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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 30/2018

GmbH-Steu­ern: Wenig Neu­es für GmbHs im JStG 2018 + Trump-Stra­te­gie: Müs­sen Sie jetzt Ihre Ver­hand­lungs-Stra­te­gien über­ar­bei­ten? + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Reicht Inter­net-Rechts­be­ra­tung für eine Haf­tungs­frei­stel­lung? + Neue Rechts­la­ge: Mehr Spiel­raum für das Abfin­dungs-Sze­na­rio + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Finanz­amt bestraft Gesund­heits-Vor­sor­ge + Mit­ar­bei­ter: Betriebs­rat (BR) leich­ter durch­zu­set­zen + GmbH/Steuer: Pau­schal­ver­steue­rung nur für zusätz­li­che Leis­tun­gen + GmbH/Geld: BMF zu EC-Kar­ten-Umsät­zen im Kas­sen­buch + Fir­men­wa­gen: Die­sel­ga­te ist eine vor­sätz­lich sit­ten­wid­ri­ge Schädigung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Geschäftsführer privat: Neu rechnen bei der Beitragsrückerstattung

Wenn Sie – als pri­vat Ver­si­cher­ter – Krank­heits­kos­ten (Behand­lungs­kos­ten, Mate­ri­al, Rezept­ge­büh­ren) aus der eige­nen zah­len, um in den Genuss der jähr­li­chen Bei­trags­rück­zah­lung zu kom­men, müs­sen Sie ab sofort genau rech­nen. Es gibt kei­nen Steu­er­vor­teil mehr. Sol­che Kos­ten wer­den von Ihrem Finanz­amt nicht mehr als Son­der­aus­ga­ben aner­kannt. Sie müs­sen also brut­to für net­to rech­nen (BFH, Urteil v. 29.11.2017, X R 3/16).

Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) setzt damit sei­ne unter­des­sen sehr restrik­ti­ve Recht­spre­chung zum Son­der­aus­ga­ben­ab­zug von Krank­heits­kos­ten fort. Nur im beson­de­ren Aus­nah­me­fall – z. B. wenn mit der Über­nah­me der Kos­ten eine nicht zumut­ba­re wirt­schaft­li­che Belas­tung für den Pati­en­ten ein­tritt – könn­te ein Son­der­aus­ga­ben­ab­zug in Fra­ge kom­men. Z. B., wenn die zumut­ba­re Eigen­be­las­tung gemäß § 33 Abs. 3 EStG erreicht wird. Laut Tabel­le ist das ein Ein­kom­men bis zu 15.340 EUR im Jahr – als (gut dotier­ter) Geschäfts­füh­rer haben Sie damit in der Regel kei­ne Chan­ce auf den Sonderausgabenabzug.

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Steuerplanung für die Nachfolge: Geschäftsführer-Versorgungsrente als Sonderausgaben

Wird dem Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, der sei­ne Betei­li­gung an einer GmbH & Co. KG auf den Juni­or über­tra­gen hat und wei­ter als Geschäfts­füh­rer tätig ist, eine Ver­sor­gungs­ren­te gezahlt, dann kann … 

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Volkelt-Brief 32/2017

Geschäftspartnerschaften/Kooperationen: Draht­seil­akt zwi­schen Gesetz und Kar­tell + Nach­fol­ge: Auch der Bei­rat braucht Rund­um-Erneue­rung + Geschäfts­füh­rer-Com­pli­ance: Wie Anwäl­te gegen Unter­neh­men Front machen + Füh­rungs­stil: Iro­nie und ande­re unge­eig­ne­te Stil­mit­tel + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Rech­nen bei der PKV lohnt nicht mehr

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Geschäftsführer privat – rechnen bei der PKV lohnt nicht mehr

Kran­ken­be­hand­lungs­kos­ten, die Sie aus eige­ner Tasche zah­len, um in den Genuss der Bei­trags­rück­erstat­tung zu gelan­gen, sind weder Son­der­aus­ga­ben noch eine außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung (FG Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil v. 19.4.2017, 11 K 11327/16).

Das gilt laut Finanz­ge­richt auch dann, wenn die selbst getra­ge­nen Kran­ken­be­hand­lungs­kos­ten die Bei­trags­rück­erstat­tung über­stei­gen. Rech­nen lohnt dem­nach nicht mehr. Nach meh­re­ren Urtei­len in der Sache, müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass die Finanz­be­hör­den sich in ver­gleich­ba­ren Fäl­len kon­se­quent durch­set­zen (vgl. zuletzt Nr. 9/2015).

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Geschäftsführer privat: BFH verteuert Selbstbehalt zur KV

Sind Sie pri­vat kran­ken­ver­si­chert und haben Selbst­be­halt ver­ein­bart, kön­nen Sie die­se Auf­wen­dun­gen grund­sätz­lich nicht als Son­der­aus­ga­be, son­dern nur als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung von der Steu­er abset­zen. Voraussetzung: … 

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Volkelt-Brief 27/2015

Volkelt-NLImmer schön cle­ver: Kauf/Ver­kauf eines GmbH-Anteils mit Vor­ver­trag (let­ter of intent) + Kar­tell­ver­ge­hen: Kei­ne Stra­fen nach Neu­ord­nung der Geschäf­te + Mit­be­stimm­te GmbH: Die Frau­en­quo­te gilt auch für das Manage­ment + Geschäfts­füh­rer im Bei­rat: Ver­net­zen Sie sich mit Geschäfts­part­nern + Kor­rek­tu­ren: Nach­trag zur elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung  + Ver­kauf eines Kom­ple­men­tär-Anteils: Schau­en Sie dem FA auf die Fin­ger + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Finanz­amt darf Vor­sor­ge nicht  bestra­fen +  BISS

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Geschäftsführer privat: Finanzamt darf Vorsorge nicht bestrafen

Zahlt die Kran­ken­kas­se an den Ver­si­cher­ten einen Bonus (hier: 150 EUR zur Teil­nah­me an der Krebs­vor­sor­ge­un­ter­su­chung), dann hat das kei­ne Aus­wir­kung auf den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug. Die­ser bleibt in Höhe der gesetz­li­chen mög­li­chen Bei­trags­hö­he erhal­ten (FG Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 28.4.2015, 3 K 1387/14). …

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Volkelt-Brief 25/2015

Volkelt-NLBig Brot­her: Wel­che Geschäfts­mo­del­le sich nicht mehr rech­nen und was Sie jetzt noch tun kön­nen + Nach­ge­fragt: Wie viel Mee­ting muss wirk­lich sein? + Steu­er 2016/17: Mehr IT, mehr Daten­ab­gleich, bes­se­re Prü­fungs­an­sät­ze + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: D & O – Ver­si­che­run­gen zah­len viel – aber nur in jedem 4. Scha­dens­fall + Min­dest­lohn: Steu­er­be­ra­ter dür­fen nur „unter Vor­be­halt“ bera­ten  + WKD: Müs­sen alle Mit­ar­bei­ter in der Lebens­mit­tel­bran­che hel­le Arbeits­klei­dung tra­gen?  + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten immer bar­geld­los beglei­chen +  BISS

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Geschäftsführer privat: Kinderbetreuungskosten immer bargeldlos begleichen

Das Finanz­amt muss die Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten steu­er­lich nur dann als Son­der­aus­ga­ben aner­ken­nen, wenn die Zah­lun­gen auf ein Kon­to geleis­tet wer­den. Quit­tier­te Bar­zah­lun­gen genü­gen nicht für die steu­er­li­che Aner­ken­nung (BFH, Urteil vom 18.12.2015, III R 63/13). …