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GmbH-Recht: Ein Geschäftsführer fällt aus – was tun?

In vie­len Fami­li­en-GmbHs ist es üblich, die Geschäfts­füh­rung einem oder meh­re­ren Fremd-Geschäfts­füh­rern zu über­tra­gen, wenn aus den eige­nen Rei­hen kei­ne geeig­ne­ten Nach­fol­ger bereit ste­hen. Wer­den meh­re­re Fremd-Geschäfts­­­füh­rer enga­giert, wird im Gesell­schafts­ver­trag in der Regel eine Gesamt­ver­tre­tungs­be­fug­nis ver­ein­bart. Die Geschäfts­füh­rer kön­nen die GmbH dann nur gemein­sam ver­tre­ten. Damit ist sicher­ge­stellt, dass kein Geschäfts­füh­rer Allein­gän­ge macht. Das bedeu­tet aber auch, dass Ent­schei­dun­gen umständ­li­cher sind und län­ger dauern.

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Ressort-GF: Neues Urteil gibt Ihnen mehr Rechte

Steht im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH „Gesamt­ver­tre­tung“, müs­sen Sie als Geschäfts­füh­rer sich nicht in jedem Fall 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 48/2013

The­men heu­te: Schei­dung – was pas­siert mit der GmbH + Besuch vom Steu­er­fahn­der: BMF regelt Rech­te und Pflich­ten neu + Rund­funk-Gebüh­ren­be­scheid: Auf jeden Fall Wider­spruch ein­le­gen+ Res­sort-Geschäfts­füh­rer: Neu­es Urteil lässt Ihnen mehr Rech­te + Steu­ern: 5%-Splitting bei Abfin­dung geht auch für den Geschäfts­füh­rer + BISS