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Geschäftsführer/Ausscheiden: Auf das Kleingedruckte kommt es an …

Alles ist schnel­ler gewor­den – auch die Ver­weil­dau­er auf dem Chef­ses­seln hat in den letz­ten Jah­ren deut­lich abge­nom­men. Dazu gibt es zwar kei­ne offi­zi­el­len Zah­len. Mein Ein­druck aus vie­len Gesprä­chen mit Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen/In­nen ist: Die Bereit­schaft der Gesell­schaf­ter, die Füh­rung in der GmbH aus­zu­tau­schen, hat zuge­nom­men. Das ist – so die Ein­schät­zung zahl­rei­cher Exper­ten – auch dar­auf zurück­zu­füh­ren, „dass Geschäfts­füh­rung immer weni­ger die Ver­wal­tung eines funk­tio­nie­ren­des Betrie­bes ist, son­dern eine per­ma­nen­te Anpas­sung an sich immer schnel­ler ver­än­der­te Rah­men­be­din­gun­gen erfor­dert”. Stich­wor­te: Digi­ta­li­sie­rung, neue Rah­men­be­din­gun­gen durch den Kli­ma­wan­del. Geschäfts­füh­rer sind also gut bera­ten, sich gegen den frei­en Fall abzu­si­chern und alle ent­spre­chen­den ver­trag­li­chen Maß­nah­men zu tref­fen, um das per­sön­li­che Risi­ko nach dem Aus­schei­den eini­ger­ma­ßen zu beherr­schen. Das gilt auch für alle Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, die an der GmbH nur mit einem klei­ne­ren Anteil betei­ligt sind und eben­so schnell von einer Kündigung/Abberufung betrof­fen sein können.

Bei­spiel:

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GmbH/Recht: Streitigkeiten um die Höhe der Abfindung

Muss eine Zwi­schen­bi­lanz erstellt wer­den, um die Höhe des Abfin­dungs­gut­ha­bens des aus­schei­den­den GmbH-Gesell­schaf­ters zu ermit­teln, muss dies von der GmbH zur Ver­fü­gung gestellt bzw. beauf­tragt wer­den. Die GmbH ist auch zustän­dig, wenn im Rah­men eines dazu ein­ge­lei­te­ten Schieds­ver­fah­rens ein Schieds­gut­ach­ter bestellt wird. Feh­len ein­deu­ti­ge ver­trag­li­che Vor­ga­ben zur Fest­set­zung der Abfin­dung (z. B. nach dem ver­ein­fach­ten Ertrags­wert­ver­fah­ren) ist es auf jeden Fall nicht Sache des aus­schei­den­den Gesell­schaf­ters, die Vor­aus­set­zun­gen für die Ermitt­lung des Wer­tes des GmbH-Anteils zu schaf­fen (OLG Mün­chen, Urteil v. 31.7.2019, 7 U 3799/18).

Im Gesell­schafts­ver­trag war dazu ver­ein­bart: „Kann über die Höhe der Abfin­dung zwi­schen dem Kom­ple­men­tär und dem aus­schei­den­den Gesell­schaf­ter oder Treu­ge­ber kein Ein­ver­neh­men erzielt wer­den, wird die Abfin­dung durch einen von der Wirt­schafts­prü­fer­kam­mer M. zu benen­nen­den Wirt­schafts­prü­fer als Schieds­gut­ach­ter ver­bind­lich ermit­telt”. Der muss von der GmbH beauf­tragt (und bezahlt) werden.

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Risiko-Gestaltung: Verpflichtung zur Mitarbeit in der GmbH

Ist im Gesell­schafts­ver­trag Ihrer GmbH erst ein­mal ver­ein­bart, „dass der Gesell­schaf­ter zur Mit­ar­beit ver­pflich­tet ist“, hat das Kon­se­quen­zen: Ist er – aus wel­chen Grün­den auch immer – nicht mehr in der Lage mit­zu­ar­bei­ten, ist der Gesell­schaf­ter sei­nen GmbH-Anteil los. Es sei denn, die übri­gen Gesell­schaf­ter las­sen sich dar­auf ein, die Vor­ga­be im Gesell­schafts­ver­trag abzu­än­dern. Oder die Vor­ga­be wird ein­fach nicht umge­setzt. Dann bleibt der Gesell­schaf­ter so lan­ge Gesell­schaf­ter wie er in der Gesell­schaft­er­lis­te geführt ist.

ACHTUNG: ..

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Aktualisierungs-Bedarf: Geschäftsführer müssen länger arbeiten

Seit Jah­res­be­ginn müs­sen alle Beschäf­tig­ten über das 65. Lebens­jahr hin­aus arbei­ten. Die­se Ver­län­ge­rung der Lebens­ar­beits­zei­ten hat Aus­wir­kun­gen auf die Alters­ver­sor­gung von GmbH-Geschäfts­füh­rern. Für die Pen­si­ons­zu­sa­ge des GmbH-Geschäfts­füh­rers galt bis­lang: Die Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen wur­den steu­er­lich nur dann als Gewinn min­dern­der Bilanz­pos­ten aner­kannt, wenn die Pen­si­ons­zu­sa­ge zumin­dest auf das 60. Lebens­jahr und spä­ter abge­schlossen wird, eine Erdie­nenszeit von min­des­tens 10 Jah­ren vor­ge­se­hen ist und der Anspruch auf Alters­be­zü­ge auf maxi­mal 75% der zuletzt bezo­ge­nen Fest­be­zü­ge begrenzt war (vgl. Nr. 46/2016). Ab sofort besteht Hand­lungs­be­darf, wenn die steu­er­li­che Aner­ken­nung der Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen nicht gefähr­det wer­den soll (vgl. dazu BMF-Schrei­ben vom 9.12.2016, IV C 6 – S 2176/07/10004). Im Ein­zel­fall müs­sen Sie die fol­gen­den Vor­ga­ben berücksichtigen: … 

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Volkelt-Brief 36/2016

Volkelt-FB-01David gegen Goli­ath: Was tun gegen die Herr­schaft des Klein­ge­druck­ten? + Ver­här­te­te Fron­ten: So bleibt die GmbH wenigs­tens hand­lungs­fä­hig + KSV: Wer­be­kos­ten wer­den 2017 ent­las­tet + Abzeichnen/Anweisen: War­um Ihre Unter­schrift les­bar sein soll­te + GmbH-Recht: Beschwer­de gegen ein Pflicht­of­fen­le­gungs-Urteil + Betrug: Vor­sicht bei E‑Mails mit dem Absen­der „Finanz­be­hör­den“ + BISS

 

 

 

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Verhärtete Fronten: So bleibt wenigstens die GmbH handlungsfähig

Erfah­rungs­ge­mäß kommt es auch zwi­schen den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern von GmbHs alle 2 Jah­re neben den übli­chen inhalt­li­chen Dif­fe­ren­zen über Sach­fra­gen zu ernst­haf­ten Kon­flik­ten über die Geschäfts­po­li­tik. Z. B., ob und wel­che neu­en Mit­ar­bei­ter ein­ge­stellt wer­den sol­len, wann und wo inves­tiert wer­den soll oder wel­che Mar­ke­ting- und Ver­triebs­schwer­punkt für die Zukunft gesetzt wer­den sol­len. Eini­gen sich die Betei­lig­ten nicht auf eine Ziel­rich­tung, kommt es zu Pro­ble­men. Pas­siert das in der Zwei­per­so­nen-GmbH, ist abseh­bar, dass für den Kom­pro­miss berei­ten Gesell­schaf­ter irgend­wann „das Ende der Fah­nen­stan­ge erreicht“ ist und er einer kon­struk­ti­ven Beschluss­fas­sung nicht mehr zustimmt. Ist im Gesell­schafts­ver­trag einer sol­chen GmbH keine … 

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Firmenwagen: Diese Klauseln nutzen dem Geschäftsführer

Laut stän­di­ger Recht­spre­chung der Arbeits­ge­rich­te (z. B. zuletzt ArbG Frank­furt a. M., 11 Sa 648/03) muss ein Arbeit­nehmer bei sei­ner Frei­stel­lung den Fir­men­wa­gen sofort heraus­geben. Das gilt auch für den Geschäfts­füh­rer, sofern 

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Volkelt-Brief 48/2013

The­men heu­te: Schei­dung – was pas­siert mit der GmbH + Besuch vom Steu­er­fahn­der: BMF regelt Rech­te und Pflich­ten neu + Rund­funk-Gebüh­ren­be­scheid: Auf jeden Fall Wider­spruch ein­le­gen+ Res­sort-Geschäfts­füh­rer: Neu­es Urteil lässt Ihnen mehr Rech­te + Steu­ern: 5%-Splitting bei Abfin­dung geht auch für den Geschäfts­füh­rer + BISS

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Volkelt-Brief 27/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te : Wirt­schafts­po­li­tik: Kos­ten über Kos­ten, kei­ne Ertrag für Unter­neh­men + Gesell­schafts­recht: Geschäfts­füh­rer soll­te – muss aber nicht – die Gesell­schaft­er­lis­te vor­le­gen + Geld/Finanzen: SEPA-Umstel­lungs-Risi­ken wer­den von vie­len Unter­neh­men unter­schätzt + Kon­flik­te in der GmbH: „Klein­ge­druck­tes“ bestimmt Gesell­schaf­ter-Rech­te + Betriebs­prü­fung: DR kün­digt ab 2014 noch mehr Prü­fun­gen für KSV-Bei­trä­ge an + Geschäfts­füh­rer pri­vat – Unfall ohne Fahr­rad­helm führt zu Mit­ver­schul­den + Wett­be­werb: Geld­bu­ße selbst nach juris­ti­scher Fach-Bera­tung ist nicht zu bean­stan­den + BISS

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Nachfolge: Wann und warum der Junior übernimmt

Frü­her oder spä­ter stellt sich für jeden Unter­neh­mer die Fra­ge, wie es mit dem Unter­neh­men spä­ter wei­ter gehen soll. Dabei geht es um die Optio­nen Ver­kauf oder Nach­fol­ge. Die Nach­fol­ge inner­halb der Fami­lie funk­tio­niert aber nur, …