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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Pflichten: Datenschutz gilt auch gegen den Gesellschafter

Neben den oben dar­ge­stell­ten Ein­schrän­kun­gen zum Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht des Gesell­schaf­ters gehört aber auch, dass ande­re gesetz­li­che Vor­ga­ben nicht ver­letzt wer­den. Dazu gehö­ren z. B. auch die Vor­ga­ben aus dem Bun­des­da­ten­schutz-Gesetz (BDSG). Danach dür­fen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nicht bzw. nur bei einem berech­tig­ten Inter­es­se her­aus­ge­ge­ben wer­den. Das gilt so auch für Daten, die von der GmbH ver­wal­tet wer­den. Das sind z. B. per­so­nen­be­zo­ge­ne Kun­den­da­ten, wie Tele­fon-Num­mern oder Bank­ver­bin­dun­gen. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie ver­ant­wort­lich dafür, dass die Vor­schrif­ten zum Daten­schutz ein­ge­hal­ten wer­den. Bei Ver­stö­ßen dro­hen Buß­gel­der, im Ein­zel­fall bis zu 50.000 € bei leich­ten Ver­stö­ßen und bis zu 300.000 €, z. B. bei einem Ver­stoß gegen die Zweck­bin­dung der ermit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. … 

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Kommunikation/E‑Mail: Vorsicht bei E‑Mails an den Cc-Verteiler

Weil die Mit­ar­bei­te­rin eines Unter­neh­mens Infor­ma­tio­nen an einen offe­nen Cc-Ver­tei­ler verschickte, …

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 29/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te : Wirt­schafts­po­li­tik: Wirt­schaft braucht kon­zep­tio­nel­les Vor­ge­hen Wett­be­werbs­recht: Gericht stoppt Kar­tell-Stra­fen-Will­kür + GmbH-Steu­ern: Finanz­amt mogelt bei Pen­si­ons­zu­sa­gen für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer + Export­ge­schäf­te: Zoll muss rich­tig rech­nen + Geschäfts­füh­rer pri­vat – Unfall ohne Fahr­rad­helm führt zu Mit­ver­schul­den + Kommunikation/E‑Mail: Vor­sicht bei E‑Mails an den Cc-Ver­tei­ler + BISS