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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 16/2018

  1. Geschäfts­füh­rung: Mit­ar­bei­ter, Mit­ar­bei­ter, Mit­ar­bei­ter … + Kon­flik­te in der GmbH: Vor­beu­gen und es bes­ser machen (II) + Digi­ta­les: Crowd­fun­ding wei­ter auf dem Vor­marsch + Ach­tung: Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer der Toch­ter-GmbH + Recht: Anwalts-Voll­macht zur Ver­tre­tung der GmbH + OLG Mün­chen: 10%-Liquiditätslücke reicht für Insol­venz­haf­tung des Geschäfts­füh­rers + GmbH-Mar­ke­ting: Wer­bung mit Test­ergeb­nis­sen + GmbH-Recht: Ein­sichts- und Aus­kunfts­recht in der gelösch­ten GmbH

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Achtung: Bestellung zum Geschäftsführer der Tochter-GmbH

Wenn Sie bzw. Ihre GmbH eine 100%ige Toch­ter­ge­sell­schaft grün­den, ist die Mut­ter-GmbH allei­ni­ge Gesell­schaf­te­rin der Toch­ter-GmbH. Rechts­fol­ge: Als gesetz­li­cher Ver­tre­ter der Mut­ter-GmbH sind Sie deren Ver­tre­ter in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Toch­ter-GmbH und damit grund­sätz­lich auch wei­sungs­be­rech­tigt gegen­über der Geschäfts­füh­rung der Toch­ter-GmbH. Ist für die Toch­ter-GmbH ein Fremd-Geschäfts­füh­rer bestellt – etwa ein frü­he­rer lei­ten­der Mit­ar­bei­ter – unter­liegt die­ser dem Wei­sungs­recht der Mut­ter-GmbH. Ist ein sog. Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te ver­ein­bart, dann kann der Geschäfts­füh­rer die­se nur mit Zustim­mung der Mut­ter-Gesell­schaft bzw. mit Ihrer Zustim­mung als Geschäfts­füh­rer und Ver­tre­ter der Mut­ter­ge­sell­schaft durchführen.

Üblich ist es, dass … 

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Volkelt-Brief 05/2016

Volkelt-FB-01Nach­ge­tre­ten: Wie der Fall Hoe­neß die Finanz­be­hör­den stark gemacht hat + Risi­ko­ge­schäf­te: Finanz­ver­wal­tung muss Ver­lus­te ver­rech­nen + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Kei­ne Aus­nah­me für Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten + Zwei­per­so­nen-GmbH: Der schnel­le­re Gesell­schaf­ter hat die bes­se­re Kar­ten + Geschäf­te: Öffent­li­che Aus­schrei­bun­gen noch geziel­ter nut­zen + GmbH-Recht: Ein­ge­zo­ge­ner GmbH-Anteil „geht unter” + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Der Han­dy-Akku ist leer + GmbH-Finan­zen: Über­höh­te Gehalts­zah­lun­gen an den Seni­or + BISS

 

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Volkelt-Brief 42/2014

Over­head: Auf­wand für Büro­kra­tie unver­än­dert hoch GmbH-Finan­zen: Wenn die Bank kün­digt, müs­sen Sie „han­deln“+ Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2015: Pro­gno­se liegt bei 3 % plus Auf­schlag + Per­so­nal-Akqui­se: Mit XING, Face­book und Twit­ter geht mehr + Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Finanz­amt will jetzt auch Umsatz­steu­er + GmbH-Kri­se: Geschäfts­füh­rer muss Auf­trags­ver­ga­be stop­pen + Haf­tung: Bei Schief­la­ge im Kon­zern haf­tet der Vor­stand + BISS

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Haftung: Bei Schieflage im Konzern haftet der Vorstand

Weil die Unter­neh­mens­grup­pe Tel­Da­Fax über eine Toch­ter-GmbH noch Ver­trä­ge gegen Vor­kas­se abge­schlos­sen hat, obwohl … 

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Neues Urteil schützt Geschäftsführer der Tochter-GmbH

Wech­selt ein Ange­stell­ter im Kon­zern in die Geschäfts­füh­rung einer Toch­ter-GmbH und schließt er einen Geschäfts­­­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag ab, endet damit auto­ma­tisch das bis­he­ri­ge Arbeits­ver­hält­nis. Unter­des­sen hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt die­se Rechts­la­ge in meh­re­ren Ent­schei­dun­gen bestä­tigt (vgl. BAG, Urteil vom 19.7.2007, 6 AZR 774/06). Das Arbeits­ver­hält­nis besteht aber aus­nahms­wei­se wei­ter, wenn … 

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Volkelt-Brief 40/2014

The­men heu­te: Wer­bung: Ab 450 € gibt es Ärger mit der Künst­ler­so­zi­al­kas­se Unter­neh­mens­ver­bund: Neu­es Urteil schützt Geschäfts­füh­rer der Toch­ter-GmbH + KMU-Anlei­he: Wir-Finan­zie­rer GmbH wirbt um klei­ne­re Unter­neh­men+ Mit­ar­bei­ter: Abwer­be­ver­bot darf maxi­mal 2 Jah­re dau­ern + GmbH-Recht: Min­der­heits-Gesell­schaf­ter kann Son­der­prü­fung ver­lan­gen + Steu­er­prü­fung: Finanz­amt darf inter­ne Berich­te nicht her­aus­for­dern + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Com­pu­ter­zeit­schrif­ten sind Pri­vat­sa­che + BISS

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Aktuell Volkelt-Briefe

Pflichtoffenlegung: Neue Probleme für Tochter-GmbHs

Wich­tig für Geschäfts­füh­rer einer inlän­di­schen Toch­ter­ge­sell­schaft, die in den Jah­res­ab­schluss ihrer aus­län­di­schen Mut­ter­ge­sell­schaft ein­be­zo­gen ist: Laut Euro­päi­schem Gerichts­hof (EuGH) genügt … 

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Volkelt-Brief 07/2013

The­men heu­te: War­um Ihr Bera­ter nicht immer Ihre Inter­es­sen ver­tritt – enga­gie­ren Sie im Zwei­fel einen „Aus­wär­ti­gen” + Inter­es­sant für Sie: GmbH-Ver­kaufs­preis mit oder ohne Karenz­ent­schä­di­gung + Geschäfts­füh­rer einer Toch­ter-GmbH: Sie müs­sen die „Ver­lust­über­nah­me” aktua­li­sie­ren + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Sie haben bes­te Chan­cen auf dem Arbeits­markt + Zah­len Sie nie auf die Hand: GmbH-Geschäfts­füh­rer haf­tet für Schwarz­löh­ne + GmbH-Anteil auf Kre­dit gekauft? – dann müs­sen Sie auf­pas­sen + Prü­fen Sie: Ein­la­ge oder Gesell­schaf­ter­dar­le­hen – was steht im „Zweck” + BISS

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Als Geschäftsführer einer Tochter-GmbH müssen Sie die Jahresabschluss-Veröffentlichung prüfen

Ver­mehrt fra­gen Kol­le­gen an, die die Geschäf­te einer Toch­ter­ge­sell­schaft oder einer GmbH im Unter­neh­mens­ver­bund füh­ren: „Muss ich den Jah­res­ab­schluss selbst ver­öf­fent­li­chen oder ist das Sache der Zen­tra­le?“. Die Rechts­la­ge: