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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 20/2019

Alters­vor­sor­ge: Neu­es Sozi­al­ge­richts-Urteil zur Gesell­schaf­ter-Pflicht­ver­si­che­rung + Geschäfts­be­richt: PR-Instru­ment – und das Finanz­amt liest mit + Digi­ta­les: Was tun, wenn Sie als Arbeit­ge­ber schlecht bewer­tet wer­den? + Trü­be Aus­sich­ten: Die Pro­gno­sen der Exper­ten im Über­blick + Juris­ti­sches: Akti­en­recht gilt nicht immer auch für GmbHs BMF: Die neu­en Vor­schrif­ten für nach­träg­li­che Anschaf­fungs­kos­ten + Wirt­schafts­po­li­tik: CDU berät Steu­er­plä­ne noch im Juni + Sitz im Aus­land: Geschäfts­füh­rer-Tätig­keit ent­schei­det über Steu­er­pflicht +
Geschäfts­füh­rer pri­vat:
Kein Umgangs­recht für den gemein­sa­men Hund

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Geschäftsbericht: PR-Instrument – und das Finanzamt liest mit

Immer mehr GmbHs erstel­len neben dem offi­zi­el­len Jah­res­ab­schluss einen Geschäfts­be­richt. Ziel ist es, eine über­sicht­li­che Infor­ma­ti­ons-Bro­schü­re über das Unter­neh­men zu haben, mit dem poten­zi­el­le Kun­den, Geschäfts­part­ner und Arbeit­neh­mer über das Unter­neh­men infor­miert wer­den. Ziel ist es auch, Punk­te fürs Rating zu sam­meln. Ach­ten Sie unbe­dingt dar­auf, dass im Geschäfts­be­richt nur „fun­dier­te“ Aus­sa­gen zum Unter­neh­men bzw. zum Geschäfts­ab­lauf ste­hen. Sen­si­bi­li­sie­ren Sie alle an der Erstel­lung betei­lig­ten Mit­ar­bei­ter dafür, dass die dort ver­wen­de­ten Infor­ma­tio­nen z. B. von den Finanz­be­hör­den gele­sen wer­den und u. U. zu einer erwei­ter­ten Prü­fung führen.

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Volkelt-Brief 39/2018

Arbei­ten im Home-Office: Neue Erkennt­nis­se über Leis­tung und Moti­va­ti­on + GmbH-Jah­res­ab­schluss: Ihre Ver­ant­wor­tung und Ihre Risi­ken + Digi­ta­les: So durch­fors­tet das Fin­a­nanz­amt Inter­net-Web­sites + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: D&O‑Schutz geht bei Gesell­schaf­ter-Wech­sel ver­lo­ren + GmbH/Steuer: Ver­lust­vor­trag geht nach Abspal­tung der Kom­ple­men­tär-GmbH unter + Mit­ar­bei­ter: Arzt­be­such als unver­schul­de­tes Arbeits­ver­säum­nis + Mit­ar­bei­ter: Kos­ten­lo­ser Urlaubs­rech­ner für Mini-Jobber

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Brief 45/2017

Empö­rend: Zwei­er­lei Maß bei Sozi­al­ver­si­che­rungs-Betrug + Geschäfts­be­richt: ACHTUNG – das Finanz­amt liest mit !  + Digi­ta­li­sie­rung: BIG DATA macht das Ren­nen – Ihre Chan­ce als „Klei­ner“ + Arbeits­recht (1): Eck­punk­te der neu­en Ent­sen­de-Richt­li­nie + Arbeits­recht (2): Ver­län­ger­te Kün­di­gungs­fris­ten für die Mit­ar­bei­ter + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Rechts­schutz für Kla­ge wegen Die­sel­ga­te + GmbH-Steu­ern: End­gül­ti­ges „Aus” für steu­er­li­che Sanierungshilfe

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Geschäftsbericht/Image-Broschüre: Vorsicht – das Finanzamt liest mit

 

Immer mehr GmbHs erstel­len neben dem offi­zi­el­len Jah­res­ab­schluss (Bilanz, Gewinn- und Ver­lus­rech­nung, Anhang, even­tu­ell: Lage­be­richt) einen geson­der­ten Geschäfts­be­richt. Ziel ist es, eine über­sicht­li­che Infor­ma­ti­ons-Bro­schü­re über das Unter­neh­men zu erstel­len, mit dem poten­zi­el­le Kun­den, Geschäfts­part­ner, Banken/Investoren und Arbeit­neh­mer über das Unter­neh­men über­sicht­lich und in all­ge­mein ver­ständ­li­cher Form infor­miert wer­den. Gera­de für die Akqui­se von neu­en Mit­ar­bei­tern oder Azu­bis erweist sich eine sol­che Selbst-Dar­stel­lung immer wie­der als ein­fa­ches, aber sehr wir­kungs­vol­les Instru­ment. Ziel ist es auch, Punk­te fürs Rating bzw. bei der Inves­to­ren-Suche zu sam­meln. Beach­ten Sie aber, dass Sie damit kei­ne Insi­der-Infor­ma­tio­nen her­aus­ge­ben. Der Schuss kann nach auch schnell ein­mal nach hin­ten los­ge­hen, z. B., wenn das Finanz­amt mit­liest. Ach­ten Sie unbe­dingt dar­auf, dass im Geschäfts­be­richt nur fun­dier­te Aus­sa­gen zum Unter­neh­men bzw. zum Geschäfts­ab­lauf ste­hen. Sen­si­bi­li­sie­ren Sie alle an der Erstel­lung betei­lig­ten Mit­ar­bei­ter dafür, dass die dort ver­wen­de­ten Infor­ma­tio­nen z. B. vom Steu­er­prü­fer gele­sen wer­den und u. U. zu einer erwei­ter­ten Prü­fung führen.

Bei­spiel: …

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Volkelt-Brief 15/2017

Geschäfts­füh­rer-Bestel­lung: nicht mehr als Geschäfts­füh­rer geeig­net” + Trans­pa­renz­re­gis­ter: Was Geschäfts­füh­rer dazu wis­sen müs­sen + GmbH in Zah­len: Ter­mi­ne und Fris­ten für den Jah­res­ab­schluss 2016 + Büro­kra­tie: Behör­den ermit­teln gegen Eis­ku­gel-Kar­tell + E‑Mail-Mar­ke­ting macht den Erfolg + Bilanz­recht: Gro­ße GmbHs müs­sen Lage­be­richt erwei­tern + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Neu­es Urteil zum Anspruch auf Wit­wen­ren­te +  BISS

 

 

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Bilanzrecht: Große GmbHs müssen Lagebericht erweitern

Ab dem Geschäfts­jahr 2018 müs­sen „lage­be­richts­pflich­ti­gen“ Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten ab 500 Mit­ar­bei­tern im Lage­be­richt über Maß­nah­men zur Gleich­stel­lung von Män­nern und Frau­en und zur Ent­gelt­gleich­heit im Unter­neh­men berich­ten (Quel­le: Entg­Tran­spG).

Für die­se GmbHs gilt auch die Frau­en­quo­te im Manage­ment (§ 52 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Ach­tung: Hier läuft die vor­ge­ge­be­ne Frist aus. Danach müs­sen Sie bis zum 30.6.2017 Ziel­vor­ga­ben für die Umset­zung der Frau­en­quo­te in der GmbH defi­niert haben (vgl. dazu Nr. 49/2016).

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Recht: Verstoß gegen die Frauenquote kostet bis zu 50.000 € Bußgeld

Auch die GmbHs, für die in den Gre­mi­en und in der 2. Manage­ment-Ebe­ne die Frau­en­quo­te gilt (vgl. dazu   Nr. 27/2015) müs­sen mit einem Buß­geld von bis zu 50.000 € rech­nen, wenn Sie dazu kei­ne oder nur unvoll­stän­di­ge Anga­ben in ihrem Lage­be­richt ver­öf­fent­li­chen. Der Bun­des­an­zei­ger­ver­lag wur­de dazu ver­pflich­tet, ent­spre­chen­de Hin­wei­se an das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) zu mel­den. Das betrifft alle mit­be­stimm­ten Unter­neh­men (AG, GmbH, KGaA) mit mehr als 500 Beschäf­tig­ten (Spre­cher des BfJ auf Handelsblatt-Anfrage).

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Volkelt-Brief 14/2015

Volkelt-NLWirt­schaft und Poli­tik: Büro­kra­tie-Brem­se: Unter­neh­men brau­chen mehr als Milch­mäd­chen-Rech­nun­gen + Marketing/PR: Finanz­amt liest Geschäfts­be­rich­te/I­mage-Bro­schü­ren + GmbH-Ver­kauf: Ver­ein­ba­ren Sie „Kauf­preis + antei­li­gen Jah­res­ge­winn“ + Fir­men­wa­gen: Nach AfA-Ende lohnt es sich, genau zu rech­nen + Woh­nen in der GmbH-Immo­bi­lie: Kein Vor­steu­er­ab­zug für die GmbH + Arbeits­recht: Leis­tungs-begrün­de­te Anschluss-Arbeits­ver­trä­ge sind unwirk­sam+ Wirt­schafts-Recht: Prü­fen Sie Ihre Mahn­schrei­ben +  BISS

 

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Marketing/PR: Finanzamt liest IHREN Geschäftsbericht/Image-Broschüre

Vie­le GmbHs las­sen neben dem offi­zi­el­len Jah­res­ab­schluss zusätz­lich einen Geschäfts­bericht erstel­len. Ziel: Eine über­sicht­li­che Infor­ma­ti­ons-Bro­schü­re über das Unter­neh­men, mit dem Kun­den, Geschäfts­part­ner, Ban­ken und Arbeit­neh­mer über das Unter­neh­men infor­miert wer­den. Ach­ten Sie dabei unbe­dingt dar­auf, dass …