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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 44/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: Pflicht­ver­öf­fent­li­chung kos­tet GmbHs Mil­lio­nen +  OFD Frank­furt: Kei­ne Ret­tung für „ste­hen gelas­se­nes“ Kri­sen­dar­le­hen + Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: „Es gilt der BAT – Vor­teil für Sie + Bun­des­amt für Jus­tiz: Säum­nis­ge­bühr steigt auf 103,50 EUR + Geschäfts­füh­rer-Füh­rungs­zeug­nis: Jugend­sün­den wir­ken nach  + Wer­bungs­kos­ten: Finanz­amt för­dert Umzug nur bei kur­zem Weg zur Arbeit + Arbeit­neh­mer darf über Fir­men-Mail-Account nicht zum Streik auf­ru­fen + BISS

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Finanzamt fördert Umzug nur bei kurzem Weg zur Arbeit

Umzugs­kos­ten sind nur dann beruf­lich ver­an­lasst und damit von der Steu­er absetz­bar, wenn der Weg zum Arbeits­platz deut­lich ver­kürzt ist. Das ist nicht der Fall, wenn die Fahr­zeit zwar um eine Stun­de ver­kürzt wird, die Stre­cke zur Arbeit aber immer noch gan­ze 255 km beträgt (FG Nie­der­sa­chen, Urteil vom 28.8.2013, 4 K 44/13).