Steht im Gesellschaftsvertrag der GmbH „Gesamtvertretung“, müssen Sie sich als Geschäftsführer nicht bei jeder Vertragsunterzeichnung sklavisch daran halten.
Beispiel: Als Geschäftsführer Marketing beauftragen Sie eine Agentur mit einer größeren Aktion. Dann können Sie den Auftrag alleine unterschreiben, ohne dass Ihnen das später einmal nachteilig ausgelegt werden kann. Dass es nicht immer völlig formal korrekt zugehen muss, hat das OLG München so festgestellt (OLG München, Urteil vom 19.9.2013, 23 U 1003/13).
ACHTUNG: …