Kurz + präzise: Vertragsrecht – Abwicklung von Angeboten per E-Mail – auch „Anhänge“ gehören dazu *
Verständigen Sie sich mit Ihren Geschäftspartnern darauf, Angebote, Preise und sonstige Konditionen per E-Mail zu abzusprechen, sollten Sie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle zur Kenntnis nehmen.
Aus dem Urteil: „Fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer per E-Mail zur Abgabe eines Angebots auf und gibt der Auftragnehmer daraufhin vorbehaltlos ein Angebot ab, werden sämtliche Unterlagen Vertragsbestandteil, die der E-Mail des Auftraggebers als Anlage beigefügt waren“ (OLG Celle, Urteil v. 7.4.2020, 4 U 141/19).