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Volkelt-Briefe

Werbung: Unzulässige Aussagen über angebliche Standorte

Wirbt ein Unter­neh­men damit, vor Ort an einem bestimm­ten Stand­ort tätig und prä­sent zu sein, dann genügt es nicht, wenn das Unter­neh­men ledig­lich ein Mini-Lager unter­hält und einen Brief­kas­ten mit Fir­men­schild anbringt (OLG Cel­le, Urteil vom 7.7.2015, 13 W 35/15). …

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Volkelt-Brief 47/2014

Volkelt-FB-01Zwei­per­so­nen-GmbH: Nie ohne Vor­sor­ge – Leh­ren aus dem Fall Tön­nies + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Finanz­be­hör­den prü­fen Gewinn-Tan­tie­men + Fami­li­en-Char­ta: So sichern Sie den Bestand Ihrer GmbH auf Dau­er + Neue Regeln: Kar­tell­ver­stö­ße wer­den dop­pelt abge­straft + Öffent­li­che Auf­trä­ge: Pokern kann Scha­dens­er­satz­an­sprü­che kos­ten + Büro­kra­tie: Weni­ger Gebüh­ren für Abmah­nun­gen + Steu­ern: Umsatz­steu­er für den Fir­men-Pkw des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers + BISS

Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Her­aus­ge­ber der Volkelt-Briefe

 

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Volkelt-Briefe

Bürokratie: Weniger Gebühren für Abmahnungen

Abmah­nun­gen wegen Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen (uner­laub­te Tele­fon­wer­bung usw.) unter­lie­gen seit 1.11.2014 einem Regel­streit­wert. Danach darf der Streit­wert für einen Unter­las­sungs- oder Besei­ti­gungs­an­spruch in der Regel nur 1.000 EUR betra­gen, wenn erst­ma­lig abge­mahnt wird. Mahnt ein Unter­neh­men einen Ver­brau­cher unbe­rech­tigt oder unwirk­sam ab, kann die­ser sei­ne eige­nen Rechts­ver­tei­di­gungs­kos­ten zurückfordern.

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Volkelt-Brief 34/2014

The­men heu­te: Nach­fol­ge: „Jetzt Tem­po machen …” NEU: Auch Klein-Gesell­schaf­ter haben nach­träg­li­che „Anschaf­fungs­kos­ten“ + Geld: So bewah­ren Sie digi­ta­le Kon­to­aus­zü­ge rich­tig auf + Fir­men­wa­gen: Finanz­amt mau­ert bei Fer­ra­ri-Lea­sing­ra­ten + E‑Mails im Geschäfts­ver­kehr: Immer recht freund­lich blei­ben + Haf­tung: So sichern Sie Ihre Mit­ar­bei­ter bes­ser gegen Unfäl­le + Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be: Inten­si­ve­re Kon­trol­len sind beschlos­se­ne Sache + BISS

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Volkelt-Brief 12/2014

The­men heu­te: Die ers­ten 100 Tage Gro­Ko – ernüch­tern­des Fazit für klei­ne­re Unter­neh­men + Steu­ern: Finanz­be­hör­den auf brei­ter Front im Auf­wind + Der Geschäfts­füh­rer wird als Bei­rat tätig: Dar­auf müs­sen Sie ach­ten + Geschäfts­füh­rungs-Auf­ga­be: Nörg­ler, Bes­ser­wis­ser und Geschei­ter­te  + Pro­zess­kos­ten: Auf die Erfolgs­aus­sicht kommt es nicht an + Arbeits­recht: Ein­griff in Daten recht­fer­tigt frist­lo­se Kün­di­gung + Fir­men­wa­gen: Pri­vat­nut­zung kos­tet Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag + BISS

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Aktuell Volkelt-Briefe

Geschäftsführungs-Aufgabe: Nörgler, Besserwisser und Gescheiterte

Im Vor­stel­lungs­ge­spräch glän­zen die Mit­ar­bei­ter von ihren bes­ten Sei­ten. Im All­tag sind Men­schen in der Regel schwie­ri­ger. Je nach Typus (Busch­tromm­ler, Bes­ser­wis­ser, Ego­zen­tri­ker, Nörg­ler, Geschei­ter­te) emp­feh­len die Exper­ten unter­schied­li­ches „Anpa­cken“. Sie sind aber kein Psy­cho­lo­ge, wol­len kei­ner wer­den und haben kei­ne Zeit zur Betreu­ung von schwie­ri­gen Mit­ar­bei­tern. Was tun? Es gibt kein Geheim­re­zept und kei­ne Patent­lö­sung. Fällt ein Mit­ar­bei­ter regel­mä­ßig durch Unar­ten auf, sind Sie gefor­dert. Und zwar unmit­tel­bar. Erfah­rungs­ge­mäß wird zu spä­tes Han­deln bestraft.

Gehen Sie so vor: … 

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Volkelt-Briefe

Ärgernis: Pflichtveröffentlichung kostet GmbHs Millionen

seit 2008 müs­sen GmbHs ihren Jah­res­ab­schluss im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter ver­öf­fent­li­chen. Bereits damals hagel­te es Kri­tik an der Über­re­gu­lie­rung. Jetzt hat das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) erst­mals  Zah­len dazu ver­öf­fent­licht. Danach wur­den allei­ne seit 2008 387 Mio. EUR Buß­gel­der für Ver­säum­nis­se bei der Pflicht­ver­öf­fent­li­chung ver­hängt. Im ers­ten Jahr der Ver­öf­fent­li­chungs­pflicht wur­den 462.000 Unter­neh­men (das ist fast jede 2. GmbH) abge­mahnt. 2009 waren es immer noch rund 125.000 Unter­neh­men, die ihren Veröffent­lich­ungs­pflichten nicht oder nicht recht­zei­tig nach­ge­kom­men sind (Quel­le BfJ und Han­dels­blatt > Hier ankli­cken). …

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Lexikon

Abmahnung

Die wich­tigs­ten Funk­tio­nen der Abmah­nung sind die Hin­weis- und die Warn- oder An­drohungsfunktion. Der Abmah­nen­de stellt zunächst das ver­trags­ge­mä­ße Ver­hal­ten dar, kon­fron­tiert den Abmah­nungs­emp­fän­ger mit dem vor­ge­wor­fe­nen ver­trags­wid­ri­gen Ver­hal­ten und macht dann nach­drück­lich deut­lich, dass er die­ses Ver­hal­ten des Ande­ren nicht zu akzep­tie­ren bereit ist und im Wie­der­ho­lungs­fall recht­li­che Kon­sequenzen zie­hen wird.

Von der Abmah­nung müs­sen Sie unter­schei­den die blo­ße Ermah­nung. Mit der Er­mahnung oder Mah­nung hal­ten Sie den Ver­trags­part­ner ledig­lich zur Einhal­tung sei­ner ver­trag­li­chen Pflich­ten an. Es fehlt die Andro­hung von Rechts­fol­gen für die Zukunft. Abzu­gren­zen von der Abmah­nung sind auch die Beleh­rung, Vor­hal­tun­gen, Ver­war­nun­gen oder der Ver­weis. Auch die­sen Maß­nah­men fehlt die Kündigungsandrohung.

Die Fra­gen, wie oft abge­mahnt wer­den muss und was als Wie­der­ho­lungs­fall anzu­se­hen ist, sind nicht ein­deu­tig zu beant­wor­ten. Grund­sätz­lich gilt: Wie­der­holt der Abmah­nungs­emp­fän­ger das abge­mahn­te Ver­hal­ten oder die gerüg­te Schlecht­leis­tung, kön­nen und soll­ten Sie eine Kün­di­gung aus­spre­chen. Beschrän­ken Sie sich  näm­lich auf stän­di­ge, wie­der­hol­te Abmah­nun­gen, kann dies den Ein­druck erwe­cken, ent­ge­gen der aus­drück­li­chen Andro­hung doch kei­ne recht­li­chen Kon­se­quen­zen aus den Abmah­nun­gen zie­hen zu wol­len. Auf die­se Wei­se schaf­fen Sie einen Ver­trau­en­s­tat­be­stand zu Ihren Lasten.

Abmah­nun­gen bedür­fen grund­sätz­lich kei­ner Mit­wir­kung des Betriebs­rats (BAG, 17.10.1989 – 1 ABR 100/88). Abwei­chen­de Rege­lun­gen in ein­zel­nen Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­set­zen sind aller­dings zu beach­ten. Sie ist auch nicht ver­pflich­tet, dem Betriebs­rat von jeder Abmah­nung eine Durch­schrift oder Foto­ko­pie zu über­las­sen bzw. den Betriebs­rat von einer Abmah­nung zu unter­rich­ten (LAG Schles­wig-Hol­stein, 27.5.1983, 3 (4) TaBV 31/82).

Weiterführende Informationen:

Der Vol­kelt-Brief die wöchent­li­che Kurz-Bericht­erstat­tung für GmbH- und UG-Geschäfts­füh­rer > Hier ankli­cken

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Volkelt-Brief 34/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te : Mit­ar­bei­ter-Füh­rung: Wie hal­ten Sie es mit der Kunst? + Kol­le­ge gesucht: So spa­ren Sie sich den Ärger mit dem AGG + Geld/Finanzen: Geschäfts­füh­ren­de Gesell­schaf­ter haben Pro­ble­me mit Pri­vat-Kre­di­ten Lohn­steu­er: Finanz­be­hör­den ver­öf­fent­li­chen Vor­schrif­ten für ELS­TAM-Umstel­lung + Vor dem Arbeits­ge­richt: Modell­ver­such in Düs­sel­dorf – Media­ti­on ent­las­tet Arbeits­ge­richts­ver­fah­ren + Arbeits­recht: Werks­rea­li­tät geht vor Ver­trags­in­halt + BISS

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Volkelt-Briefe

Arbeitsrecht: Ein Mitarbeiter „kündigt eine Erkrankung an“ – was tun?

Laut LAG Ber­lin-Bran­den­burg kön­nen Sie nur dann frist­los kün­di­gen, wenn …