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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 42/2014

Over­head: Auf­wand für Büro­kra­tie unver­än­dert hoch GmbH-Finan­zen: Wenn die Bank kün­digt, müs­sen Sie „han­deln“+ Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2015: Pro­gno­se liegt bei 3 % plus Auf­schlag + Per­so­nal-Akqui­se: Mit XING, Face­book und Twit­ter geht mehr + Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Finanz­amt will jetzt auch Umsatz­steu­er + GmbH-Kri­se: Geschäfts­füh­rer muss Auf­trags­ver­ga­be stop­pen + Haf­tung: Bei Schief­la­ge im Kon­zern haf­tet der Vor­stand + BISS

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Gehalt 2015: Prognose liegt bei 3 % plus Aufschlag

Als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer sind Sie gut bera­ten, wenn Sie Ihr Gehalt jähr­lich bis zur steu­er­lich mach­ba­ren Gren­ze anhe­ben. In der Regel kommt Sie die Gewinn­aus­schüt­tung teu­rer als die Aus­zah­lung von Ertrag als Geschäfts­füh­rer-Gehalt. So gese­hen ist ein hohes Geschäfts­füh­rer-Gehalt die ein­fachs­te Steu­er­ver­mei­dungs-Stra­te­gie in der GmbH. Wich­tig ist es, dass die for­ma­len Vor­aus­set­zun­gen für die Gehalts­er­hö­hung (Gesell­schaf­ter­be­schluss) stim­men und dass Ihre Gesamt­ver­gü­tung die steu­er­li­che Ange­mes­sen­heits-Gren­ze nicht übersteigt.

Grund­sätz­lich haben die Finanz­be­hör­den nicht ein­zu­wen­den, wenn Sie sich bei der Erhö­hung an der durch­schnitt­li­chen Lohn­ent­wick­lung ori­en­tie­ren. Für 2015 prognostiziert …