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Erbschaft: Den Gesellschaftsvertrag prüfen und nachbessern

Bund und Län­der haben sich auf die Eck­da­ten der neu­en Besteue­rung für die Ver­er­bung von Unter­neh­men und Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen (GmbH-Antei­le) geei­nigt (Nr. 23/2016). Fazit: Unter­neh­men mit einem Fir­men­wert unter 26 Mio. EUR wer­den zum Teil deut­lich ent­las­tet, wenn sie die Vor­aus­set­zun­gen für die Ver­scho­nung erfül­len. Für Fir­men mit einem höhe­ren Fir­men­wert kommt es im Ein­zel­fall zu einer (erheb­lich) höhe­ren Belas­tung als nach der bis­he­ri­gen Rege­lung. Grund­la­ge für die Bewer­tung von Unter­neh­men ist das ver­ein­fach­te Ertrags­wert­ver­fah­ren. NEU: Für die Bewer­tung von Unter­neh­men wird dabei mit einem Kapi­ta­li­sie­rungs­fak­tor von 13,75 gerech­net (bis­her: 17,86). Für die Gestal­tung von Erb­schaf­ten kön­nen Sie sich an den fol­gen­den Eck­da­ten orientieren: … 

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Volkelt-Brief 10/2016

Volkelt-FB-01Geld 4.0: 2018 hat auch die letz­te Por­to­kas­se aus­ge­dient + Neu­es BGH-Urteil: Wirt­schaft­li­che Kri­se erfor­dert Gehalts-Kür­zung + GmbH-Ver­kauf: So prüft der Käu­fer nach Due Dili­gence + Arbeit + Recht: Gesetz zur Leih­ar­beit wird ent­schärft + Unter­wegs: Flug­ge­sell­schaft haf­tet bei ver­pass­tem Geschäfts­ter­min + Steu­ern: Nach­bes­se­run­gen bei der neu­en Erb­schaft­steu­er + KStR: Neue Kör­per­schaft­steu­er-Vor­schrif­ten für das Steu­er­jahr 2015 + BISS

 

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Steuern: Nachbesserungen bei der neuen Erbschaftsteuer

Die CSU ver­langt Ände­run­gen am vor­ge­leg­ten Gesetz­ent­wurf von Finanz­mi­nis­ter Wolf­gang Schäub­le (CDU). Danach wird es noch Kor­rek­tu­ren beim Bewer­tungs­ver­fah­ren für Fir­men­ver­mö­gen geben. Nach Hoch­rech­nun­gen wird so der Ver­mö­gens­wert um rund 30 % nach unten gerech­net. Zusätz­lich soll es eine Inves­ti­ti­ons­klau­sel geben, wonach im Todes­fall das steu­er­pflich­ti­ge Unter­neh­mens­er­be steu­er­frei bleibt, wenn es ins Unter­neh­men inves­tiert wird. … 

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Volkelt-Brief 04/2016

Volkelt-FB-01Mit­tel­stands­po­li­tik Fehl­an­zei­ge: Wir haben ein paar Ideen und zei­gen, wo es lang gehen kann + Steu­ern 4.0: War­ten auf die neue Erb­schaft­steu­er + Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers: Vor­wür­fe allei­ne genü­gen nicht + Netz­wer­ken: Neh­men Sie Ihre Geschäfts­part­ner in die Pflicht + Gehalts­ver­zicht: Finanz­äm­ter kas­sie­ren bei der Geschäfts­füh­rer-Alters­ver­sor­gung + GmbH-Recht: Insol­venz­an­trags­pflicht gilt für den Geschäfts­füh­rer einer Limi­t­ed + Tel­da­fax-Geschäfts­füh­rer kom­men mit einem blau­en Auge davon + Gestal­tung: Geschäfts­füh­rer kann sich nicht selbst ver­lei­hen + BISS

 

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Steuern 4.0: Warten auf die neue Erbschaftsteuer

Bis zum 30.6.2016 muss das neue Erb­schaft­steu­er­ge­setz ver­ab­schie­det und im Bun­des­ge­setz­blatt ver­öf­fent­licht sein. Geschieht das nicht, kön­nen die Finanz­be­hör­den kei­ne Erb­schaf­te­u­er mehr erhe­ben – so die Vor­ga­ben des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts. Stand der Din­ge ist: Im Sep­tem­ber hat­te die Bun­des­re­gie­rung ihren Gesetz­ent­wurf im Bun­des­tag vor­ge­legt. Anschlie­ßend hat der Bun­des­rat eine Stel­lungs­nah­me dazu vor­ge­legt. Umstrit­ten sind: Die neue  Defi­ni­ti­on des Ver­wal­tungs­ver­mö­gens, die neu­en Rege­lun­gen zu den Ver­scho­nungs­re­ge­lun­gen, Aus­nah­me­re­ge­lun­gen für Fami­li­en­un­ter­neh­men und die Erwei­te­rung der sog. Lohn­sum­men­re­ge­lung, die Vor­aus­set­zung für die Anwen­dung der Ver­scho­nungs­re­ge­lun­gen sind. Dabei lie­gen die Vor­stel­lun­gen der Betei­lig­ten nach wie vor weit aus­ein­an­der. Völ­lig unklar ist, ob es schluss­end­lich zu einer zusätz­li­chen steu­er­li­chen Belas­tung der klei­ne­ren und mit­tel­gro­ßen Betrie­be kom­men wird. … 

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Erbschaftsteuer: Ab 26 Mio. Firmenwert hilf Ihnen nur ein Zusatz-Gutachten

Unter­des­sen hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) den ers­ten Ent­wurf für die neue Erb­schaft­steu­er für Unter­neh­men vor­ge­legt. Nach dem Geset­zes­fahr­plan soll die Vor­la­ge ab heu­te im Bun­des­tag bera­ten und anschlie­ßend ver­ab­schie­det wer­den. Ände­rungs­vor­schlä­ge des Steu­er­be­ra­ter­ver­ban­des, der Wirt­schafts­prü­fer und eini­ger Wirt­schafts­ver­bän­de wur­den bis­lang nicht und nur unzu­rei­chend berück­sich­tigt und haben kei­ne grund­sätz­li­chen Ände­run­gen gebracht. … 

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Erbschaftsteuer: Gestalten SIE Ihr Unternehmen in die richtige Größe

Bedürf­nis­prü­fung“ wird zum Zau­ber­wort für die zukünf­ti­ge Erb­schaft­steu­er. Im Klar­text: Ab einem Fir­men­ver­mö­gen von 26 Mio. EUR prüft der Fis­kus, ob das Pri­vat­ver­mö­gen bei der Ermitt­lung der Erb­schaft­steu­er ein­be­zo­gen wird. Sind im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH Ver­fü­gungs­be­schrän­kun­gen ver­ein­bart, wird eine sol­che Bedürf­nis­prü­fung erst ab einem Ver­mö­gen von 52 Mio. EUR zur Regel. Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH mit einem Ver­mö­gen zwi­schen 26 und 52 Mio. EUR sind gefor­dert: Sie müss(t)en die freie Ver­äu­ßer­lich­keit der GmbH-Antei­le ein­schrän­ken. Etwa in der Form, dass eine Über­tra­gung nur noch an Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge im Sin­ne des § 15 Abs. 1 AO mög­lich ist. … 

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GmbH-Anteil geerbt: Müssen Sie für die Firma Steuern nachzahlen?

Nach dem Erb­schaft­steu­er-Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts (BverfG) stellt sich für vie­le Unter­neh­mens-Erben und Nach­fol­ger die Fra­ge, ob bereits abge­schlos­se­ne Über­tra­gun­gen von Unter­neh­men (Antei­len) nach einer Geset­zes­än­de­rung mit Rück­wir­kung nach­träg­lich stär­ker besteu­ert wer­den kön­nen (vgl. Nr. 3/2105). Nach bis­he­ri­ger Pra­xis der Finanzverwaltung … 

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Volkelt-Brief 3/2015

Volkelt-FB-01Mit­ar­bei­ter im Gespräch mit­neh­men: Die Stra­te­gie, die Stra­te­gie, die Stra­te­gie – was sonst ! + Erb­schaft­steu­er: Müs­sen Unter­neh­mens-Nach­fol­ger nach­zah­len? + Grexit: Nur weni­ge mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men sind betrof­fen + Geschäfts­füh­rer im Kon­zern: So bin­den Sie Ihre füh­ren­den Mit­ar­bei­ter Recht: Beherr­schen­der Gesell­schaf­ter hat kein Anspruch auf das Arbeits­gericht GmbH-Anteil: Neu­er Zins für das ver­ein­fach­te Ertrags­wert­ver­fah­ren + Kri­sen-Sze­na­rio: Mehr Spiel­raum für Zah­lun­gen trotz Insol­venz­rei­fe der GmbH + Whist­le­b­lower: Der Feind sitzt in den eige­nen Rei­hen + BISS

Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Her­aus­ge­ber der Volkelt-Briefe

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Für Unternehmensnachfolge-Regelungen tickt die Uhr

Noch in die­sem Jahr – genau: am …