Aufsichts- oder Beiratsvergütungen können Sie in der GmbH zur Hälfte als Betriebsausgaben abziehen, wenn der Aufsichtsrat eine Überwachungsfunktion ausübt (§ 10 Nr. 4 KStG). Aber auch wirklich nur in diesem Fall. Nach den Vorgaben der Finanzbehörden sind aber die folgenden Vergütungen keine Zahlungen für Aufsichtsratstätigkeiten im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes (so z. B. OFD Magdeburg, S 2755 – 1 – St 216): …
Schlagwort: Beirat
Volkelt-Brief 23/2017
Bürokratie: Rebellen übernehmen IHK Hamburg + Richtige Geschäftsführung: Vollmachten und Vertretungen + GmbH-Beirat: Vorsicht mit Vergütungen von Zusatztätigkeiten + Geschäftsführer/Technik: Muss Erfindungen der GmbH anbieten + GmbH-Anteil: FA besteuert Verkauf doppelt + GmbH-Recht: Warnung vor falschen Registereinträgen + BISS …
Viele GmbHs haben einen Beirat eingerichtet. U. a. auch, um so Kontinuität und Vertraulichkeit der Finanzierungspartner zu sichern, etwa durch ein Mitglied der finanzierenden Hausbank. Achtung: Weiß der aufgrund seiner Beirats-Tätigkeit von finanziellen Problemen der GmbH, reicht das nicht dazu aus, dass sich die Bank ein Mitwissen zurechnen lassen muss (BGH, Urteil vom 26.4.2016, XI ZR 108/15). …
Damit ein Streit zwischen den Gesellschaftern der GmbH nicht zum Schaden des Unternehmens wird, ist in vielen Gesellschaftsverträgen das Schiedsgerichtsverfahren festgeschrieben. Ziele: 1.) der Konflikt zwischen den Gesellschaftern soll ohne langwierige Gerichtsverfahren zügig abgearbeitet werden und 2.) bei der Konfliktlösung soll das Wohl der Gesellschaft und nicht juristische Schlitzohrigkeit entscheiden. Dass so verfahren wird, hat gute Gründe. Wie zermürbend der Rechtsstreit zwischen den Gesellschaftern ausarten kann, lässt sich am Fall des Fleischproduzenten Tönnies verfolgen (vgl. zuletzt Nr. 32/2016). Nach fast drei Jahren ist jetzt die vorletzte juristische Runde erreicht. Der Fall wird wohl schlussendlich vor dem Bundesgerichtshof entschieden. Ob er damit beigelegt ist, ist eine andere Frage. …
Volkelt-Brief 04/2016
Mittelstandspolitik Fehlanzeige: Wir haben ein paar Ideen und zeigen, wo es lang gehen kann + Steuern 4.0: Warten auf die neue Erbschaftsteuer + Abberufung des Geschäftsführers: Vorwürfe alleine genügen nicht + Netzwerken: Nehmen Sie Ihre Geschäftspartner in die Pflicht + Gehaltsverzicht: Finanzämter kassieren bei der Geschäftsführer-Altersversorgung + GmbH-Recht: Insolvenzantragspflicht gilt für den Geschäftsführer einer Limited + Teldafax-Geschäftsführer kommen mit einem blauen Auge davon + Gestaltung: Geschäftsführer kann sich nicht selbst verleihen + BISS …
„Ohne seinen Rat hätten wir falsch investiert!“. So Bernd K., Geschäftsführer eines Bauteile-Zulieferers über den regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit einem Geschäftsführer-Kollegen, dessen Unternehmen die Alu-Teile herstellt, die in der gleichen Lieferkette für den gemeinsamen Großkunden eingebaut werden. Das ist keine Seltenheit. Aus der langjährigen Zusammenarbeit zwischen Firmen entstehen vertrauliche Arbeitsbeziehungen zwischen den beteiligten Personen, auch den Geschäftsführern. Bisweilen ergeben sich daraus Freundschaften, die lange Bestand haben und auch einen Wechsel des Arbeitgebers unbeschadet überstehen. …
Viele Geschäftsführer sind auch in anderen Lebensbereichen aktiv, in einer ehrenamtlichen Tätigkeit für einen Verein oder als Beirat in einem anderen Unternehmen. Wichtig: Die GmbH darf bei Nebentätigkeiten mitreden. Im Zweifel sollte sich der Geschäftsführer die Zustimmung der Gesellschafter oder seiner Mit-Gesellschafter-Geschäftsführer einholen. Dazu die Frage eines Kollegen: „Ich bin im Vorstand eines Vereins tätig. Hier ist es zu Pflichtverletzungen gekommen. Hat das Auswirkungen auf meine Tätigkeit als Geschäftsführer?“. …
Volkelt-Brief 27/2015
Immer schön clever: Kauf/Verkauf eines GmbH-Anteils mit Vorvertrag (letter of intent) + Kartellvergehen: Keine Strafen nach Neuordnung der Geschäfte + Mitbestimmte GmbH: Die Frauenquote gilt auch für das Management + Geschäftsführer im Beirat: Vernetzen Sie sich mit Geschäftspartnern + Korrekturen: Nachtrag zur elektronischen Steuererklärung + Verkauf eines Komplementär-Anteils: Schauen Sie dem FA auf die Finger + Geschäftsführer privat: Finanzamt darf Vorsorge nicht bestrafen + BISS …
Aus der langjährigen Zusammenarbeit zwischen Firmen entstehen in der Regel auch vertrauliche Arbeitsbeziehungen zwischen den beteiligten Personen, auch den Geschäftsführern. Bisweilen ergeben sich daraus Freundschaften, die lange Bestand haben und auch einen Wechsel des Arbeitgebers unbeschadet überstehen. Übung ist es auch, die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen zu „institutionalisieren“ – man verständigt sich darauf, gemeinsamen Projekte und Erfahrungen in Gremien festzumachen. Bewährt und üblich ist die gegenseitige Einbindung der Geschäftsführer in einen (beratenden) Beirat des jeweils anderen Unternehmens. …
Volkelt-Brief 12/2014
Themen heute: Die ersten 100 Tage GroKo – ernüchterndes Fazit für kleinere Unternehmen + Steuern: Finanzbehörden auf breiter Front im Aufwind + Der Geschäftsführer wird als Beirat tätig: Darauf müssen Sie achten + Geschäftsführungs-Aufgabe: Nörgler, Besserwisser und Gescheiterte + Prozesskosten: Auf die Erfolgsaussicht kommt es nicht an + Arbeitsrecht: Eingriff in Daten rechtfertigt fristlose Kündigung + Firmenwagen: Privatnutzung kostet Investitionsabzugsbetrag + BISS …