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Volkelt-Brief 50/2019

War­te­zeit: Mehr tun für die Alters­vor­sor­ge Neu­er Geschäfts­füh­rer-Job: Sichern Sie Ihre Rech­te (hier: Zeug­nis­an­spruch) + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: War­ten auf Godot + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt ver­an­las­sen müs­sen Digi­ta­les: Wer pro­fi­tiert von KI am meis­ten? Pla­nung 2020: Die­se Ver­trags­an­pas­sun­gen müs­sen Sie vor­be­rei­ten + Steu­er­ge­stal­tung: Betei­li­gun­gen von Mit­ar­bei­tern am Ver­kaufs­er­lös der GmbH + Büro­kra­tie: Finanz­be­hör­den müs­sen Grün­de für eine Steu­er­schät­zung nen­nen + Geschäfts­füh­rer-pri­vat: Zuläs­sig­keit der Dop­pel­be­steue­rung von Ren­ten + Gewusst wie: Alles wis­sen über die eige­ne GmbH

War­te­zeit: Mehr tun für die Alters­vor­sor­ge Neu­er Geschäfts­füh­rer-Job: Sichern Sie Ihre Rech­te (hier: Zeug­nis­an­spruch) + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: War­ten auf Godot + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt ver­an­las­sen müs­sen Digi­ta­les: Wer pro­fi­tiert von KI am meis­ten? Pla­nung 2020: Die­se Ver­trags­an­pas­sun­gen müs­sen Sie vor­be­rei­ten + Steu­er­ge­stal­tung: Betei­li­gun­gen von Mit­ar­bei­tern am Ver­kaufs­er­lös der GmbH + Büro­kra­tie: Finanz­be­hör­den müs­sen Grün­de für eine Steu­er­schät­zung nen­nen + Geschäfts­füh­rer-pri­vat: Zuläs­sig­keit der Dop­pel­be­steue­rung von Ren­ten + Gewusst wie: Alles wis­sen über die eige­ne GmbH

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Volkelt-Brief 41/2018

GmbH/­Pri­vat-Ver­mö­gen: Wo (klei­ne) Feh­ler beson­ders weh­tun + Geschäfts­füh­rer-Risi­ken: Kön­nen Sie auch bewei­sen, dass Sie kei­ne Feh­ler machen? + Digi­ta­les: Dis­rup­ti­on – ist jetzt auch der Chef über­flüs­sig? + GmbH-Nach­fol­ge: So las­sen Sie ande­re für sich arbei­ten + GmbH-Recht: Beschluss­fä­hig­keit der GmbH-Gesell­schaf­ter + Form­sa­che: Gerichts­zu­stän­dig­keit um Geschäfts­füh­rer-Kla­gen + GmbH/Steuer: Finanz­amt streicht Teil­wert­ab­schrei­bung für Gesellschafter-Forderungen

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Geschäftsführer-Risiko: Verkauf einer Firmen-Beteiligung

Beson­ders risi­ko­be­haf­tet sind Geschäfts­füh­rer-Ent­schei­dun­gen außer­halb der ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Ent­schei­dungs­be­fug­nis­se. Das sind z. B. Zustim­mungs­vor­be­hal­te aus dem Gesell­schafts­ver­trag oder aus dem „Kata­log zustim­mungs­be­dürf­ti­gen Geschäf­te“  im Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag. Ver­sto­ßen Sie als Geschäfts­füh­rer gegen sol­che Auf­la­gen, ris­kie­ren Sie eine frist­lo­se Kün­digung und/oder sogar Scha­dens­er­satz­zah­lun­gen. Aus­ge­spro­chen Schwie­rig sind Geschäfts­ab­schlüs­se durch einen Geschäfts­füh­rer ohne Zustim­mung der Gesell­schaf­ter, von denen nicht klar ist, ob sie nur mit Zustim­mung der Gesell­schaf­ter aus­ge­führt wer­den dür­fen. Beispiele: … 

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Volkelt-Brief 26/2017

Kom­mu­na­le GmbHs: Gehalts-Trans­pa­renz lässt auf sich war­ten + GF/Finanzen: Null­zins-Poli­tik erschwert den Ver­kauf der GmbH + Zeit­fres­ser: Was macht der Chef eigent­lich den gan­zen Tag? + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Ver­fü­gun­gen und Voll­mach­ten + GF/Steuer: Neue Gestal­tung für Über­tra­gung von GmbH-Anteilen

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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GF/Finanzen: Nullzins-Politik erschwert den Verkauf der GmbH

Die Null­zins-Poli­tik der EZB und der Ban­ken bringt nicht nur vie­le GmbH-Finanz­chefs in die Bre­douil­le. Was tun mit dem gespar­ten GmbH-Ver­mö­gen ohne in Risi­ko-Anla­gen zu inves­tie­ren? (vgl. Nr. 8/2016). Immer mehr zeigt die Null­zins-Poli­tik auch Wir­kung auf Fir­men-Ver­käu­fe. Vie­le Kol­le­gen zie­hen den Ver­kauf ihrer GmbH (bewusst) in die Län­ge, weil sie nicht wis­sen, wie Sie den erziel­ten Ver­kaufs­preis wirt­schaft­lich sinn­voll und eini­ger­ma­ßen risi­ko-resis­tent anle­gen können.

Fakt ist: Vie­le GmbH-Gesell­schaf­ter war­ten unter­des­sen mit einem Ver­kauf län­ger ab. Die Indus AG, Deutsch­lands größ­te Mit­tel­stands-Hol­dings-Gesell­schaft, mel­det seit Jahres­beginn weni­ger Fir­men-Akqui­sen. Auch die auf Fir­men-Ver­käu­fe spe­zia­li­sier­te Kanz­lei Rödl & Part­ner mel­det wei­ter­hin ein sta­gnie­ren­des Geschäft. Bei Indus hat man sich neue Ein­kaufs-Stra­te­gien ein­fal­len las­sen, von denen jetzt auch ver­kaufs­wil­li­ge Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer pro­fi­tie­ren, wenn sie die Ver­ant­wor­tung für das Geschäft zwar abge­ben aber wei­ter die bes­se­re Ren­di­te des Geschäfts als der rei­nen Geld­an­la­ge mit­neh­men wol­len. Fol­gen­de Gestal­tun­gen sind möglich: … 

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GF/Steuern: Neue Gestaltung für Übertrag von GmbH-Anteilen

Wird nach dem Tod eines GmbH-Gesell­schaf­ters des­sen GmbH-Anteil auf­grund einer Bestim­mung im Gesell­schafts­ver­trag oder auf­grund einer Ver­ein­ba­rung zwi­schen den Gesell­schaf­tern (Anteils­ab­tre­tungs­ver­ein­ba­rung) an einen Drit­ten (ent­gelt­lich) über­tra­gen, dann ist das Finanz­amt nicht berech­tigt, dafür zusätz­lich Erb­schaft­steu­er zu erhe­ben (§ 7 Abs. 7 ErbStG). Eine Dop­pel­be­steue­rung ist aus­ge­schlos­sen (FG Mün­chen, Urteil vom 5.4.2017, 4 K 711/16).

Wegen der grund­sätz­li­chen Bedeu­tung der Rechts­sa­che hat das Finanz­ge­richt Mün­chen Revi­si­on zuge­las­sen. Wie in ver­gleich­ba­ren Fäl­len wer­den die Finanz­be­hör­den die Sache zur end­gül­ti­gen Klä­rung durch den Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) durch­fech­ten. Es geht um Fäl­le, in denen die Gesell­schaf­ter ver­ein­ba­ren, dass der GmbH-Geschäfts­an­teil im Todes­fall auf einen (bestimm­ten) Drit­ten über­tra­gen wer­den muss – und zwar nicht als Schen­kung oder Erbe, son­dern als ent­gelt­li­cher Erwerb. Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten bestehen hier inso­fern, indem die Gesell­schaf­ter einen vom (ohne­hin schwer zu bestim­men­den) Markt­wert des GmbH-Anteils niedrigeren/höheren Preis anset­zen und so – je nach Inter­es­sen­la­ge – eine (erb­schaft-) steu­erneu­tra­le Lösung ermög­li­chen – z. B. wenn kei­ne eige­nen Kin­der da sind und ansons­ten über­pro­por­tio­nal Erb­schaft­steu­er anfal­len würde.

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GmbH-Anteil: FA besteuert Verkauf doppelt

Ist der Kauf­ver­trag über einen GmbH-Anteil noch nicht völ­lig abge­schlos­sen, darf das Finanz­amt bei der Rück­ab­wick­lung kei­ne zwei­te steu­er­pflich­ti­ge Über­tra­gung unter­stel­len. Noch bes­ser: Auch ein bereits ver­an­lag­ter Ver­äu­ße­rungs­ge­winn ent­fällt (BFH, Urteil vom 6.12.2016, IX R 49/15).

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH mit Auf­sichts­rat (das ist z. B. eine GmbH mit mehr als 500 Arbeit­neh­mern bzw. bei frei­wil­li­ger Ein­rich­tung des Bei­rats mit ech­ten Kon­troll­auf­ga­ben) soll­ten Sie bei der Beset­zung des Bei­ra­tes auf die oben genann­ten Kri­te­ri­en hin­wei­sen und die steu­er­li­chen Fol­gen auf­zei­gen (Ver­lust der Abzugs­fä­hig­keit der hälf­ti­gen Auf­sichts­rats­ver­gü­tung). Ins­be­son­de­re bei Bestel­lung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers /Rechtsanwalts in den Aufsichtsrat/Beirat kann es schnell zu Dop­pel­funk­tio­nen oder Inter­es­sen­kol­li­sio­nen kom­men. Steu­er­schäd­lich sind in die­sem Fall zusätz­li­che Tätig­kei­ten eines Auf­sichts­ra­tes, sei es bei der Erstel­lung von Rechts- oder Steu­er­gut­ach­ten oder bei einer Ver­tre­tung der GmbH in gericht­li­chen Ver­fah­ren oder ande­ren recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Es sei denn, dass ein geson­der­ter Ver­trag über die zusätz­lich zu erbrin­gen­de Leis­tung abge­schlos­sen wird, die nicht im Zusam­men­hang mit sei­ner Kon­troll­auf­ga­be ste­hen darf.

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Volkelt-Brief 23/2017

Büro­kra­tie: Rebel­len über­neh­men IHK Ham­burg + Rich­ti­ge Geschäfts­füh­rung: Voll­mach­ten und Ver­tre­tun­gen + GmbH-Bei­rat: Vor­sicht mit Ver­gü­tun­gen von Zusatz­tä­tig­kei­ten + Geschäftsführer/Technik: Muss Erfin­dun­gen der GmbH anbie­ten + GmbH-Anteil: FA besteu­ert Ver­kauf dop­pelt + GmbH-Recht: War­nung vor fal­schen Regis­ter­ein­trä­gen + BISS

 

 

 

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Sie wollen Ihre GmbH verkaufen: Gute Chancen / viel „Geld” will angelegt werden

Noch sind die Taschen der pro­fes­sio­nel­len Inves­to­ren prall gefüllt. Aber auch vie­le der gro­ßen kön­nen Unter­neh­men mit viel Geld in den Kas­sen pla­nen. Das gilt für alle Arten von Invest­ments – also auch für die in Unter­neh­men (Akqui­si­ti­ons) und zwar für spek­ta­ku­lä­re gro­ße Über­nah­men, aber auch in mit­tel­stän­di­sche und klei­ne­re Unter­neh­men aus inno­va­ti­ven Branchen. … 

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Volkelt-Brief 35/2015

Volkelt-NLJah­res­ab­schluss 2014: Wenn Sie Feh­ler machen, sind Sie drau­ßen + GmbH-Ver­kaufs-Plä­ne: Wie Sie als Geschäfts­füh­rer Alles rich­tig machen + GmbH-Fuhr­park: Tan­ken, wenn es bil­lig ist – geht lei­der nicht immer + Vor­sicht: Pri­va­tes Garan­tie­ver­spre­chen des Geschäfts­füh­rers bin­det + Recht: Fal­sche Anga­ben hin­dern Bestel­lung zum GF nicht + Pflicht­of­fen­le­gung: Behör­de muss Ord­nungs­geld nicht zurück­neh­men + BISS