­zess­ri­si­ken im Geschäfts­all­tag enorm gestie­gen. Das liegt an den immer enger wer­den­den Rechts­rah­men, aber auch an der rund­um Abde­ckung mit Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen. Die Hemm­schwel­le, unkla­re Rechts­fra­gen gericht­lich klä­ren zu las­sen, hat enorm abge­nom­men. Für Sie als Geschäfts­füh­rer bedeu­tet das: Sie müs­sen die orga­ni­sa­to­ri­schen Vor­keh­run­gen dafür schaf­fen, dass rechts­er­heb­li­che Sach­ver­hal­te (Män­gel­rü­gen, Garan­tie­leis­tun­gen, Scha­den aus­lö­sen­de Ver­ur­sa­chun­gen, Abmah­nun­gen usw.) sys­te­ma­tisch bear­bei­tet wer­den. Gleich­zei­tig müs­sen Sie dafür sor­gen, dass die Kos­ten für Rechts­be­ra­tung nicht aus dem Ufer lau­fen. Fol­gen­de Vor­keh­run­gen redu­zie­ren das Geschäftsführer-Risiko: … 

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GF-Haftung: Reicht Internet-Rechtsberatung für eine Haftungsfreistellung?

Dass sich immer mehr Kol­le­gen vor einer Ent­schei­dung über die juris­ti­schen Aus­wir­kun­gen und/oder Neben­ef­fek­te im Inter­net infor­mie­ren, ist nahe lie­gend und offen­sicht­lich. Wer sein Anlie­gen geschickt genug ver­stich­wor­tet, kann sogar davon aus­ge­hen, dass die Such­ma­schi­nen-Ergeb­nis­se dem Kol­le­gen zu ganz sinn­vol­len und hilf­rei­chen Lösun­gen füh­ren. Auch vie­le Anwäl­te haben ihre neu­en Chan­cen mit dem Inter­net erkannt und bie­ten Infor­ma­ti­ons­an­ge­bo­te über ihre jewei­li­gen Spe­zi­al­the­men. Das macht Sinn für bei­de Sei­ten. Es bleibt aber die Fra­ge, ob die­se Art Infor­ma­ti­ons­be­schaf­fung für einen Geschäfts­füh­rer für eine Haf­tungs­frei­stel­lung aus­reicht. Etwa für die Fäl­le, in denen die Recht­spre­chung für den Geschäfts­füh­rer eine Pflicht zu qua­li­fi­zier­ten exter­nen Bera­tung unter­stellt (vgl. dazu z. B. OLG Olden­burg, Urteil v. 22.6.2006, 1 U 34/03 zur Bera­tungs­ver­pflich­tung beim Zukauf eines Unternehmens).

Die Rechts­la­ge:

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Organisationsverschulden: Was Geschäftsführer aus dem Fall „Stadler“ lernen

Ob es – wie im Fall des Audi-CEOs Rupert Stad­ler – um „Pro­duk­ti­ons­feh­ler” und deren Ver­tu­schung, um beschä­dig­te Ware oder ver­pass­te Lie­fer­ter­mi­ne geht: Wenn im Unter­neh­men etwa schief läuft, wird ein Schul­di­ger gesucht. Lässt der sich nicht fin­den, wird der Geschäfts­füh­rer in die Haf­tung genom­men. Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den heißt das juris­ti­sche Zau­ber­wort, mit dem sich Geschä­dig­te an den Geschäfts­füh­rer der Orga­ni­sa­ti­on „GmbH“ halten.

  • In nicht weni­gen Fäl­len – das bele­gen zahl­rei­che Urtei­le dazu – gelingt es tat­säch­lich, den Geschäfts­füh­rer auch per­sön­lich in die Haf­tung zu neh­men. Aber was ist eigent­lich ein Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den und wie kön­nen Sie sich gegen ent­spre­chen­de Ansprü­che absi­chern? Bei einem Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den wird die Hand­lung einer Hilfs­kraft der über­ge­ord­ne­ten Stel­le zuge­rech­net. Im Arbeits­le­ben bedeu­tet das, dass die Hand­lung eines Ange­stell­ten dem Arbeit­ge­ber zuge­ord­net wird. Das kann sogar so weit gehen, dass der Geschäfts­füh­rer für eine Hand­lung des Arbeit­ge­bers ein­ste­hen muss. Und zwar dann, wenn der es vor­sätz­lich oder fahr­läs­sig unter­las­sen hat, dafür zu sor­gen, dass der Arbeit­neh­mer sei­ne Tätig­keit ord­nungs­ge­mäß aus­üben kann. Dazu gehö­ren: …