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Archiv: Volkelt-Briefe

Geschützt: Volkelt-Brief 18/2021

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VOLKELTs Wochen-Briefing 17/2021

Eini­ge der Kollegen/innen ste­hen seit dem 1. Mai vor der Qual der Wahl: Es besteht Insol­venz­an­trags­pflicht. Eine ein­sa­me Ent­schei­dung. Aber: Das moder­ne Insol­venz­recht gibt vie­le Chan­cen zum Neu­start – vom Schul­den­ab­bau bis zum Insol­venz­geld für die Mit­ar­bei­ter > Kri­se, Insol­venz – Neu­start für die Fir­ma … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Die Themen …

  • BGH-aktu­ell: Ers­te Urtei­le im Fall „Wire­card”
  • Risi­ko-Manage­ment: Das gesam­te Gre­mi­um ist gefordert
  • Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Ganz ohne Pro­gramm geht es nicht
  • Digi­ta­les: Vom Mes­se-Event zur Unternehmens-Plattform
  • GmbH/Steuer: Die Crux mit der Kirchensteuer
  • Insol­venz: Akten­ein­sicht des ehe­ma­li­gen Geschäftsführers
  • Buß­geld-Ver­fah­ren: Toch­ter­ge­sell­schaft haf­tet für die Muttergesellschaft
  • Pan­de­mie: Hal­bie­rung der Mie­te bei Weg­fall der Geschäftsgrundlage
  • Geschäfts­füh­rer pri­vat: Rei­se-Rück­tritts­recht bei Mas­ken­pflicht im Urlaubsgebiet
  • Mitarbeiter/Kosten: Neue Vor­schrif­ten für die Befristung

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Aktuell: Fristverlängerung für Insolvenz-Unternehmen

Wie bereits berich­tet: Im Schnell­ver­fah­ren hat die Bun­des­re­gie­rung die Insol­venz­an­trags­pflicht für Geschäfts­füh­rer von Unter­neh­men mit Pan­de­mie-ver­ur­sach­ten Liqui­di­täts­pro­ble­men bis zum 30.4.2021 aus­ge­setzt – jetzt rechts­kräf­tig: der Bun­des­rat hat dem Ver­fah­ren zugestimmt. 

Die Ver­län­ge­rung hilft Unter­neh­men, die einen Anspruch auf finan­zi­el­le Hil­fen aus den auf­ge­leg­ten Coro­na-Hilfs­pro­gram­men haben und deren Aus­zah­lung noch aus­steht. Vor­aus­set­zung ist, dass die Hil­fe bis zum 28.2.2021 bean­tragt wird und die ange­streb­te Hil­fe­leis­tung zur Besei­ti­gung der Insol­venz­rei­fe geeig­net ist. Auf die tat­säch­li­che Antrag­stel­lung kommt es nicht an, wenn eine Bean­tra­gung der Hil­fen aus recht­li­chen oder tat­säch­li­chen Grün­den bis zum 28.2.2021 nicht mög­lich ist.

Für die Pra­xis: Noch immer gelingt es den Behör­den nicht, die Bear­bei­tungs­zei­ten ein­zu­hal­ten. Vor­teil für die betrof­fe­nen Unter­neh­men: Sie haben jetzt noch den März/April Spiel­raum, eine Sanie­rung zu gestal­ten bzw. neu­es Kapi­tal zu beschaffen.

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VOLKELTs Wochen-Briefing 02/2021

 

Auch wenn der­zeit pla­nen kaum mög­lich ist: Spä­tes­tens jetzt soll­te die Pla­nung 2021 abge­schlos­sen sein – wenn auch mit Unbe­kann­ten. Wir haben den Kurz-Check dazu – mit ein paar wich­ti­gen Hin­wei­sen aus GF-Per­spek­ti­ve … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Die The­men:

  • Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Wird neu gere­gelt – mit neu­en Risiken

  • GmbH/UG-Kri­se: Wann Sie in 2021 Ihr Gehalt kür­zen müssen 

  • Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Allein in der Krise

  • GmbH Pla­nung 2021: Die wich­ti­gen „Bau­stel­len“ im Überblick

  • GmbH/Recht: Zur Reich­wei­te eines Entlastungsbeschusses

  • Löschung von Unter­neh­mens­da­ten: Frist­los gekündigt

  • Finan­zen: Antrags­frist für die (gekürz­te) Über­brü­ckungs­hil­fe II endet zum 31.1.2021

  • Finan­zen: GmbH/UG müs­sen wei­ter Rund­funk­bei­trag zahlen

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NOTFALL: Plei­te – Was tun?

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Geschützt: Volkelt-Brief 01/2021

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Geschützt: Volkelt-Brief 40/2020

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Geschützt: Volkelt-Brief 37/2020

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Endspurt für „überschuldete” GmbH/UG

Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Chris­ti­ne Lam­brecht (SPD) hat gegen­über SPIEGEL und der BILD-Zei­tung ange­kün­digt, die Aus­set­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht für GmbH/UG-Geschäfts­füh­rer zu ver­län­gern – bis zum 31.3.2021. ACHTUNG: Das wird nur für GmbH/UG, die über­schul­det sind, gel­ten. Zah­lungs­un­fä­hi­ge Unter­neh­men (Fach­jar­gon: Zom­bies) müs­sen am 30.9. unver­züg­lich bzw. bei ernst­haf­tem Sanie­rungs­ver­such spä­tes­tens zum 22.10. (Ende der 3‑Wochenfrist) Insol­venz anmelden. 

Aus CDU-Krei­sen (Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um) wird eine Befris­tung bis zum Jah­res­en­de prä­fe­riert. Aller­dings: Hier dürf­te das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um die bes­se­ren Kar­ten haben und die Ver­län­ge­rung der Frist bis zum 31.3. durchsetzen. 

Für die Pra­xis: Für den Geschäfts­füh­rer in der Kri­se ist das Risi­ko und Chan­ce zugleich. Hier gilt es abzu­wä­gen. Miss­lingt eine Sanie­rung stei­gen die Ver­lus­te – auch mit dem Risi­ko, dass Sie als Geschäftsführer*in ggf. pri­vat dafür in die Haf­tung genom­men wer­den. Die Gläu­bi­ger wer­den das sehr genau prü­fen und ggf. durch­set­zen, wenn es einen juris­ti­schen Ansatz dafür gibt. Wer es schafft, Eigen­ka­pi­tal zu beschaf­fen, hat dafür mehr Zeit und kann u. U. einen Neu­start bes­ser hin­le­gen – even­tu­ell mit Über­ar­bei­tung des Geschäfts­mo­dells. Kei­ne ein­fa­che Situation. 

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Kredit mitnehmen … und Insolvenz anmelden (?)

Ab dem 30.9.2020 – also in rund 10 Wochen – gilt für alle Kollegen/Innen wie­der die 3‑Wo­chen-Insol­venz­an­trags­pflicht (vgl. zuletzt Nr. 22/2020). Im Klar­text: GmbH/UG, die über­schul­det sind, müs­sen spä­tes­tens dann Insol­venz anmel­den. Vie­le klei­ne­re und mit­tel­gro­ße Unter­neh­men konn­ten zwar mit einem Über­brü­ckungs­kre­dit Zah­lungs­un­fä­hig­keit abwen­den. Der Kre­dit steht aber als Fremd­ka­pi­tal in der Bilanz und erhöht somit das Über­schul­dungs-Poten­zi­al. In der Fol­ge pro­gnos­ti­zie­ren die meis­ten Exper­ten und jetzt auch das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt schon jetzt für den Herbst (stark) stei­gen­de Insolvenzen.

Es gibt Kollegen/Innen, die sich ganz bewusst dar­auf ein­ge­las­sen haben, einen Kre­dit mit­zu­neh­men, um damit das eige­ne Gehalt und den eige­nen Lebens­un­ter­halt wenigs­tens für ein paar Mona­te zu sichern. Auch und gera­de mit der Aus­sicht, anschlie­ßend Insol­venz anzu­mel­den. Wie vie­le Kollegen/Innen das sind, dar­über kann man nur spe­ku­lie­ren. Aus Gesprä­chen mit Kollegen/Innen weiß ich aller­dings, dass die­se Opti­on nicht nur Ein­zel­fall ist, son­dern für nicht weni­ge Kollegen/Innen rea­lis­ti­sche Opti­on gegen eine exis­ten­zi­el­le Not­si­tua­ti­on war und ist. ACHTUNG: Pflicht­ver­si­cher­te Geschäfts­füh­rer, die in der Insol­venz mit Insol­venz­geld und anschlie­ßend mit einem Bezug von ALG1 auf der Grund­la­ge des zuletzt bezo­ge­nen Gehalts rech­nen, sind aber gut bera­ten, sich dar­auf nicht zu ver­las­sen. Die Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) wird die Anspruchs­be­rech­ti­gung genau­es­tens prüfen.

Für die Pra­xis: Das gilt auch dann, wenn (beherr­schen­de) Gesellschafter/Geschäftsführer in der Zwi­schen­zeit ihre Betei­li­gung ver­rin­gert haben (z. B. Über­tra­gung auf Kin­der), um dann als „Min­der­heits-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer” BA-Leis­tun­gen bean­spru­chen zu kön­nen – das wird u. E. kaum gelingen.

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VOLKELTs Wochen-Briefing 36/2020

In Coro­na-Zei­ten fal­len wich­ti­ge ande­re The­men schnell unter den Tisch. Auf­ge­passt: Geschäftsführer*innen in der gGmbH – der gemein­nüt­zi­gen GmbH z. B. in der Sozi­al- oder Wohn­bau-Bran­che – müs­sen nach einem aktu­el­len BFH-Urteil prü­fen, dass sie nicht zu viel ver­die­nen. Sonst ist Schluss .… * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR FÜR MITGLIEDER  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Die The­men im Wochen-Brie­fing  36/2020:

  • gGmbH/UG: Zu hohes Geschäfts­füh­rer-Gehalt kos­tet die Gemeinnützigkeit
  • GmbH-Kauf/­Ver­kauf: Geschäfts­füh­rer müs­sen das Pro­jekt managen
  • Prak­tisch: Neue Vor­ga­ben für den Arbeitsschutz
  • Digi­ta­les: Freie Fahrt für Audio und Podcasts
  • Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Sep­tem­ber 2020
  • Mit­ar­bei­ter: Lücken­lo­se Erfas­sung der Arbeitszeiten
  • GmbH/Finanzen: Neue Eck­da­ten für Manager-Gehälter
  • BGH-aktu­ell: Aus­schluss eines GmbH-Gesellschafters
  • Steu­ern: Finanz­be­hör­den neh­men Influen­cer in die Pflicht

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