Grundsätzlich gilt: Als Geschäftsführer sind Sie das schwache Glied in der GmbH. Die Gesellschafter – so es denn neben Ihnen noch weitere gibt – können Sie jederzeit vom Amt abberufen. Es sei denn, im Gesellschaftsvertrag gibt es einschränkende Bedingungen. Z. B., dass eine Abberufung nur aus wichtigem Grund möglich ist. In der Praxis kommt es dennoch regelmäßig um die Frage von Abberufung und anschließender Kündigung des Geschäftsführers zu ausführlichen, gelegentlich jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil einige wichtige Grundsätze dazu aufgestellt, die Sie als Geschäftsführer kennen sollten – damit Sie wissen, auf was Sie sich im Konfliktfall einstellen müssen. Konkret geht es um die korrekte Beschlussfassung der Gesellschafter zur Abberufung bzw. Kündigung. Dazu gelten laut BGH folgende Grundsätze (BGH, Urteil vom 4.4.2017, II ZR 77/16): …