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Volkelt-Briefe

Digitalisierung: IT-Sicherheitslücken sind kein Grund zum Stillstand

In schö­ner Regel­mä­ßig­keit kur­sie­ren Mel­dun­gen über IT-Sicher­heits­lü­cken, zuletzt in der Chip-Archi­tek­tur der gro­ßen Her­stel­ler wie INTEL – bekannt unter den Namen Melt­down und Spect­re. Dabei geht es um unzu­läs­si­ge Zugrif­fe auf Cloud-basier­te Daten­ban­ken. Mit intel­li­gen­tem know­how ist hier ein Zugriff mög­lich. Alle betrof­fe­nen Her­stel­ler arbei­ten mit Hoch­druck an ent­spre­chen­den Updates, um die­se Lücken zu schlie­ßen. Exper­ten gehen aller­dings davon aus, dass es bis zu zwei Jah­re dau­ern wird, bis die jetzt auf­ge­ta­nen Lücken in den Hard- und Soft­ware-Lösun­gen mit­tel­stän­di­scher Betrie­be tat­säch­lich geschlos­sen sein werden.

Für Zau­de­rer und beflis­se­ne Daten­schüt­zer sind sol­che Mel­dun­gen immer auch Anlass, … 

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Volkelt-Brief 31/2015

Volkelt-NLFör­der­mit­tel: Wer ver­zich­tet, ver­zich­tet auf bares Geld + Urlaubs­ver­tre­tung: Vor­sicht mit per­so­na­li­sier­ten E‑Mail-Adres­sen – ein neu­es Pro­blem + Neu­es Urteil für Geschäfts­füh­rer: Schwei­gen ist Gold – aber nicht immer kor­rekt + Wech­sel auf dem Chef­ses­sel: So zahlt das Finanz­amt Ihre Abschieds­fei­er + Neu­start der GmbH: Der Fort­set­zungs­be­schluss muss stim­men + Internet/Soziale Medi­en: Was tun bei You­tube-Ver­un­glimp­fun­gen +  BISS

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Volkelt-Brief 20/2015

Volkelt-NLStra­te­gie: Wie SIE expan­die­ren – ohne gro­ßen Auf­wand + IT-Sicher­heits­lü­cken: Was Sie als Geschäfts­füh­rer ver­an­las­sen müs­sen + Kon­flik­te in der GmbH: Die Aus­schluss-Klau­sel sichert den Bestand + Betriebs­aus­ga­ben: Oldies gehö­ren zur pri­va­ten Lebens­füh­rung + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Nöti­gung im Stra­ßen­ver­kehr + Mit­ar­bei­ter: Zurück­hal­tung ist der bes­se­re Umgang mit der Berufs­ge­nos­sen­schaft +  BISS

 

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Volkelt-Brief 19/2015

Volkelt-NLMin­dest­lohn: Nicht der Lohn ist das Pro­blem – der Gene­ral­ver­dacht ist Anma­ßung + Geschäfts-Inter­na: Wenn ein Gesell­schaf­ter „Alles“ wis­sen will – was tun? + Geschäfts­füh­rer-Pflich­ten: Daten­schutz gilt auch gegen den Gesell­schaf­ter + Inter­net: So tes­ten Sie Ihre Home­page nach den neu­en Goog­le-Kri­te­ri­en + Steu­ern: Abkom­men zum auto­ma­ti­schen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zeigt Wir­kung + Wirt­schafts­recht: Zustel­lung eines Ver­säum­nis­ur­teils an Ange­stell­te der GmbH + Mit­ar­bei­ter-Recrui­ting über die Unter­neh­mens-Web­sites immer erfolg­rei­cher + BISS

 

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Pflichten: Datenschutz gilt auch gegen den Gesellschafter

Neben den oben dar­ge­stell­ten Ein­schrän­kun­gen zum Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht des Gesell­schaf­ters gehört aber auch, dass ande­re gesetz­li­che Vor­ga­ben nicht ver­letzt wer­den. Dazu gehö­ren z. B. auch die Vor­ga­ben aus dem Bun­des­da­ten­schutz-Gesetz (BDSG). Danach dür­fen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nicht bzw. nur bei einem berech­tig­ten Inter­es­se her­aus­ge­ge­ben wer­den. Das gilt so auch für Daten, die von der GmbH ver­wal­tet wer­den. Das sind z. B. per­so­nen­be­zo­ge­ne Kun­den­da­ten, wie Tele­fon-Num­mern oder Bank­ver­bin­dun­gen. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie ver­ant­wort­lich dafür, dass die Vor­schrif­ten zum Daten­schutz ein­ge­hal­ten wer­den. Bei Ver­stö­ßen dro­hen Buß­gel­der, im Ein­zel­fall bis zu 50.000 € bei leich­ten Ver­stö­ßen und bis zu 300.000 €, z. B. bei einem Ver­stoß gegen die Zweck­bin­dung der ermit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. … 

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Volkelt-Brief 45/2014

Fremd-Geschäfts­füh­rer: So pro­fi­tie­ren Sie von den Gehalts-Stei­ge­run­gen bei Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern + Kon­flik­te in der GmbH: Bes­ser klar kom­men mit dem Betriebs­rat + IT/Organisation: Klei­ne­re Fir­men haben immer noch vie­le Sicher­heits-Lücken + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Unter­wegs bes­ser erreich­bar + Home-Office: Kün­di­gung nur mit Zustim­mung des Betriebs­ra­tes + Büro­kra­tie: Ver­fas­sungs­ge­richt wird „Rund­funk­ge­büh­ren” ent­schei­den + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Bank muss Son­der­til­gun­gen ver­rech­nen + BISS

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Volkelt-Briefe

Kleinere Firmen haben immer noch viele Sicherheits-Lücken

Laut Bun­des­kri­mi­nal­amt ver­ur­sa­chen Wirt­schafts­kri­mi­nel­le jähr­lich einen Scha­den von knapp 4 Mrd. EUR. Dabei geht es um Betrug, Dieb­stahl, Bilanz­fäl­schung, Ver­un­treu­ung und Inter­net-Kri­mi­na­li­tät. Auch mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men sind es, die … 

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Volkelt-Briefe

Daten-Diebe: Welche Vorkehrungen müssen Sie als Geschäftsführer treffen

Ob die Wiki­leaks-Doku­men­ta­ti­on des Juli­an Assan­ge oder der NSA-Abhör­skan­dal um Whist­le­b­lower Edward Snow­den: Öffent­lich­keit und Unter­neh­men sind sen­si­bi­li­siert was den Umgang mit Daten betrifft. Kun­den legen mehr Wert auf Daten­schutz und Ver­trau­lich­keit und sind bei der Her­aus­ga­be per­sön­li­cher Daten zurück­hal­ten­der als frü­her. Auch vie­le Geschäfts­füh­rer sind verunsichert, 

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Aktuell Volkelt-Briefe

Internet: Schützen Sie Ihre Firma gegen Kreuzfeuer und Kritik

Die Macht des Inter­net wird immer noch ger­ne unter­schätzt. Und zwar so lan­ge, wie man selbst vor Nega­tiv-Schlag­zei­len ver­schont bleibt. Gerät aber ein Unter­neh­men erst ein­mal in einen sog. shit­s­torm (= Empö­rungs­wel­le, Kreuz­feu­er) ist (fast) nichts mehr zu machen. Das gilt auch für klei­ne­re regio­nal täti­ge Unter­neh­men, z. B. für den Hand­werks­be­trieb oder den Hotel- oder Gas­tro­no­mie­be­trieb, der in Inter­net-Foren schlech­te Noten erhält, oder für ein Call-Cen­ter, das für schlech­te Arbeits­bedingungen ange­pran­gert wird. Was tun? … 

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Volkelt-Brief 28/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te : Fir­men-IT: So füh­ren Sie auch ohne Kennt­nis­se in die rich­ti­ge Rich­tung GmbH-Finan­zen: SEPA – Kein Last­schrift ohne Gläu­bi­ger-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer + Umsatz­plus für die GmbH: So set­zen Sie höhe­re Prei­se ein­fa­cher durch + Kör­per­schaft­steu­er: Deut­sche Finanz­äm­ter müs­sen fina­le Ver­lus­te auf die KSt an­rechnen + Mitarbeiter/Arbeitsrecht: Kün­di­gung auch ohne exak­tes Kün­di­gungs­da­tum wirk­sam + Steu­ern: + Fir­men­wa­gen: GmbH muss Pri­vat­nut­zungs-Ver­bot über­wa­chen+ BISS