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Volkelt-Brief 17/2014

The­men heu­te: Schwarz­geld: Ter­min­sa­che: GmbH muss Kir­chen­steu­er für Gesell­schaf­ter ein­be­hal­ten (Befrei­ungs­mög­lich­keit) + 2 Jah­re AGG: Dar­auf müs­sen Geschäfts­füh­rer ach­ten + Kos­ten: Was tun gegen Preis­schwan­kun­gen im Ein­kauf? + Finan­zen: Vor­sicht bei GmbH-Dar­le­hen in Fremd-Wäh­run­gen + Haf­tung: Geschäfts­füh­rer ist zustän­dig für die Ein­hal­tung von Geset­zen + Vor­steu­er: Mehr Spiel­raum für Rech­nun­gen + Gesell­schaf­ter­dar­le­hen: Zin­sen wer­den höher ver­steu­ert + GmbH-Recht: Wann dür­fen Sie einem Gesell­schaf­ter Aus­künf­te ver­wei­gern? + BISS

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Volkelt-Brief 05/2014

The­men heu­te: IT - was pas­siert, wenn Sie sich vom Part­ner oder dem Geschäfts­part­ner tren­nen? + GmbH-Kauf: Wirt­schafts­prü­fer haf­tet für Fehl­in­for­ma­tio­nen + Gewinn­aus­schüt­tung: Gesell­schaf­ter kön­nen mehr gestal­ten + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Prü­fen Sie Ihren Miet­ver­trag + Boni­tät: Eige­ne Recher­chen kos­ten nicht viel + Kar­tell­ver­fah­ren: Scha­dens­er­satz müs­sen alle zah­len + Mit­ar­bei­ter: Arbeits­ge­richt stärkt Sie gegen AGG-Hop­per+ Ter­min­sa­che 15.2 – Jah­res­mel­dung zur Sozi­al­ver­si­che­rung + BISS

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Volkelt-Brief 39/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te Regie­rungs­wech­sel – bringt nicht viel für Geschäfts­füh­rer und Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten Vor­sor­ge­voll­macht: Sat­zungs­klau­sel ver­hin­dert GmbH-Still­stand + Steu­ern: FA bestraft Form­feh­ler, wenn Sie auf Weih­nachts- und Urlaubs­geld ver­zich­ten + Untaug­li­che Geschäfts­füh­rung: Mit­ar­bei­ter-Kri­tik an den/die fal­schen Adres­sa­ten + Geschäfts­füh­rer-Offen­le­gungs­pflich­ten: Null-Bilanz kos­tet Unter­neh­mens-Image + Geschäfts­füh­rer-pri­vat: Bel­lo hat kei­nen Gleich­be­hand­lungs­an­spruch + Wich­tig für EU-Geschäf­te: Frist für Gelan­gens­be­stä­ti­gung ver­län­gert + BISS

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Was bringt der Regierungswechsel für GmbHs und Geschäftsführer?

Mit der GmbH-Reform und dem Micro­BilG hat die letz­te Bun­des­re­gie­rung nur kleins­te Erleich­te­run­gen für GmbHs umge­setzt. Die wenigen …

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Kollege gesucht: So sparen Sie sich den Ärger mit dem AGG

Als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH, die Ver­stär­kung sucht, haben Sie …

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Volkelt-Brief 34/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te : Mit­ar­bei­ter-Füh­rung: Wie hal­ten Sie es mit der Kunst? + Kol­le­ge gesucht: So spa­ren Sie sich den Ärger mit dem AGG + Geld/Finanzen: Geschäfts­füh­ren­de Gesell­schaf­ter haben Pro­ble­me mit Pri­vat-Kre­di­ten Lohn­steu­er: Finanz­be­hör­den ver­öf­fent­li­chen Vor­schrif­ten für ELS­TAM-Umstel­lung + Vor dem Arbeits­ge­richt: Modell­ver­such in Düs­sel­dorf – Media­ti­on ent­las­tet Arbeits­ge­richts­ver­fah­ren + Arbeits­recht: Werks­rea­li­tät geht vor Ver­trags­in­halt + BISS

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Volkelt-Brief 20/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: GmbH-Recht: Der Fall Suh­kamp – neu­es Urteil zur Aus­kunft­pflicht des Geschäfts­füh­rers + Geschäfts­füh­rer-Ver­trag: Abfin­dung in „brut­to“ oder „net­to“? + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Ord­nungs­geld­ver­fah­ren wird ver­ein­facht + Ver­trags­recht: Ange­schla­ge­ne Kun­den: Vor­sicht mit Raten­zah­lungs-Ver­ein­ba­run­gen + Bilan­zie­rung: Über­nah­me einer Pen­si­ons­ver­pflich­tung geht nur zu Anschaf­fungs­kos­ten + Wirt­schafts­recht: Geschäfts­raum-Kün­di­gung bei Insol­venz gilt auch für den gewerb­li­chen Mit-Mie­ter + Arbeits­recht: Haf­tung: Feh­ler­haft fest­ge­stell­ter Ver­lust­vor­trag recht­fer­tigt kei­ne Steu­er­hin­ter­zie­hung+ Steu­er: Kos­ten für Due-Dil­li­gence bei geschei­ter­ter Betei­li­gung sind voll abzieh­bar + BISS …

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Recht: Abberufung des Geschäftsführers ist Voraussetzung für die Zulassung zum Arbeitsgericht

War der Geschäfts­füh­rer vor sei­ner Bestel­lung als Arbeit­neh­mer in der GmbH beschäf­tigt und wur­de nicht expli­zit ein Geschäfts­füh­rer­ver­trag abge­schlos­sen, hat er …

bei einer Kün­di­gung gute Chan­cen, dass sei­ne Sache vor dem Arbeits­ge­richt ver­han­delt wird. Ach­tung: Laut Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) kann er bei einer Kün­di­gung des Anstel­lungs­er­tra­ges wegen Insol­venz nur dann vors Arbeits­ge­richt zie­hen, wenn er tat­säch­lich abbe­ru­fen wur­de. In der Insol­venz bleibt der Geschäfts­füh­rer aber solan­ge im Amt, bis ein ord­nungs­ge­mä­ßer Abbe­ru­fungs­be­schluss durch die Gesell­schaf­ter erfolgt. Unab­hän­gig davon kann der Insol­venz­ver­wal­ten den Dienst­ver­trag kün­di­gen (BAG, Urteil vom 4.2.2013, 10 AZB 78/12).

Für die Pra­xis: In 1. Instanz hat­te das Arbeits­ge­richt Wup­per­tal die Rechts­sa­che an das Land­ge­richt ver­wie­sen. Nach sofor­ti­ger Beschwer­de des Geschäfts­füh­rers hielt das Lan­des­ar­beits­ge­richt das Arbeits­ge­richt doch für zustän­dig. Jetzt hat das BAG in letz­ter Instanz dazu ent­schie­den. Fol­ge für Geschäfts­füh­rer: Das bedeu­tet eine kla­re Schwä­chung sei­ner Rechts­po­si­ti­on in der Insol­venz. Ergeht kein Abbe­ru­fungs­be­schluss hat er selbst dann kei­nen Zugang zum Arbeits­ge­richt, wenn er „ohne“ Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag tätig wurde.

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Volkelt-Brief 02/2013

The­men heu­te: Vor­sicht – der nächs­te gro­ße Bil­lig­strom­an­bie­ter steht vor der Plei­te + Klei­ne­re GmbHs: Fir­men-Fahr­rad statt Fir­men­wa­gen + Deut­sche Bank: Was ler­nen Geschäfts­füh­rer aus dem Fall Leo Kirch? + Export-GmbHs: Nut­zen Sie die Ver­ein­fa­chun­gen bei der Umsatz­steu­er + Mar­ke­ting: Neue Mög­lich­kei­ten für Ihre Key­word-Wer­bung + Vor­sor­ge: Ver­bind­li­che Vor­ga­ben für Pro­be­zeit bei Ertei­lung einer Pen­si­ons­zu­sa­ge + Recht: Kün­di­gung eines schwer behin­der­ten Geschäfts­füh­rersBISS .…

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Aktuell

Das Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für Geschäftsführer – so nutzen GFs die neue Rechtslage – so schützen sich die GmbH-Gesellschafter vor Trittbrettfahrern

Für eini­gen Wir­bel sogar in der Tages­pres­se sorgt jetzt das Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) zur Gel­tung des All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­set­zes (AGG) auch für Geschäfts­füh­rer. Im ent­schie­de­nen Fall ging es um die Wei­ter­be­schäf­ti­gung des medi­zi­ni­schen Geschäfts­füh­rers einer Kli­nik-GmbH, der mit einem zeit­lich befris­te­ten Dienst­ver­trag ange­stellt war (BGH mit Urteil vom 23.4.2012, II ZR 163/10). Weil nicht er son­dern ein jün­ge­rer Kol­le­ge ein­ge­stellt wur­de, klag­te er auf Ver­stoß gegen dass AGG und Zah­lung einer Ent­schä­di­gung und bekam Recht.

Die­se BGH-Ent­schei­dung hat zwar grund­sätz­li­che Bedeu­tung. Den­noch han­delt es sich um eine sog. Ein­zel­fall­ent­schei­dung. Die Rechts­grund­sät­ze (Anspruch auf Ent­schä­di­gung) gel­ten nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen. Jeder Ein­zel­fall kann vor Gericht anders aus­ge­hen. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie nicht gut bera­ten, wenn Sie sich ein­fach auf die Anwend­bar­keit des AGG ver­las­sen und ggf. auf eine Ent­schä­di­gung pokern wol­len. Was müs­sen Sie dazu in der Geschäfts­füh­rungs-Pra­xis beachten: …