Themen heute: Schwarzgeld: Terminsache: GmbH muss Kirchensteuer für Gesellschafter einbehalten (Befreiungsmöglichkeit) + 2 Jahre AGG: Darauf müssen Geschäftsführer achten + Kosten: Was tun gegen Preisschwankungen im Einkauf? + Finanzen: Vorsicht bei GmbH-Darlehen in Fremd-Währungen + Haftung: Geschäftsführer ist zuständig für die Einhaltung von Gesetzen + Vorsteuer: Mehr Spielraum für Rechnungen + Gesellschafterdarlehen: Zinsen werden höher versteuert + GmbH-Recht: Wann dürfen Sie einem Gesellschafter Auskünfte verweigern? + BISS …
Schlagwort: AGG
Volkelt-Brief 05/2014
Themen heute: IT - was passiert, wenn Sie sich vom Partner oder dem Geschäftspartner trennen? + GmbH-Kauf: Wirtschaftsprüfer haftet für Fehlinformationen + Gewinnausschüttung: Gesellschafter können mehr gestalten + Geschäftsführer-Haftung: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag + Bonität: Eigene Recherchen kosten nicht viel + Kartellverfahren: Schadensersatz müssen alle zahlen + Mitarbeiter: Arbeitsgericht stärkt Sie gegen AGG-Hopper+ Terminsache 15.2 – Jahresmeldung zur Sozialversicherung + BISS …
Volkelt-Brief 39/2013
Themen heute : Regierungswechsel – bringt nicht viel für Geschäftsführer und Kapitalgesellschaften + Vorsorgevollmacht: Satzungsklausel verhindert GmbH-Stillstand + Steuern: FA bestraft Formfehler, wenn Sie auf Weihnachts- und Urlaubsgeld verzichten + Untaugliche Geschäftsführung: Mitarbeiter-Kritik an den/die falschen Adressaten + Geschäftsführer-Offenlegungspflichten: Null-Bilanz kostet Unternehmens-Image + Geschäftsführer-privat: Bello hat keinen Gleichbehandlungsanspruch + Wichtig für EU-Geschäfte: Frist für Gelangensbestätigung verlängert + BISS …
Mit der GmbH-Reform und dem MicroBilG hat die letzte Bundesregierung nur kleinste Erleichterungen für GmbHs umgesetzt. Die wenigen …
Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die Verstärkung sucht, haben Sie …
Volkelt-Brief 34/2013
Themen heute : Mitarbeiter-Führung: Wie halten Sie es mit der Kunst? + Kollege gesucht: So sparen Sie sich den Ärger mit dem AGG + Geld/Finanzen: Geschäftsführende Gesellschafter haben Probleme mit Privat-Krediten + Lohnsteuer: Finanzbehörden veröffentlichen Vorschriften für ELSTAM-Umstellung + Vor dem Arbeitsgericht: Modellversuch in Düsseldorf – Mediation entlastet Arbeitsgerichtsverfahren + Arbeitsrecht: Werksrealität geht vor Vertragsinhalt + BISS …
Volkelt-Brief 20/2013
Themen heute: GmbH-Recht: Der Fall Suhkamp – neues Urteil zur Auskunftpflicht des Geschäftsführers + Geschäftsführer-Vertrag: Abfindung in „brutto“ oder „netto“? + Pflichtveröffentlichung: Ordnungsgeldverfahren wird vereinfacht + Vertragsrecht: Angeschlagene Kunden: Vorsicht mit Ratenzahlungs-Vereinbarungen + Bilanzierung: Übernahme einer Pensionsverpflichtung geht nur zu Anschaffungskosten + Wirtschaftsrecht: Geschäftsraum-Kündigung bei Insolvenz gilt auch für den gewerblichen Mit-Mieter + Arbeitsrecht: Haftung: Fehlerhaft festgestellter Verlustvortrag rechtfertigt keine Steuerhinterziehung+ Steuer: Kosten für Due-Dilligence bei gescheiterter Beteiligung sind voll abziehbar + BISS …
War der Geschäftsführer vor seiner Bestellung als Arbeitnehmer in der GmbH beschäftigt und wurde nicht explizit ein Geschäftsführervertrag abgeschlossen, hat er …
bei einer Kündigung gute Chancen, dass seine Sache vor dem Arbeitsgericht verhandelt wird. Achtung: Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) kann er bei einer Kündigung des Anstellungsertrages wegen Insolvenz nur dann vors Arbeitsgericht ziehen, wenn er tatsächlich abberufen wurde. In der Insolvenz bleibt der Geschäftsführer aber solange im Amt, bis ein ordnungsgemäßer Abberufungsbeschluss durch die Gesellschafter erfolgt. Unabhängig davon kann der Insolvenzverwalten den Dienstvertrag kündigen (BAG, Urteil vom 4.2.2013, 10 AZB 78/12).
Für die Praxis: In 1. Instanz hatte das Arbeitsgericht Wuppertal die Rechtssache an das Landgericht verwiesen. Nach sofortiger Beschwerde des Geschäftsführers hielt das Landesarbeitsgericht das Arbeitsgericht doch für zuständig. Jetzt hat das BAG in letzter Instanz dazu entschieden. Folge für Geschäftsführer: Das bedeutet eine klare Schwächung seiner Rechtsposition in der Insolvenz. Ergeht kein Abberufungsbeschluss hat er selbst dann keinen Zugang zum Arbeitsgericht, wenn er „ohne“ Geschäftsführer-Anstellungsvertrag tätig wurde.
Volkelt-Brief 02/2013
Themen heute: Vorsicht – der nächste große Billigstromanbieter steht vor der Pleite + Kleinere GmbHs: Firmen-Fahrrad statt Firmenwagen + Deutsche Bank: Was lernen Geschäftsführer aus dem Fall Leo Kirch? + Export-GmbHs: Nutzen Sie die Vereinfachungen bei der Umsatzsteuer + Marketing: Neue Möglichkeiten für Ihre Keyword-Werbung + Vorsorge: Verbindliche Vorgaben für Probezeit bei Erteilung einer Pensionszusage + Recht: Kündigung eines schwer behinderten Geschäftsführers + BISS .…
Für einigen Wirbel sogar in der Tagespresse sorgt jetzt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auch für Geschäftsführer. Im entschiedenen Fall ging es um die Weiterbeschäftigung des medizinischen Geschäftsführers einer Klinik-GmbH, der mit einem zeitlich befristeten Dienstvertrag angestellt war (BGH mit Urteil vom 23.4.2012, II ZR 163/10). Weil nicht er sondern ein jüngerer Kollege eingestellt wurde, klagte er auf Verstoß gegen dass AGG und Zahlung einer Entschädigung und bekam Recht.
Diese BGH-Entscheidung hat zwar grundsätzliche Bedeutung. Dennoch handelt es sich um eine sog. Einzelfallentscheidung. Die Rechtsgrundsätze (Anspruch auf Entschädigung) gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Jeder Einzelfall kann vor Gericht anders ausgehen. Als Geschäftsführer sind Sie nicht gut beraten, wenn Sie sich einfach auf die Anwendbarkeit des AGG verlassen und ggf. auf eine Entschädigung pokern wollen. Was müssen Sie dazu in der Geschäftsführungs-Praxis beachten: …