Wer die GmbH verkauft, will einen möglichst guten Kaufpreis erzielen. Je nach Branche und Vernetzung in der Branche ist es oft möglich, dem potenziellen Käufer zusätzlich zum Kaufpreis ein …
nachvertragliches Wettbewerbsverbot zu „verkaufen“. Je nach Vertragspartner kommen hier zwei Gestaltungen in Frage:
- Der solvente und nachhaltige Käufer: Hier macht es Sinn, die Zahlung der Karenzentschädigung in monatlichen Raten über die Dauer des Wettbewerbsverbotes zu vereinbaren. Vorteil für den Käufer: Wird der Verkäufer wettbewerblich tätig, stellt er einfach die Zahlungen ein. Ihr Vorteil: Sie entzerren Ihre Einkünfte.
- Der unsichere Käufer: Hier macht es Sinn, die Karenzzahlungen für das Wettbewerbsverbot als Bestandteil des Kaufvertrages zu vereinbaren. Vorteil: Gerät der Käufer in wirtschaftliche Schwierigkeiten, hat das für Sie keine Auswirkungen. Der Kaufpreis inkl. Karenzentschädigung ist bezahlt. Kommt es zu Problemen bei der Zahlung, können Sie den gesamten Kaufvorgang anfechten und ggf. rückgängig machen.
Für die Praxis: Möglich beim Verkauf der GmbH ist es auch, dass Sie für die Auslagerung einer Pensionszusage an Sie als Geschäftsführer einen Aufschlag auf den Kaufpreis ansetzen. Hier müssen Sie die Steuerwirkungen prüfen. Kommt es zur unerwünschten Auflösung der Pensionsrücklage, kann es sein, dass das Finanzamt eine vGA unterstellt und Zusatzsteuern veranlagt. Beachten Sie dazu unsere Ausführungen aus Nr. 37/2012 (vgl. dazu BMF-Schreiben vom 14.8.2012, C 2 S 2743/10/1001, mit ausführlichen Beispielen).