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GmbH-Recht: Das vereinfachte Ertragswertverfahren begünstigt Aussteiger

Laut Val­nes Cor­po­ra­te Finan­ce GmbH för­dert das ver­ein­fach­te Ertrags­wert­ver­fah­rens eine Überbewertung …

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Volkelt-Brief 24/2013

Volkelt-Brief

The­men heu­te: Was tun, wenn der Steu­er­be­ra­ter nicht pünkt­lich lie­fert? + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Nur wenn Sie nach­mel­den, zahlt die GmbH weni­ger + GmbH-Geschäfts­füh­rer: Jeder­zeit zustän­dig für Recht und Ord­nung + GmbH-Recht: Geschäfts­füh­rer der Kom­ple­men­tär-GmbH ist dop­pelt abhän­gig + Steu­ern: Falsch­be­rech­nung kos­tet Organ­schaft + Gesell­schafts­recht: Defi­ni­ti­ves „Aus“ für Cash-GmbH + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Frist für Geschäfts­füh­rer-Kün­di­gung + BISS

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GmbH-Recht: Ansprüche aus § 51a GmbH-Gesetz sind unpfändbar

Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat jetzt klar­ge­stellt, dass der Anspruch …

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Volkelt-Brief 23/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: EU will Mehr­wert­steu­er aus­deh­nen – mit Aus­wir­kun­gen auf Lohn­kos­ten und mit­tel­fris­ti­ge Inves­ti­ti­ons­ent­scheo­idun­gen der Geschäfts­füh­rung + Ihre Vor­ga­be für den Ver­trieb:  Prei­se und Kon­di­tio­nen sind tabu + Wirt­schaft­li­che Kri­se der GmbH: Hand­lungs­fä­hig dank Schutz­schirm  – so geht es + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Das emp­fiehlt der Unter­neh­mens-Kodex + Arbeits­recht: Ein Mit­ar­bei­ter „kün­digt eine Erkran­kung an“ – was tun? + GmbH-Recht: Ansprü­che aus § 51a GmbH-Gesetz sind unpfänd­bar + Arbeits­ver­trag ohne Arbeits­zeit­re­ge­lung – was gilt? + BISS 

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Volkelt-Brief 13/2013

The­men heu­te: GmbH-Grö­ßen­klas­sen – klei­ne GmbH wird „grö­ßer” + Ter­min­sa­che: Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trä­ge (GAV) prü­fen und anpas­sen + Finanzen/Liquidität: GmbH-Zah­lungs­be­din­gun­gen müs­sen EU-taug­lich sein +  Wett­be­werb: Teil­nah­me an Bran­chen­tref­fen ist ris­kantRecht: Geschäfts­füh­rer-Fahr­ver­bot – was tun? + Betriebs­prü­fung: Rück­stel­lung für Steu­er­prü­fung geht nur für Groß­be­trie­be + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Aus­la­gen­er­satz aus­drück­lich ver­ein­ba­ren + Betriebs­rat: Ab 100 Arbeit­neh­mern zäh­len Leih­ar­beit­neh­mer + Rechnungswesen/Finanzen: Steu­er auf aus­län­di­sche Mini-Betei­li­gungBISS …

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GmbH-Verträge: Unentgeltliche Rückgabe-Verpflichtung für GmbH-Anteil ist nichtig

Erhält ein GmbH-Gesell­schaf­ter gegen Ent­gelt (z. B. als Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung und Bestand­teil sei­ner Ver­gü­tung) eine Betei­li­gung an der GmbH, ist …

eine Ver­pflich­tung zur ent­gelt­lo­sen Rück­über­tra­gung bei Been­di­gung des Ver­tra­ges (hier: Aus­schei­den aus der GmbH wegen Errei­chens der Alters­gren­ze) nicht zuläs­sig. Die Ver­trags­klau­sel ist nich­tig (BGH, Urteil vom 22.1.2013, II ZR 80/10).

Für die Pra­xis: Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) beur­teil­te die­se Ver­ein­ba­rung als nich­tig, weil sie nicht als Bestand­teil des Gesell­schafts­ver­tra­ges, son­dern im Rah­men eines Zusatz­ver­tra­ges (im Bei­spiel: im Arbeits- oder Anstel­lungs­ver­trag) ver­ein­bart war. Zuläs­sig ist es aber, die Rück­gabeverpflichtung als Gesell­schaf­ter­pflicht (Beschrän­kung der Über­trag­bar­keit mit Rück­ga­be­ver­pflich­tung) im Gesell­schafts­ver­trag zu ver­ein­ba­ren. Wur­de der Anteil ent­gelt­lich abge­ge­ben muss dann aller­dings auch eine ange­mes­se­ne Abfin­dung für den Anteil gezahlt wer­den. Die Ver­ein­ba­rung einer ent­gelt­lo­sen Rück­ga­be ist aber nicht zulässig.

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Mitarbeiter-Beteiligung: So binden Sie Ihre Mitarbeiter noch besser an die Firma

Im Wett­be­werb um qua­li­fi­zier­te Füh­rungs­kräf­te und Fach­ar­bei­ter müs­sen Sie als Geschäfts­füh­rer einer klei­ne­ren GmbH schon Beson­de­res bie­ten. Zum Beispiel …

eine Betei­li­gung der Mit­ar­bei­ter am Unter­neh­mens­er­folg in Form von Prä­mi­en, Umsatz- oder Erfolgs­be­tei­li­gun­gen. Mög­lich ist auch eine direk­te Betei­li­gung an der GmbH, indem Gehalts­be­stand­tei­le in eine stil­le Betei­li­gung flie­ßen oder als direk­te Betei­li­gung an einem von den Mit­ar­bei­tern gemein­sam gehal­te­nen GmbH-Anteil. Das ist vorteilhaft,

  1. weil der oder die Mit­ar­bei­ter lang­fris­tig an die GmbH gebun­den wer­den. Mit­ar­bei­ter haben dann Anspruch auf Gewinn­aus­schüt­tun­gen, Ein­sichts- und Aus­kunfts­rech­te und wir­ken mit bei der Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses und sind damit auch an einer nach­hal­ti­gen Erhal­tung und Stei­ge­rung des Unter­neh­mens­wer­tes inter­es­siert (mehr Verantwortlichkeit),
  2. weil der GmbH zusätz­li­ches Kapi­tal zur Ver­fü­gung steht (mehr finan­zi­el­le Unabhängigkeit),
  3. und weil Sie mit der rich­ti­gen Gestal­tung sicher­stel­len kön­nen, dass Sie wei­ter­hin das Sagen haben und auf enga­gier­te und hoch moti­vier­te Mit­strei­ter bau­en können.

Wich­tig: Wir emp­feh­len in der Ein­stiegs­pha­se eine Betei­li­gung bis max. 10 %. Das sichert den Mit­ar­bei­tern Min­der­heits­rech­te (z. B. das Recht auf Ein­be­ru­fung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung nach § 50 GmbH-Gesetz).

Wenn Sie sich für ein direk­tes Beteiligungs­modell ent­schei­den, müs­sen Sie von der Idee bis zur Rea­li­sie­rung rund ein Jahr ein­pla­nen (Bestim­mung des Betei­li­gungs­mo­dells, Ein­be­zie­hung von Mit­ar­bei­tern und Betriebs­rat, Aus­ge­stal­tung des Ver­trags­mo­dells durch den Bera­ter, Umset­zung der Form­vor­schrif­ten wie Gesell­schaf­ter­be­schluss, Ein­tra­gung usw.).

Für die Pra­xis: Die Bin­dungs­wir­kung der Betei­li­gung an der GmbH kön­nen Sie erhö­hen, indem Sie ver­trag­lich ver­ein­ba­ren, dass beim Aus­schei­den des Mit­ar­bei­ters aus der GmbH der GmbH-Anteil ein­ge­zo­gen wer­den darf und dafür nur eine gerin­ge Abfin­dung gezahlt wird (Nomi­nal­wert). Das ist selbst dann zuläs­sig, wenn für die übri­gen Gesell­schaf­ter eine höhe­re Abfin­dung (z. B. Ver­kehrs­wert) zum Aus­schei­den erhal­ten (vgl. BFH, II ZR 342/03).

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Volkelt-Brief 08/2013

The­men heu­te: Vor­sicht, wenn die Steu­er­fahn­dung was etwas über Ihre Geschäfts­kon­tak­te wis­sen will + Mit­ar­beii­ter-Betei­li­gung: So bin­den Sie Ihre Mit­ar­bei­ter an die Fir­ma + ELSTAM- Regis­trie­rung: Auf You­tube gibt es ein Anschau­ungs-Video + Gekün­digt: Sie haben bes­se­re Chan­cen, wenn Sie vor dem Arbeits­ge­richt kla­gen + Bes­ser erst am Fei­er­abend kün­di­gen: Sonst mel­det sich Ihr Mit­ar­bei­ter gleich krank ab + Wie­der Schlap­pe für Inter­net-Pran­ger: So weh­ren Sie sich gegen WKD-Will­kür + BISSder Bundestags-Wahlk®ampf

 

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Clever: So erhöhen Sie den Verkaufspreis für Ihre GmbH-Beteiligung

Wer die GmbH ver­kauft, will einen mög­lichst guten Kauf­preis erzie­len. Je nach Bran­che und Ver­net­zung in der Bran­che ist es oft mög­lich, dem poten­zi­el­len Käu­fer zusätz­lich zum Kauf­preis ein …

nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot zu „ver­kau­fen“. Je nach Ver­trags­part­ner kom­men hier zwei Gestal­tun­gen in Frage:

  1. Der sol­ven­te und nach­hal­ti­ge Käu­fer: Hier macht es Sinn, die Zah­lung der Karenz­ent­schä­di­gung in monat­li­chen Raten über die Dau­er des Wett­be­werbs­ver­bo­tes zu ver­ein­ba­ren. Vor­teil für den Käu­fer: Wird der Ver­käu­fer wett­be­werb­lich tätig, stellt er ein­fach die Zah­lun­gen ein. Ihr Vor­teil: Sie ent­zer­ren Ihre Einkünfte.
  2. Der unsi­che­re Käu­fer: Hier macht es Sinn, die Karenz­zah­lun­gen für das Wett­be­werbs­ver­bot als Bestand­teil des Kauf­ver­tra­ges zu ver­ein­ba­ren. Vor­teil: Gerät der Käu­fer in wirt­schaft­li­che Schwie­rig­kei­ten, hat das für Sie kei­ne Aus­wir­kun­gen. Der Kauf­preis inkl. Karenz­ent­schä­di­gung ist bezahlt. Kommt es zu Pro­ble­men bei der Zah­lung, kön­nen Sie den gesam­ten Kauf­vor­gang anfech­ten und ggf. rück­gän­gig machen.

Für die Pra­xis: Mög­lich beim Ver­kauf der GmbH ist es auch, dass Sie für die Aus­la­ge­rung einer Pen­si­ons­zu­sa­ge an Sie als Geschäfts­füh­rer einen Auf­schlag auf den Kauf­preis anset­zen. Hier müs­sen Sie die Steu­er­wir­kun­gen prü­fen. Kommt es zur uner­wünsch­ten Auf­lö­sung der Pen­si­ons­rück­la­ge, kann es sein, dass das Finanz­amt eine vGA unter­stellt und Zusatz­steu­ern ver­an­lagt. Beach­ten Sie dazu unse­re Aus­füh­run­gen aus Nr. 37/2012 (vgl. dazu BMF-Schrei­ben vom 14.8.2012, C 2 S 2743/10/1001, mit aus­führ­li­chen Beispielen).

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Sie haben Ihre GmbH-Beteiligung auf Kredit gekauft? – dann müssen Sie aufpassen

Finan­zie­ren Sie den Kauf eines GmbH-Anteils aus einem Bank­dar­le­hen, gel­ten die Vor­schrif­ten für Ver­brau­cher­dar­le­hen (§ 13 BGB). Fol­ge: …