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GmbH-Beirat: Vorsicht mit Vergütungen für Zusatztätigkeiten

Auf­sichts- oder Bei­rats­ver­gü­tun­gen kön­nen Sie in der GmbH zur Hälf­te als Betriebs­aus­ga­ben abzie­hen, wenn der Auf­sichts­rat eine Über­wa­chungs­funk­ti­on aus­übt (§ 10 Nr. 4 KStG). Aber auch wirk­lich nur in die­sem Fall. Nach den Vor­ga­ben der Finanz­be­hör­den sind aber die fol­gen­den Ver­gü­tun­gen kei­ne Zah­lun­gen für Auf­sichts­rats­tä­tig­kei­ten im Sin­ne des Kör­per­schaft­steu­er­ge­set­zes (so z. B. OFD Mag­de­burg, S 2755 – 1 – St 216): …

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Volkelt-Brief 23/2017

Büro­kra­tie: Rebel­len über­neh­men IHK Ham­burg + Rich­ti­ge Geschäfts­füh­rung: Voll­mach­ten und Ver­tre­tun­gen + GmbH-Bei­rat: Vor­sicht mit Ver­gü­tun­gen von Zusatz­tä­tig­kei­ten + Geschäftsführer/Technik: Muss Erfin­dun­gen der GmbH anbie­ten + GmbH-Anteil: FA besteu­ert Ver­kauf dop­pelt + GmbH-Recht: War­nung vor fal­schen Regis­ter­ein­trä­gen + BISS

 

 

 

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GmbH-Finanzen: Der Banker im GmbH-Beirat

Vie­le GmbHs haben einen Bei­rat ein­ge­rich­tet. U. a. auch, um so Kon­ti­nui­tät und Ver­trau­lich­keit der Finan­zie­rungs­part­ner zu sichern, etwa durch ein Mit­glied der finan­zie­ren­den Haus­bank. Ach­tung: Weiß der auf­grund sei­ner Bei­rats-Tätig­keit von finan­zi­el­len Pro­ble­men der GmbH, reicht das nicht dazu aus, dass sich die Bank ein Mit­wis­sen zurech­nen las­sen muss (BGH, Urteil vom 26.4.2016, XI ZR 108/15). …

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David gegen Goliath: Was tun gegen die Herrschaft des Kleingedruckten?

Damit ein Streit zwi­schen den Gesell­schaf­tern der GmbH nicht zum Scha­den des Unter­neh­mens wird, ist in vie­len Gesell­schafts­ver­trä­gen das Schieds­ge­richts­ver­fah­ren fest­ge­schrie­ben. Zie­le: 1.) der Kon­flikt zwi­schen den Gesell­schaf­tern soll ohne lang­wie­ri­ge Gerichts­ver­fah­ren zügig abge­ar­bei­tet wer­den und 2.) bei der Kon­flikt­lö­sung soll das Wohl der Gesell­schaft und nicht juris­ti­sche Schlitz­oh­rig­keit ent­schei­den. Dass so ver­fah­ren wird, hat gute Grün­de. Wie zer­mür­bend der Rechts­streit zwi­schen den Gesell­schaf­tern aus­ar­ten kann, lässt sich am Fall des Fleisch­pro­du­zen­ten Tön­nies ver­fol­gen (vgl. zuletzt Nr. 32/2016). Nach fast drei Jah­ren ist jetzt die vor­letz­te juris­ti­sche Run­de erreicht. Der Fall wird wohl schluss­end­lich vor dem Bundes­gerichtshof ent­schie­den. Ob er damit bei­gelegt ist, ist eine ande­re Frage. … 

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Volkelt-Brief 04/2016

Volkelt-FB-01Mit­tel­stands­po­li­tik Fehl­an­zei­ge: Wir haben ein paar Ideen und zei­gen, wo es lang gehen kann + Steu­ern 4.0: War­ten auf die neue Erb­schaft­steu­er + Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers: Vor­wür­fe allei­ne genü­gen nicht + Netz­wer­ken: Neh­men Sie Ihre Geschäfts­part­ner in die Pflicht + Gehalts­ver­zicht: Finanz­äm­ter kas­sie­ren bei der Geschäfts­füh­rer-Alters­ver­sor­gung + GmbH-Recht: Insol­venz­an­trags­pflicht gilt für den Geschäfts­füh­rer einer Limi­t­ed + Tel­da­fax-Geschäfts­füh­rer kom­men mit einem blau­en Auge davon + Gestal­tung: Geschäfts­füh­rer kann sich nicht selbst ver­lei­hen + BISS

 

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Netzwerken: Nehmen Sie Ihre Geschäftspartner in die Pflicht

Ohne sei­nen Rat hät­ten wir falsch inves­tiert!“. So Bernd K., Geschäfts­füh­rer eines Bau­tei­le-Zulie­fe­rers über den regel­mä­ßi­gen Erfah­rungs­aus­tausch mit einem Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, des­sen Unter­neh­men die Alu-Tei­le her­stellt, die in der glei­chen Lie­fer­ket­te für den gemein­sa­men Groß­kun­den ein­ge­baut wer­den. Das ist kei­ne Sel­ten­heit. Aus der lang­jäh­ri­gen Zusam­men­ar­beit zwi­schen Fir­men ent­ste­hen ver­trau­li­che Arbeits­be­zie­hun­gen zwi­schen den betei­lig­ten Per­so­nen, auch den Geschäfts­füh­rern. Bis­wei­len erge­ben sich dar­aus Freund­schaf­ten, die lan­ge Bestand haben und auch einen Wech­sel des Arbeit­ge­bers unbe­scha­det überstehen. … 

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Nebentätigkeit: Fehler haben Auswirkungen auf den Job

Vie­le Geschäfts­füh­rer sind auch in ande­ren Lebens­be­rei­chen aktiv, in einer ehren­amt­li­chen Tätig­keit für einen Ver­ein oder als Bei­rat in einem ande­ren Unter­neh­men. Wich­tig: Die GmbH darf bei Neben­tä­tig­kei­ten mit­re­den. Im Zwei­fel soll­te sich der Geschäfts­füh­rer die Zustim­mung der Gesell­schaf­ter oder sei­ner Mit-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ein­ho­len. Dazu die Fra­ge eines Kol­le­gen: „Ich bin im Vor­stand eines Ver­eins tätig. Hier ist es zu Pflicht­ver­let­zun­gen gekom­men. Hat das Aus­wir­kun­gen auf mei­ne Tätig­keit als Geschäfts­füh­rer?“. …

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Volkelt-Brief 27/2015

Volkelt-NLImmer schön cle­ver: Kauf/Ver­kauf eines GmbH-Anteils mit Vor­ver­trag (let­ter of intent) + Kar­tell­ver­ge­hen: Kei­ne Stra­fen nach Neu­ord­nung der Geschäf­te + Mit­be­stimm­te GmbH: Die Frau­en­quo­te gilt auch für das Manage­ment + Geschäfts­füh­rer im Bei­rat: Ver­net­zen Sie sich mit Geschäfts­part­nern + Kor­rek­tu­ren: Nach­trag zur elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung  + Ver­kauf eines Kom­ple­men­tär-Anteils: Schau­en Sie dem FA auf die Fin­ger + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Finanz­amt darf Vor­sor­ge nicht  bestra­fen +  BISS

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Geschäftsführer im Beirat: Vernetzen Sie sich mit Geschäftspartnern

Aus der lang­jäh­ri­gen Zusam­men­ar­beit zwi­schen Fir­men ent­ste­hen in der Regel auch ver­trau­li­che Arbeits­be­zie­hun­gen zwi­schen den betei­lig­ten Per­so­nen, auch den Geschäfts­füh­rern. Bis­wei­len erge­ben sich dar­aus Freund­schaf­ten, die lan­ge Bestand haben und auch einen Wech­sel des Arbeit­ge­bers unbe­scha­det über­ste­hen. Übung ist es auch, die Zusammen­arbeit zwi­schen den Unter­neh­men zu „insti­tu­tio­na­li­sie­ren“ –  man ver­stän­digt sich dar­auf, gemein­sa­men Pro­jek­te und Erfah­run­gen in Gre­mi­en fest­zu­ma­chen. Bewährt und üblich ist die gegen­sei­ti­ge Ein­bin­dung der Geschäfts­füh­rer in einen (bera­ten­den) Bei­rat des jeweils ande­ren Unter­neh­mens. …

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Volkelt-Brief 12/2014

The­men heu­te: Die ers­ten 100 Tage Gro­Ko – ernüch­tern­des Fazit für klei­ne­re Unter­neh­men + Steu­ern: Finanz­be­hör­den auf brei­ter Front im Auf­wind + Der Geschäfts­füh­rer wird als Bei­rat tätig: Dar­auf müs­sen Sie ach­ten + Geschäfts­füh­rungs-Auf­ga­be: Nörg­ler, Bes­ser­wis­ser und Geschei­ter­te  + Pro­zess­kos­ten: Auf die Erfolgs­aus­sicht kommt es nicht an + Arbeits­recht: Ein­griff in Daten recht­fer­tigt frist­lo­se Kün­di­gung + Fir­men­wa­gen: Pri­vat­nut­zung kos­tet Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag + BISS