Besteht ein Anspruch auf Witwenrente nur für die „jetzige“ Ehefrau, hat eine neue Lebenspartnerin bzw. Ehefrau keinen durchsetzbaren Anspruch auf eben diese Rente. Insofern ist die Formulierung eineindeutig und bezieht sich lediglich auf die Ehefrau zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (BAG, Urteil vom 21.2.2017, 3 AZR 297/15).
Arbeitshilfe: Muster Pensionszusage
In vielen Pensionszusagen für Geschäftsführer gibt es eine Regelung zum Anspruch auf Witwenrente. ACHTUNG: Hier kommt es auf die Formulierung („jetzige Ehefrau“). Das gilt entsprechend, wenn die anspruchsberechtigte Person in der Pensionszusage namentlich genannt ist. Auch dann hat eine Zweit-Ehefrau keinen Anspruch. Prüfen Sie, ob die dort getroffene Vereinbarung noch mit Ihren Realitäten übereinstimmt. Ist das nicht der Fall, sollten Sie die Vereinbarung entsprechend anpassen (Gesellschafterbeschluss) und die Vertragsänderung mit Ihrem Rückversicherer (z. B. Pensionssicherungsverein) abstimmen.