Wirbt ein Unternehmen damit, vor Ort an einem bestimmten Standort tätig und präsent zu sein, dann genügt es nicht, wenn das Unternehmen lediglich ein Mini-Lager unterhält und einen Briefkasten mit Firmenschild anbringt (OLG Celle, Urteil vom 7.7.2015, 13 W 35/15). …
Schlagwort: Abmahnung
Volkelt-Brief 47/2014
Zweipersonen-GmbH: Nie ohne Vorsorge – Lehren aus dem Fall Tönnies + Geschäftsführer-Gehalt: Finanzbehörden prüfen Gewinn-Tantiemen + Familien-Charta: So sichern Sie den Bestand Ihrer GmbH auf Dauer + Neue Regeln: Kartellverstöße werden doppelt abgestraft + Öffentliche Aufträge: Pokern kann Schadensersatzansprüche kosten + Bürokratie: Weniger Gebühren für Abmahnungen + Steuern: Umsatzsteuer für den Firmen-Pkw des Gesellschafter-Geschäftsführers + BISS …
Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Herausgeber der Volkelt-Briefe
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (unerlaubte Telefonwerbung usw.) unterliegen seit 1.11.2014 einem Regelstreitwert. Danach darf der Streitwert für einen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch in der Regel nur 1.000 EUR betragen, wenn erstmalig abgemahnt wird. Mahnt ein Unternehmen einen Verbraucher unberechtigt oder unwirksam ab, kann dieser seine eigenen Rechtsverteidigungskosten zurückfordern.
Volkelt-Brief 34/2014
Themen heute: Nachfolge: „Jetzt Tempo machen …” + NEU: Auch Klein-Gesellschafter haben nachträgliche „Anschaffungskosten“ + Geld: So bewahren Sie digitale Kontoauszüge richtig auf + Firmenwagen: Finanzamt mauert bei Ferrari-Leasingraten + E‑Mails im Geschäftsverkehr: Immer recht freundlich bleiben + Haftung: So sichern Sie Ihre Mitarbeiter besser gegen Unfälle + Künstlersozialabgabe: Intensivere Kontrollen sind beschlossene Sache + BISS …
Volkelt-Brief 12/2014
Themen heute: Die ersten 100 Tage GroKo – ernüchterndes Fazit für kleinere Unternehmen + Steuern: Finanzbehörden auf breiter Front im Aufwind + Der Geschäftsführer wird als Beirat tätig: Darauf müssen Sie achten + Geschäftsführungs-Aufgabe: Nörgler, Besserwisser und Gescheiterte + Prozesskosten: Auf die Erfolgsaussicht kommt es nicht an + Arbeitsrecht: Eingriff in Daten rechtfertigt fristlose Kündigung + Firmenwagen: Privatnutzung kostet Investitionsabzugsbetrag + BISS …
Im Vorstellungsgespräch glänzen die Mitarbeiter von ihren besten Seiten. Im Alltag sind Menschen in der Regel schwieriger. Je nach Typus (Buschtrommler, Besserwisser, Egozentriker, Nörgler, Gescheiterte) empfehlen die Experten unterschiedliches „Anpacken“. Sie sind aber kein Psychologe, wollen keiner werden und haben keine Zeit zur Betreuung von schwierigen Mitarbeitern. Was tun? Es gibt kein Geheimrezept und keine Patentlösung. Fällt ein Mitarbeiter regelmäßig durch Unarten auf, sind Sie gefordert. Und zwar unmittelbar. Erfahrungsgemäß wird zu spätes Handeln bestraft.
Gehen Sie so vor: …
seit 2008 müssen GmbHs ihren Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen. Bereits damals hagelte es Kritik an der Überregulierung. Jetzt hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) erstmals Zahlen dazu veröffentlicht. Danach wurden alleine seit 2008 387 Mio. EUR Bußgelder für Versäumnisse bei der Pflichtveröffentlichung verhängt. Im ersten Jahr der Veröffentlichungspflicht wurden 462.000 Unternehmen (das ist fast jede 2. GmbH) abgemahnt. 2009 waren es immer noch rund 125.000 Unternehmen, die ihren Veröffentlichungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind (Quelle BfJ und Handelsblatt > Hier anklicken). …
Die wichtigsten Funktionen der Abmahnung sind die Hinweis- und die Warn- oder Androhungsfunktion. Der Abmahnende stellt zunächst das vertragsgemäße Verhalten dar, konfrontiert den Abmahnungsempfänger mit dem vorgeworfenen vertragswidrigen Verhalten und macht dann nachdrücklich deutlich, dass er dieses Verhalten des Anderen nicht zu akzeptieren bereit ist und im Wiederholungsfall rechtliche Konsequenzen ziehen wird.
Von der Abmahnung müssen Sie unterscheiden die bloße Ermahnung. Mit der Ermahnung oder Mahnung halten Sie den Vertragspartner lediglich zur Einhaltung seiner vertraglichen Pflichten an. Es fehlt die Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft. Abzugrenzen von der Abmahnung sind auch die Belehrung, Vorhaltungen, Verwarnungen oder der Verweis. Auch diesen Maßnahmen fehlt die Kündigungsandrohung.
Die Fragen, wie oft abgemahnt werden muss und was als Wiederholungsfall anzusehen ist, sind nicht eindeutig zu beantworten. Grundsätzlich gilt: Wiederholt der Abmahnungsempfänger das abgemahnte Verhalten oder die gerügte Schlechtleistung, können und sollten Sie eine Kündigung aussprechen. Beschränken Sie sich nämlich auf ständige, wiederholte Abmahnungen, kann dies den Eindruck erwecken, entgegen der ausdrücklichen Androhung doch keine rechtlichen Konsequenzen aus den Abmahnungen ziehen zu wollen. Auf diese Weise schaffen Sie einen Vertrauenstatbestand zu Ihren Lasten.
Abmahnungen bedürfen grundsätzlich keiner Mitwirkung des Betriebsrats (BAG, 17.10.1989 – 1 ABR 100/88). Abweichende Regelungen in einzelnen Personalvertretungsgesetzen sind allerdings zu beachten. Sie ist auch nicht verpflichtet, dem Betriebsrat von jeder Abmahnung eine Durchschrift oder Fotokopie zu überlassen bzw. den Betriebsrat von einer Abmahnung zu unterrichten (LAG Schleswig-Holstein, 27.5.1983, 3 (4) TaBV 31/82).
Weiterführende Informationen:
Der Volkelt-Brief die wöchentliche Kurz-Berichterstattung für GmbH- und UG-Geschäftsführer > Hier anklicken
Volkelt-Brief 34/2013
Themen heute : Mitarbeiter-Führung: Wie halten Sie es mit der Kunst? + Kollege gesucht: So sparen Sie sich den Ärger mit dem AGG + Geld/Finanzen: Geschäftsführende Gesellschafter haben Probleme mit Privat-Krediten + Lohnsteuer: Finanzbehörden veröffentlichen Vorschriften für ELSTAM-Umstellung + Vor dem Arbeitsgericht: Modellversuch in Düsseldorf – Mediation entlastet Arbeitsgerichtsverfahren + Arbeitsrecht: Werksrealität geht vor Vertragsinhalt + BISS …
Laut LAG Berlin-Brandenburg können Sie nur dann fristlos kündigen, wenn …