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Achtung: Finanzamt behandelt Kunstspenden als vGA

Wer mit der GmbH Kunst erwirbt und die­se an (die eig­ne) gemein­nüt­zi­ge Stif­tung spen­det, muss auf­pas­sen. Dazu gibt es ein aktu­el­les Urteil des Finanz­ge­richts (FG) Köln. Danach gilt: Sind die Gesellsch­jaf­ter der spen­den­den GmbH zugleich die allei­ni­gen Gesell­schaf­ter der kunst­för­dern­den Stif­tung, gehen die Finanz­be­hör­den davon aus, dass die Kunst­spen­de als vGA an die Gesell­schaf­ter zu wer­ten ist. Begrün­dung: Da die­se auch die Gesell­schaf­ter der Stif­tung sind, han­delt es sich um eine Vor­teils­ge­wäh­rung an der Gesell­schaft nahe­ste­hen­de Per­so­nen. Das gilt für alle Koin­stel­la­tio­nen, in denen iden­ti­sche Per­so­nen an der spen­den­den und der emp­fan­gen­den Gesell­schaft betei­ligt sind (FG Köln, Urteil v. 21.3.2018, 10 K 2146/16).

In der Sache ist das letz­te Wort noch nicht gespro­chen. Das Finanz­ge­richt hat Revi­si­on zuge­las­sen. Wir gehen davon aus, dass die Spen­der und Stif­tungs-Gesell­schaf­ter den Sach­ver­halt vom Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) prü­fen las­sen. Nach höchst­rich­ter­li­cher Recht­spre­chung steht die Zuwen­dung an einen Drit­ten der unmit­tel­ba­ren Zuwen­dung an einen Gesell­schaf­ter gleich, wenn die Zuwen­dung durch das Gesell­schafts­ver­hält­nis ver­an­lasst ist. Nicht abschlie­ßend geklärt ist, ob das auch unein­ge­schränkt für eine gemein­nüt­zi­ge Stif­tung gilt. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

 

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KI im Personalbüro: der Chef bleibt der wichtigste Mann

In den Per­so­nal-Büros vie­ler (grö­ße­rer) Unter­neh­men ist die Künst­li­che Intel­li­genz (KI) ange­kom­men – bei IBM, GE oder Talanx wird KI sys­te­ma­tisch genutzt. Intel­li­gen­te Soft­ware führt die digi­ta­le Per­so­nal­ak­te. Damit wird die Kün­di­gungs­wahr­schein­lich­keit für den Mit­ar­bei­ter vor­aus­ge­sagt. Alter, Über­stun­den, Gehalt und Gehalts­ent­wick­lung, Anzahl und Ver­lauf von Mit­ar­bei­ter­ge­sprä­chen, Akti­vi­tä­ten des Mit­ar­bei­ters in XING oder Face­book und vie­le ande­re Mit­ar­bei­ter-Infor­ma­tio­nen und ‑daten wer­den sys­te­ma­tisch gesam­melt und bewer­tet. Auch in mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men ist KI auf dem Vormarsch.

Im klei­ne­ren Unter­neh­men ticken die Uhren aller­dings anders. …

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Volkelt-Brief 34/2016

Volkelt-FB-0110 Jah­re AGG: Es kommt noch schlim­mer + Natur­ge­wal­ten: Insol­venz­an­trags­pflicht soll ver­län­gert wer­den + CDU star­tet in den Wahl­kampf: 3‑Stu­fen-Modell zur Steu­er­ent­las­tung + Fami­li­en-GmbH: Ver­samm­lungs­lei­ter sitzt gut + Arbeits­platz GmbH: Kunst als Wohl­fühl­fak­tor + Mit­ar­bei­ter: Arbeits­ge­rich­te prü­fen Face­book-Kom­men­ta­re ganz genau + BISS

 

 

 

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Arbeitsplatz GmbH: Kunst als Wohlfühlfaktor

Unbe­strit­ten ist, dass eine ästhe­ti­sche Arbeits­um­ge­bung Wohl­füh­len erzeugt und so zur Leis­tungs­stei­ge­rung des Teams bei­trägt. Das beginnt mit dem ergo­no­mi­schen Arbeits­platz und reicht bis zur Ein­rich­tung von Räu­men und der Archi­tek­tur von Gebäu­den. Wich­tig ist, dass Sie den Stil fin­den, der zu Ihrem Unter­neh­men passt. Über dies kön­nen Sie Künst­ler (Bil­den­de Künst­ler, Autoren) gele­gent­lich in Ihr Haus ein­la­den, damit sie aus ihrer Sicht einen künst­le­ri­schen Bei­trag für Ihr Unter­neh­men leis­ten. Sie kön­nen Ihr Unter­neh­men zum Aus­stel­lungs­raum für Bil­der, Fotos, Skulp­tu­ren oder Objek­te machen. Oder Sie schaf­fen die Kunst­wer­ke an, mit denen Sie sich schon längst ein­mal umge­ben woll­ten. Die Gren­zen set­zen nur Ihre Phan­ta­sie und das Bud­get. Fest steht: Der Wohl­fühl­fak­tor Kunst ist längst nicht mehr nur in Büro­eta­gen gefragt. Er spielt auch eine Rol­le zwi­schen Maschi­nen­parks und in Fabrikhallen. … 

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Führungs-Stil: Wie halten Sie es mit „Kunst”?

Unbe­strit­ten ist, dass eine ästhe­ti­sche Arbeits­um­ge­bung Wohl­füh­len erzeugt und zur … 

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Volkelt-Brief 34/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te : Mit­ar­bei­ter-Füh­rung: Wie hal­ten Sie es mit der Kunst? + Kol­le­ge gesucht: So spa­ren Sie sich den Ärger mit dem AGG + Geld/Finanzen: Geschäfts­füh­ren­de Gesell­schaf­ter haben Pro­ble­me mit Pri­vat-Kre­di­ten Lohn­steu­er: Finanz­be­hör­den ver­öf­fent­li­chen Vor­schrif­ten für ELS­TAM-Umstel­lung + Vor dem Arbeits­ge­richt: Modell­ver­such in Düs­sel­dorf – Media­ti­on ent­las­tet Arbeits­ge­richts­ver­fah­ren + Arbeits­recht: Werks­rea­li­tät geht vor Ver­trags­in­halt + BISS