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Volkelt-Briefe

GmbH-Recht: Mehr-Stimmrecht muss ausdrücklich vereinbart werden

Wird ein Dop­pel- oder Mehr­fach­stimm­recht ledig­lich in zusätz­li­chen Ver­ein­ba­run­gen (z. B. Tes­ta­ment) für den Nach­fol­ger ein­ge­räumt, dann ist eine sol­che Ver­ein­ba­rung nicht wirk­sam. Was tun? 

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Volkelt-Brief 06/2014

The­men heu­te: Schufa - wie steht es um Ihre Boni­tät – wie kön­nen Sie die beein­flus­sen? + Betriebs­fei­ern 2014: Unkla­re Rechts­la­ge – so sind Sie auf der siche­ren Sei­te + Preis­ge­stal­tung: So opti­mie­ren Sie Ihre Kal­ku­la­ti­on + Steu­er: Soli kommt (ernst­haft) auf den Prüf­stand + Recht: Aus­schei­den­der Gesell­schaf­ter kann Beschlüs­se nicht anfech­ten + Zu schnell mit dem Fir­men­wa­gen: Behör­de darf Fahr­ten­buch­auf­la­ge machen + Büro­kra­tie: UG muss auf jeden Fall IHK-Min­dest­bei­trag zah­len + BISS

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Volkelt-Brief 27/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te : Wirt­schafts­po­li­tik: Kos­ten über Kos­ten, kei­ne Ertrag für Unter­neh­men + Gesell­schafts­recht: Geschäfts­füh­rer soll­te – muss aber nicht – die Gesell­schaft­er­lis­te vor­le­gen + Geld/Finanzen: SEPA-Umstel­lungs-Risi­ken wer­den von vie­len Unter­neh­men unter­schätzt + Kon­flik­te in der GmbH: „Klein­ge­druck­tes“ bestimmt Gesell­schaf­ter-Rech­te + Betriebs­prü­fung: DR kün­digt ab 2014 noch mehr Prü­fun­gen für KSV-Bei­trä­ge an + Geschäfts­füh­rer pri­vat – Unfall ohne Fahr­rad­helm führt zu Mit­ver­schul­den + Wett­be­werb: Geld­bu­ße selbst nach juris­ti­scher Fach-Bera­tung ist nicht zu bean­stan­den + BISS

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Volkelt-Briefe

Konflikte in der GmbH: „Kleingedrucktes“ bestimmt Gesellschafter-Rechte

Wird einer der GmbH-Gesell­schaf­ter per Gesell­schaf­ter­be­schluss oder per Gerichts­ur­teil aus der GmbH aus­ge­schlos­sen, treten …

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Volkelt-Brief 21/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: Feh­len­de Mit­ar­bei­ter: Neue Mög­lich­kei­ten für klei­ne­re Fir­men + Nach­fol­ge: Wer über­trägt, gewinntKei­ne Rück­wir­kung für höhe­re Erb­schaft­steu­er +  Bilanz­schö­nung: Ver­ant­wor­tung bleibt beim Geschäfts­füh­rer  +   Haf­tung: Vor­sicht – Fir­men­be­stat­tung kos­tet den Geschäfts­füh­rer-Job + Inter­net: Prü­fen Sie jetzt die Goog­le-Suchergän­zungs-Funk­ti­on für Ihre Fir­ma Arbeits­recht:  Chef darf bei Bedro­hung kün­di­gen + Steu­ern: Finanz­amt darf Ver­zicht auf Stimm­recht nicht besteu­ern + BISS

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Steuer: Finanzamt darf Verzicht auf Stimmrecht nicht besteuern

Ver­zich­tet ein GmbH-Gesell­schaf­ter auf ein ihm zuste­hen­des Mehrstimmrecht, …

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Lexikon

Abberufung

Die Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers ist jeder­zeit mög­lich (§ 38 Abs. 1 GmbHG). Die Abbe­ru­fung ist dem Han­dels­re­gis­ter durch die ver­blei­ben­den, ver­tre­tungs­be­rech­tig­ten Geschäfts­füh­rer zu mel­den. Beru­fen die Gesell­schaf­ter den ein­zi­gen Geschäfts­füh­rer ab und kön­nen die­se sich nicht auf die Beru­fung eines neu­en Geschäfts­füh­rers eini­gen, bestellt das Amts­ge­richt auf Antrag der Gesell­schaf­ter einen Not-Geschäfts­füh­rer, der dann die Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers dem Han­dels­re­gis­ter meldet.

Die Abbe­ru­fung kann im Gesell­schafts­ver­trag auf wich­ti­ge Grün­de beschränkt wer­den, sie kann ver­trag­lich nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Der Gesell­schaf­ter, der ein Son­der­recht zur Geschäfts­füh­rung hat, kann grund­sätz­lich nur aus wich­ti­gem Grund abbe­ru­fen wer­den. Die Abbe­ru­fung been­det nur aus­nahms­wei­se den Anstel­lungs­ver­trag des Geschäfts­füh­rers. Die­ser muss geson­dert been­det wer­den. Der Beschluss zur Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers erfolgt mit ein­fa­cher Mehr­heit. Bei der ordent­li­chen Abbe­ru­fung darf der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer mit­stim­men. Bei einer Abbe­ru­fung aus wich­ti­gem Grund darf der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer nicht mit­stim­men (§ 47 Abs. 4 GmbHG). Nach der Beschluss­fas­sung durch die Gesell­schaf­ter ist die Abbe­ru­fung grund­sätz­lich wirk­sam. Mit der Anfech­tungs­kla­ge kann die Unwirk­sam­keit gericht­lich fest­ge­stellt werden.

Arbeits­hil­fe: Beschluss Abbe­ru­fung des Geschäftsführers

Weiterführende Informationen:

Der Vol­kelt-Brief die wöchent­li­che Kurz-Bericht­erstat­tung für GmbH- und UG-Geschäfts­füh­rer > Hier ankli­cken

Alles Wich­ti­ge > Beschluss­fas­sung in der GmbH

 

 

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Volkelt-Brief 14/2013

The­men heu­te: Home-Office: Gute Ergnzung, aber auch nicht mehr +  GmbH-Finan­zen: Was steht im Gesell­schafts­ver­trag? + Füh­rungs­feh­ler: So geht „Dele­gie­ren“ rich­tig + Inter­net: Alles Wis­sen, was die eige­ne GmbH im Netz macht + Gesell­schafts­recht: Kom­ple­men­tär-GmbH in der Publi­kums-KG hat kein Anrecht auf Mehr­heits-Stimm­recht + GmbH-Recht: Gesell­schaf­ter-Beschluss allei­ne reicht nicht ausIntra­net vor Inter­net: Betriebs­rat muss sich ent­schei­denBISS …

 

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GmbH-Finanzen: Was steht im Gesellschaftsvertrag?

Anfra­ge eines Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers zur Finan­zie­rung der GmbH: „Für Kre­di­te über 20.000 EUR braucht unse­re GmbH einen Gesell­schaf­ter­be­schluss. Ich gewäh­re das Dar­le­hen. Darf ich mit abstim­men?“. Ant­wort: …

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Volkelt-Briefe

Gesellschaftsrecht: Komplementär-GmbH in der Publikums-KG hat kein Anrecht auf Mehrheits-Stimmrecht

Der Kom­ple­men­tär-GmbH einer Publi­kums-Kom­man­dit­ge­sell­schaft, die eine umsatz­ab­hän­gi­ge Ver­gü­tung erhält und weder am Gewinn noch am Ver­lust der Kom­man­dit­ge­sell­schaft betei­ligt ist, kann …