Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 13/2013

The­men heu­te: GmbH-Grö­ßen­klas­sen – klei­ne GmbH wird „grö­ßer” + Ter­min­sa­che: Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trä­ge (GAV) prü­fen und anpas­sen + Finanzen/Liquidität: GmbH-Zah­lungs­be­din­gun­gen müs­sen EU-taug­lich sein +  Wett­be­werb: Teil­nah­me an Bran­chen­tref­fen ist ris­kantRecht: Geschäfts­füh­rer-Fahr­ver­bot – was tun? + Betriebs­prü­fung: Rück­stel­lung für Steu­er­prü­fung geht nur für Groß­be­trie­be + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Aus­la­gen­er­satz aus­drück­lich ver­ein­ba­ren + Betriebs­rat: Ab 100 Arbeit­neh­mern zäh­len Leih­ar­beit­neh­mer + Rechnungswesen/Finanzen: Steu­er auf aus­län­di­sche Mini-Betei­li­gungBISS …

Kategorien
Volkelt-Briefe

Terminsache: Gewinnabführungsverträge (GAV) prüfen und anpassen

Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trä­ge (GAV), die nach dem 26.2.2013 abge­schlos­sen wer­den, müssen …

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 07/2013

The­men heu­te: War­um Ihr Bera­ter nicht immer Ihre Inter­es­sen ver­tritt – enga­gie­ren Sie im Zwei­fel einen „Aus­wär­ti­gen” + Inter­es­sant für Sie: GmbH-Ver­kaufs­preis mit oder ohne Karenz­ent­schä­di­gung + Geschäfts­füh­rer einer Toch­ter-GmbH: Sie müs­sen die „Ver­lust­über­nah­me” aktua­li­sie­ren + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Sie haben bes­te Chan­cen auf dem Arbeits­markt + Zah­len Sie nie auf die Hand: GmbH-Geschäfts­füh­rer haf­tet für Schwarz­löh­ne + GmbH-Anteil auf Kre­dit gekauft? – dann müs­sen Sie auf­pas­sen + Prü­fen Sie: Ein­la­ge oder Gesell­schaf­ter­dar­le­hen – was steht im „Zweck” + BISS

Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer einer Tochter-GmbH: Sie müssen die „Verlustübernahme” aktualisieren

Geschäfts­füh­rer von GmbH-Toch­ter­ge­sell­schaf­ten, die Bestand­teil eines Kon­zerns sind, müs­sen ab sofort eine Rechts­än­de­rung beach­ten. Das betrifft …

Toch­ter-GmbHs, die in einen Kon­zern­ab­schluss ein­ge­bun­den sind. Als Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie dar­auf ach­ten, dass die neue gesetz­li­che Vor­la­ge kor­rekt umge­setzt wird. Um was geht es: In der steu­er­li­chen Organ­schaft ist die Ver­lust­ver­rech­nung zwi­schen der Kon­zern­o­ber­ge­sell­schaft und den Kon­zern­ge­sell­schaf­ten mög­lich. Steu­er­lich wird die Ver­lust­ver­rech­nung ab sofort aber nur dann aner­kannt, wenn im Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag zur Ver­lust­über­nah­me aus­drück­lich auf die Vor­schrif­ten des § 302 AktG ver­wie­sen wird. Für bestehen­de Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trä­ge gibt es eine Über­gangs­frist. Die Ver­lust­über­nah­me wird solan­ge aner­kannt, wenn sie durch­ge­führt wie im Ver­trag vor­ge­se­hen durch­ge­führt wird und die Ver­trags­än­de­rung recht­zei­tig bis zum 30.12.2014 for­mal kor­rekt beschlos­sen und abge­än­dert wird.

Für die Pra­xis: Prü­fen Sie den für Ihre Toch­ter-GmbH gül­ti­gen Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag. Ggf. zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter, und zwar im Hin­blick auf die genaue For­mu­lie­rung zur Ver­lust­über­nah­me. Hier muss es kon­kret hei­ßen: „….die Über­nah­me eines Ver­lus­tes erfolgt nach den Vor­schrif­ten des § 302 AktG in der jeweils gül­ti­gen Fas­sung“. Fehlt die­ser sog. dyna­mi­sche Ver­weis müs­sen Sie nachbessern.