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Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (XII)

Vie­le – aber kei­nes­wegs alle – Mit­ar­bei­ter arbei­ten mit dem PC, einem Note­book oder einem Tablet. Damit kön­nen sie sich jeder­zeit auf das fir­men­in­ter­ne Intra­net ein­log­gen. Auch, wenn Sie von zu Hau­se aus arbei­ten oder unter­wegs beim Kun­den sind. Umge­kehrt sind die Mit­ar­bei­ter damit auch jeder­zeit von der vor­ge­setz­ten Stel­le oder von der Geschäfts­lei­tung erreich­bar. Das kann sehr wich­tig sein, z. B. wenn der Außen­dienst zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen über einen Kun­den braucht, wenn das Con­trol­ling nach­kal­ku­lie­ren muss oder wenn der Kun­de Zusatz­in­for­ma­tio­nen über das Pro­dukt braucht, die der Außen­dienst nicht bedie­nen kann. Aber auch die infor­mel­le Kommunikation/Erreichbarkeit wird von den HR/­Per­so­nal-Ver­ant­wort­li­chen in immer mehr Unter­neh­men als Instru­ment der Mit­ar­bei­ter-Bin­dung eingesetzt.

Wie aber kann das Unter­neh­men mit den Mit­ar­bei­tern kom­mu­ni­zie­ren, deren Arbeits­platz kei­nen direk­ten und per­ma­nen­ten Zugriff auf Intra­net-Infor­ma­tio­nen des Unter­neh­mens haben? … 

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Digitales: Investoren schauen StartUp-Gründern immer genauer in die Bücher

Nicht alles, was Gold ver­spricht, glänzt. Schon früh galt der Ein­stieg in die Fin­Tech-Bran­che als sol­ches bereits als Start­Up-Erfolgs­mo­dell. Wer hier grün­de­te und das Geschäfts­mo­dell plau­si­bel for­mu­lie­ren konn­te, hat­te kei­ne Pro­ble­me, zah­lungs­wil­li­ge Inves­to­ren zu fin­den. Dabei ging es um Geschäfts­mo­del­le in den Berei­chen Zah­lungs­ver­kehr, Kre­di­te, Ver­mö­gens­an­la­ge- und ver­wal­tung, Ver­si­che­rungs- und Immo­bi­li­en-Manage­ment. Unter­des­sen hat eine brei­te Markt­be­rei­ni­gung ein­ge­setzt. Das Han­dels­blatt titel­te jüngst sogar mit: „Bei FinTechs rollt die Plei­te­wel­le”.

Nach einer aktu­el­len PwC-Studie … 

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NEU: Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung

Wo man auch hin­schaut: Über­all „digi­ta­li­siert” es. Was bedeu­tet das aber ganz kon­kret für die Auf­ga­be des Geschäfts­füh­rers – für IHRE Auf­ga­ben im Unter­neh­men? Sicher­lich reicht es nicht mehr, das bewähr­te Geschäfts­mo­dell ein­fach weiterzufahren.

Ich habe in den letz­ten Mona­ten mit vie­len Grün­dern gespro­chen, Grün­der­zen­tren besucht, die Start­Up-Sze­ne beob­ach­tet und mit vie­len Kol­le­gen über das „hier und jetzt” gespro­chen, Ent­wick­lun­gen dis­ku­tiert und über Kom­men­des spe­ku­liert. Die Ent­wick­lung von neu­en Geschäfts­mo­del­len beglei­tet. Beob­ach­tet, wie neue Bran­chen-Clus­ter ent­ste­hen und wie neue Pro­duk­te kre­iert und in den Markt gescho­ben wer­den. Wie viel Unsin­ni­ges finan­ziert wird und wie (bewusst) Geld ver­bra­ten wird und wie sich die Old Ecno­my behaup­tet und behaup­ten will.

All die­se Erfah­run­gen habe ich jetzt in „Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung” zusam­men­ge­fasst. Neu­gie­rig? Schau­en Sie doch ein­fach ein­mal hin­ein. Ich jeden­falls wür­de mich freu­en, wenn ich Ihnen auf dem Weg in die Digi­ta­li­sie­rung ein paar prak­ti­sche Anstö­ße und Anre­gun­gen mit­ge­ben kann. Ihr Feed­back ist zugleich auch die Chan­ce auf einen Wis­sen­vor­sprung für alle Kollegen.

Zum „rein­schau­en” und/oder bestel­len > Titel-Cover oder hier anklicken.

Titel: Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Digitalisierung

Autor: Dipl. Vw. Lothar Volkelt

Neu­erschei­nung Novem­ber 2018, 156 Sei­ten, bro­schiert, 34,80 EUR

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NEU: Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung

Ob Digi­ta­li­sie­rung, Zer­stö­rung (Dis­rup­ti­on) der alten Geschäfts­mo­del­le, Ska­lie­rung oder Start­Ups mit digi­ta­len Geschäfts­mo­del­len: Die Chefs (Geschäfts­füh­rer) aller Bran­chen sind gefor­dert. Dazu geht es zunächst um die Bestands­auf­nah­me, die Stand­ort­be­stim­mung und um zukunfts­wei­sen­de Ent­schei­dun­gen. Dazu habe ich die Fak­ten zusam­men­ge­tra­gen. Für SIE als Geschäfts­füh­rer einer GmbH – als Vor­den­ken und Initiator.

Mit vie­len Bei­spie­len, Ideen zum nach vor­ne Den­ken. Digi­ta­li­sie­rung anschau­lich gemacht und auf Ent­schei­der-Per­spek­ti­ve gebracht. 155 Sei­ten geball­te Digi­ta­li­sie­rung für den Prak­ti­ker. Ich wün­sche Ihnen gute Erkennt­nis­se mit unse­rem kom­pak­ten Digitalisierungs-Kurs.

Eine infor­ma­ti­ve wünscht Ihnen L. Volkelt

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Volkelt-Brief 11/2018

Die „GmbH” in der Gro­Ko: Still­stand, aber Neu­es für den Fir­men­wa­gen + Risi­ko-Manage­ment: Wie SIE als Geschäfts­füh­rer Ihre GmbH fit für alle Fäl­le machen (II) + Digi­tal: So nut­zen SIE Start­Up-Vor­tei­le für Ihre Fir­ma + Unter­stüt­zung für den GF: Was tun, wenn der Tag nur 24 Stun­den hat? + GF-Vor­sor­ge: Ist Ihr Pen­si­ons­an­spruch noch sicher?

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Geschäftsführer in digitalen Zeiten: Skalierungs-Invest oder schon Betrug?

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

Nur die wenigs­ten Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen aus der Digi­tal-Wirt­schaft ahnen, auf welch schma­lem Haf­tungs­pfad sie sich bewe­gen. Die Gret­chen-Fra­ge heißt: Han­delt es sich noch um ein ska­lier­tes Geschäfts­mo­dell unter Risi­ko­be­din­gun­gen oder bereits um ein Schwin­del­un­ter­neh­men, das rea­lis­ti­scher­wei­se nie in die Gewinn­zo­ne rückt? (vgl. Nr. 1/2018). Rele­vant hier­zu ist ein Grund­satz-Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) aus dem Jahr 2015. Dort heißt es kate­go­risch: „Der Geschäfts­füh­rer haf­tet für alle Schä­den aus einem sog. Schwin­del­un­ter­neh­men” (Urteil v. 14.7.2015, VI ZR 463/14).

Falsch bera­ten ist der Geschäfts­füh­rer, wenn er sei­ne Ver­ant­wor­tung ledig­lich in der ope­ra­ti­ven Füh­rung der Geschäf­te sieht. Die BGH-Rich­ter ver­lan­gen aus­drück­lich, dass sich der Geschäfts­füh­rer auch mit den kal­ku­la­to­ri­schen Grund­la­gen des Geschäfts­mo­dells aus­ein­an­der­setzt. „Offen­sicht­li­che” Fehl­ein­schät­zun­gen rei­chen bereits aus für eine per­sön­li­che Haf­tung. Für den ein oder ande­ren eupho­ri­schen Neu­ling im Geschäft kann das ganz schnell zu einem per­sön­li­chen Desas­ter wer­den. Beson­ders gefähr­det sind aber auch alle die Kol­le­gen, die ledig­lich ihre Res­sort-Ver­ant­wor­tung wahr­neh­men und das „Rech­nen” dem Kauf­mann über­las­sen. Wem sage ich das. Alte Hasen im Geschäft ken­nen in der Regel die Regeln.

Alle Geschäfts­füh­rer müs­sen das Zah­len­werk ihrer GmbH beherr­schen und die Zusam­men­hän­ge rea­lis­tisch beur­tei­len kön­nen. Ver­ein­ba­ren Sie mit den Kol­le­gen Kri­sen-Sze­na­ri­en und rote Lini­en, bei deren Über­schrei­ten kon­kre­te Maß­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den müs­sen. Fehlt Con­trol­ling-Wis­sen, hilft nur exter­ne Bera­tung durch einen Zah­len-Pro­fi mit Bran­chen-Erfah­rung – z. B. durch den Steu­er­be­ra­ter oder den Exper­ten vom Branchenverband.

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Volkelt-Brief 49/2017

Der (tie­fe) Fall Schle­cker: Leh­ren aus Feh­lern der ande­ren + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­men stei­gen auch in den Indus­trie-GmbHs + Geschäfts­füh­rung 4.0: Ihre Kun­den­da­ten sind die Wäh­rung der Digi­ta­li­sie­rung + Steu­er­prü­fung: Ände­run­gen 2018 – „Kas­sen­nach­schau” + GmbH/Recht: Beur­kun­dung von meh­re­ren Gesell­schaf­ter-Beschlüs­sen + Gesell­schaf­ter-Finan­zen: Betei­li­gun­gen an Start­Ups + Geschäfts­füh­rer pri­vat: So nut­zen Sie den Lohn­steu­er-Frei­be­trag 2018/2019

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Gesellschafter/Finanzen: Günstig beteiligen an StartUps

Eine gute Mög­lich­keit, sich an Start­Ups zu betei­li­gen, die Ihre Bran­che betref­fen, bie­tet das För­der­pro­gramm „INVEST Zuschuss zum Wag­nis­ka­pi­tal”. Aller­dings müs­sen Sie sich dazu als Pri­vat­per­son bzw. Gesell­schaf­ter pri­vat enga­gie­ren. Eine direk­te Betei­li­gung der GmbH an den Start­Ups ist nicht mög­lich. Vor­teil: Es gibt einen Erwerbs- und einen Exit-Steu­er­zu­schuss für den Inves­tor. Auf der Invest­zu­schuss-Sei­te des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums gibt es eine Lis­te der Start­Up-Unter­neh­men, die für die­sen Zuschuss zuge­las­sen sind. Hier kön­nen Sie ein­se­hen, wel­che inter­es­san­ten Start­Ups es in Ihrem Geschäfts­feld gibt.

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Digitalisierung: Nur nicht die Bodenhaftung verlieren

The Spark“ (der Fun­ke) heißt der deut­sche Digi­tal­preis, der jähr­lich von der Unter­neh­mens­be­ra­tung McK­in­sey und dem Han­dels­blatt an Erfolg ver­spre­chen­de Start­Ups ver­ge­ben wird. Ziel der Ver­an­stal­tun­gen ist es, eine brei­te Auf­merk­sam­keit für neue Ent­wick­lun­gen und Geschäfts­ideen zu schaf­fen. Dabei ist es nicht nur für die Gro­ßen der Bran­che inter­es­sant, Kon­tak­te zu krea­ti­ven Grün­dern her­zu­stel­len. Auch klei­ne­re Unter­neh­men kön­nen so früh­zei­tig neue Ent­wick­lun­gen anti­zi­pie­ren und ggf. in ihr Geschäfts­mo­dell ein­flie­ßen las­sen. Etwa am Bei­spiel der drei jetzt aus­ge­zeich­ne­ten Start­Ups. Aller­dings: Nur mit einer guten Idee, Wil­len und Durch­hal­te­ver­mö­gen kann man (immer noch) kei­ne Geschäf­te machen. Das zeigt sich an den Schwie­rig­kei­ten, mit denen die Preis­trä­ger zu kämp­fen haben: … 

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Volkelt-Brief 18/2017

Start­Up-Geschäfts­füh­rer: Die vie­len Irrun­gen bis zum Kun­den + Pflicht­ver­si­che­rung: 2 von 3 (Gesellschafter-)Geschäftsführern zah­len + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Vor­ga­ben nach Unter­neh­mens-Kodex + Ein­sa­me Ent­schei­dun­gen: Aus dem „Bauch” ist nicht immer rich­tig + Cle­ver: So che­cken Sie Geschäfts­part­ner aus Euro­pa + GmbH-Steu­er: Neue For­mu­la­re für die Kör­per­schaft­steu­er-Erklä­rung +  BISS