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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 04/2016

Volkelt-FB-01Mit­tel­stands­po­li­tik Fehl­an­zei­ge: Wir haben ein paar Ideen und zei­gen, wo es lang gehen kann + Steu­ern 4.0: War­ten auf die neue Erb­schaft­steu­er + Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers: Vor­wür­fe allei­ne genü­gen nicht + Netz­wer­ken: Neh­men Sie Ihre Geschäfts­part­ner in die Pflicht + Gehalts­ver­zicht: Finanz­äm­ter kas­sie­ren bei der Geschäfts­füh­rer-Alters­ver­sor­gung + GmbH-Recht: Insol­venz­an­trags­pflicht gilt für den Geschäfts­füh­rer einer Limi­t­ed + Tel­da­fax-Geschäfts­füh­rer kom­men mit einem blau­en Auge davon + Gestal­tung: Geschäfts­füh­rer kann sich nicht selbst ver­lei­hen + BISS

 

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Gehaltsverzicht: Finanzämter kassieren bei der GmbH

Ach­tung: Wenn das Gehalt des GmbH-Geschäfts­füh­rers – aus wel­chen Grün­den auch immer – gekürzt wird und für den Geschäfts­füh­rer eine Pen­si­ons­rück­stel­lung gebil­det wird, dann muss die­se ent­spre­chend gekürzt wer­den. Die steu­er­lich zuläs­si­ge Höhe der Pen­si­ons­zu­sa­ge muss sich nach der Höhe des tat­säch­lich gezahl­ten Gehalts aus­rich­ten (FG Düs­sel­dorf, Urteil vom 10.11.2015, 6 K 4456/13 K). Ganz prak­ti­sche Aus­wir­kun­gen hat das, wenn das Finanz­amt z. B. nach einer län­ge­ren wirt­schaft­li­chen Kri­se der GmbH eine Gehalts­kür­zung durch­setzt, indem die Über­be­zah­lung ein­fach als ver­deckt Gewinn­aus­schüt­tung nach­träg­lich ver­steu­ert wird. Nach die­sem Urteil müs­sen die­se Geschäfts­füh­rer jetzt auch damit rech­nen, dass zusätz­lich auch die dann über­höh­ten Zufüh­run­gen zur Pen­si­ons­rück­stel­lung auch noch nach­träg­lich auf­ge­löst wer­den – eben­falls mit zusätz­li­chen Steu­ern für die GmbH.… 

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Mitarbeitender Gesellschafter: Nach Gehaltsverzicht ist das Geld weg

GmbH-Gesell­schaf­ter, die in der GmbH (nicht als Geschäfts­füh­rer, son­dern als Arbeit­neh­mer) mit­ar­bei­ten, müs­sen ab sofort in der wirt­schaft­li­chen Kri­se der GmbH auf­pas­sen. Nach einem neu­en Grund­satz­ur­teil Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) wird der Ver­zicht auf Gehalt wie ein Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen gewertet.

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