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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 32/2019

Rat­lo­sig­keit: Del­le, Schwä­che­pha­se oder Rezssi­on – Exper­ten haben kei­nen Rat + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Luft­bu­chun­gen schüt­zen nicht + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Steu­er­prü­fung – gna­den­los + Unternehmen/Recht: Was Geschäfts­füh­rer wis­sen – und ver­an­las­sen müs­sen + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (XV) Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Kei­ne Her­stel­ler­haf­tung für gebrauch­ten Mer­ce­des-SUV GmbH/Finanzen: Plä­ne für die Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er GmbH/Haftung:  Kei­ne Ansprü­che gegen einen Kre­dit-ver­mit­teln­den Anwalt GmbH/Geld: UBS muss Kun­den­da­ten herausgeben

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GmbH/Geld: UBS muss Kundendaten herausgeben

Die UBS ist im Rechts­streit mit den fran­zö­si­schen Finanz­be­hör­den vor dem Schwei­zer Bun­des­ge­richt in Lau­sanne um die Her­aus­ga­be von Kun­den­da­ten unter­le­gen. Das obers­te Schwei­zer Gericht hält es für zuläs­sig, dass aus­län­di­sche Steu­er­be­hör­den aus gege­be­nem Anlass Kun­den­da­ten der jewei­li­gen Aus­län­der her­aus­ge­ben müs­sen. Das gilt u. E. auch für deut­sche Kun­den der Schwei­zer Ban­ken. Bei – begrün­de­ten – Aus­kunfts­er­su­chen ist in Zukunft davon aus­zu­ge­hen, dass die Schwei­zer Ban­ken den Steu­er­be­hör­den Aus­kunft ertei­len (Schwei­zer Bun­des­ge­richt, Urteil v. 26.7.2019, 2C 653/2018).

 

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Konflikte in der GmbH: Vorkehrungen gegen einen Trojaner (II)

In bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men ist es die Angst vor der feind­li­chen Über­nah­me – so zuletzt spek­ta­ku­lär der Fall VW/Porsche. Aber auch in vie­len mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men steigt die Ver­un­si­che­rung bei der Neu- oder Umver­tei­lung der Geschäfts­an­tei­le – sei es im Erb­fall, wenn die Kin­der ihre GmbH-Antei­le ver­gol­den wol­len, wenn einer der Gesell­schaf­ter sei­nen Anteil ver­kau­fen will, wenn chi­ne­si­sche Inves­to­ren drin­gend benö­tig­tes neu­es Kapi­tal für Inves­ti­tio­nen bereit­stel­len oder wenn ein Pri­vat-Equi­ty-Inves­tor zusätz­li­ches Know-How ein­bringt. Steht das Wohl der GmbH im Vor­der­grund oder bedro­hen ande­re Inter­es­sen­la­gen den Bestand des Unter­neh­mens? Geht es den neu­en Inves­to­ren um Know-How und Kun­den und weni­ger um die Zukunft des Unter­neh­mens? Als Geschäfts­füh­rer kommt Ihnen dabei die Auf­ga­be zu, unter­schied­li­che Gesell­schaf­ter-Inter­es­sen zu erken­nen, offen zu legen und ggf. Ziel­kon­flik­te auf­zu­zei­gen, um wirt­schaft­lich nach­tei­li­ge Aus­wir­kun­gen auf die GmbH zu ver­mei­den. Z. B., weil kei­ne Ent­schei­dun­gen mehr über Stra­te­gi­sches gefällt wer­den oder weil zu viel Kapi­tal aus der GmbH abge­zo­gen wird (Aus­schüt­tungs­po­li­tik). Wich­tig ist es hier, im ent­schei­den­den Moment den rich­ti­gen Maß­nah­men-Kata­log zu zie­hen. Das sind im Einzelnen:… 

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Volkelt-Brief 49/2017

Der (tie­fe) Fall Schle­cker: Leh­ren aus Feh­lern der ande­ren + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­men stei­gen auch in den Indus­trie-GmbHs + Geschäfts­füh­rung 4.0: Ihre Kun­den­da­ten sind die Wäh­rung der Digi­ta­li­sie­rung + Steu­er­prü­fung: Ände­run­gen 2018 – „Kas­sen­nach­schau” + GmbH/Recht: Beur­kun­dung von meh­re­ren Gesell­schaf­ter-Beschlüs­sen + Gesell­schaf­ter-Finan­zen: Betei­li­gun­gen an Start­Ups + Geschäfts­füh­rer pri­vat: So nut­zen Sie den Lohn­steu­er-Frei­be­trag 2018/2019

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Geschäftsführung 4.0: Ihre Kundendaten sind die Währung der Digitalisierung

Als unser Solar-Modul schon wie­der defekt war, platz­te mir der Kra­gen. Ich beauf­trag­te den Mon­teur, das Modul abzu­bau­en. Dann pas­sier­te erst ein­mal nichts. Zwei Wochen spä­ter rief mich der Chef der Lug­ins­land GmbH per­sön­lich an und mach­te sich die Mühe, mir die Nach­hal­tig­keit eine Solar-Moduls zu erklä­ren und die Kos­ten­er­spar­nis der Warm­was­ser­auf­be­rei­tung vor­zu­rech­nen. Das leuch­te­te mir ein. Wir ver­ein­bar­ten, dass der Mon­teur im Früh­jahr bei der nächs­ten Rou­ti­ne-War­tung der Hei­zungs­an­la­ge das Ersatz­teil für das Solar-Modul mit­bringt und ein­baut. Was das mit Digi­ta­li­sie­rung zu tun hat? … 

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Geschäftsführer-Pflichten: Datenschutz gilt auch gegen den Gesellschafter

Neben den oben dar­ge­stell­ten Ein­schrän­kun­gen zum Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht des Gesell­schaf­ters gehört aber auch, dass ande­re gesetz­li­che Vor­ga­ben nicht ver­letzt wer­den. Dazu gehö­ren z. B. auch die Vor­ga­ben aus dem Bun­des­da­ten­schutz-Gesetz (BDSG). Danach dür­fen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nicht bzw. nur bei einem berech­tig­ten Inter­es­se her­aus­ge­ge­ben wer­den. Das gilt so auch für Daten, die von der GmbH ver­wal­tet wer­den. Das sind z. B. per­so­nen­be­zo­ge­ne Kun­den­da­ten, wie Tele­fon-Num­mern oder Bank­ver­bin­dun­gen. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie ver­ant­wort­lich dafür, dass die Vor­schrif­ten zum Daten­schutz ein­ge­hal­ten wer­den. Bei Ver­stö­ßen dro­hen Buß­gel­der, im Ein­zel­fall bis zu 50.000 € bei leich­ten Ver­stö­ßen und bis zu 300.000 €, z. B. bei einem Ver­stoß gegen die Zweck­bin­dung der ermit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. …