Kategorien
Volkelt-Briefe

Bundesamt für Justiz: Säumnisgebühr steigt auf 103,50 EUR

Bis­her muss­ten Sie ledig­lich eine Ver­wal­tungs­ge­bühr in Höhe von 53,50 EUR zah­len, wenn Sie Ihren Jahres­abschluss nicht recht­zei­tig im elek­tro­ni­schen Unternehmens­register ver­öf­fent­li­chen. In der Regel ist das der 31.12. nach Abschluss des Geschäfts­jahres. Ob Sie dem nach­ge­kom­men sind, wird per Daten­abgleich geprüft. Unter­des­sen ist die­ses Ver­fah­ren ein­ge­spielt. Die ers­ten Abmah­nungen gehen Ende Januar …

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 44/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: Pflicht­ver­öf­fent­li­chung kos­tet GmbHs Mil­lio­nen +  OFD Frank­furt: Kei­ne Ret­tung für „ste­hen gelas­se­nes“ Kri­sen­dar­le­hen + Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: „Es gilt der BAT – Vor­teil für Sie + Bun­des­amt für Jus­tiz: Säum­nis­ge­bühr steigt auf 103,50 EUR + Geschäfts­füh­rer-Füh­rungs­zeug­nis: Jugend­sün­den wir­ken nach  + Wer­bungs­kos­ten: Finanz­amt för­dert Umzug nur bei kur­zem Weg zur Arbeit + Arbeit­neh­mer darf über Fir­men-Mail-Account nicht zum Streik auf­ru­fen + BISS