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Volkelt-Briefe

Steuer: Finanzamt darf Verzicht auf Stimmrecht nicht besteuern

Ver­zich­tet ein GmbH-Gesell­schaf­ter auf ein ihm zuste­hen­des Mehrstimmrecht, …

liegt dar­in auch dann kei­ne frei­ge­bi­ge Zuwen­dung an die ande­ren Gesell­schaf­ter der GmbH, selbst wenn sich der Wert der Antei­le dadurch erhöht (BFH, Urteil vom 30.1.2013, II R 38/11).

Für die Pra­xis: Der Ver­zicht auf das Mehr­stimm­recht führt laut BFH nicht zu einer sub­stan­zi­el­len Ver­meh­rung des Ver­mö­gens der übri­gen Gesell­schaf­ter. Das aber ist die Vor­aus­set­zung für die Besteue­rung. Damit liegt kein schen­kungs­steu­er-erheb­li­cher Vor­gang vor.

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