Möchte der Allein-Gesellschafter seinen Geschäftsführer auf Haftung verklagen, muss er dafür dem Gericht nicht erst einen entsprechenden Gesellschafter-Beschluss (In der Einpersonen-GmbH: Entschluss) vorlegen. Laut Oberlandesgericht (OLG) München genügt seine einfache Willenserklärung, um ein Gerichtsverfahren gegen den Geschäftsführer in Gang zu setzen (OLG München, Urteil v. 8.2.2018, 23 U 2913/17, rechtskräftig).
Schlagwort: abberufen?
Volkelt-Brief 37/2017
Ausscheiden: Wie SIE erfolgreich um eine hohe Abfindung pokern + Unternehmens-Kommunikation: So nutzen SIE Verbände zum Netzwerken + Geschäftsführer Abberufung: Was gilt für die Kündigung? (neues Urteil) + Unternehmens-Nachfolge: Jetzt stehen die Erbschaftsteuer-Eckdaten für die Planung + GmbH-Vermögen: Mit wie viel Risiko dürfen SIE Geld der GmbH anlegen? + Terminsache: Das neue „Transparenzregister” ist da
BISS … die Wirtschaft-Satire
Die Abberufung eines Geschäftsführers ist in der Regel kein rechtliches Problem. Das ist jederzeit möglich – sofern nicht ein wichtiger Grund als Voraussetzung im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist. Strittig ist aber oft, ob die für die Abberufung gemachten Gründe auch ein hinreichender Grund zur Kündigung des Anstellungsvertrages ist. Dazu gibt es jetzt ein wichtiges Urteil des OLG München. Tenor: …
Volkelt-Brief 33/2017
Führung: Gestaltung der Arbeitsverträge ist Chefsache + TOPs zur Gesellschafterversammlung: Wieviel Taktieren darf sein? + Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: So viel Befristung müssen Sie schon akzeptieren + Steuerprüfung: BFH untersagt willkürliche Umsatz-Schätzung + Geschäftsführer privat: Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 28/2017
10 Jahre UG: Besser als ihr Ruf – was tun? + GF/Personal: Gute Ideen für´s Rekruiting + Geschäftsführer-Haftung: Neues Strafrecht betrifft Geschäftsführer + Neues Urteil: Prüfen Sie jetzt Ihr D & O + Geschäftsführer privat: So lösen Sie Steuerprobleme ohne Berater (-Honorar) + GmbH-Recht: Geschäftsführer muss widersprechen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 24/2017
GF Personal: Die digitale Personalakte – was kleine Unternehmen wirklich brauchen + Neues BGH-Urteil: Abberufung/Kündigung des Geschäftsführers + Neuer BMF-Erlass: GmbH-Sanierungen bleiben kompliziert + GF/Marketing: Wie Konzerne ihre Kunden analysieren + GmbH-Krise: Geschäftschancen wahrnehmen – ein Muss + GmbH-Finanzen: Kleinere Anschaffungen müssen bis 2018 warten + BISS …
Grundsätzlich gilt: Als Geschäftsführer sind Sie das schwache Glied in der GmbH. Die Gesellschafter – so es denn neben Ihnen noch weitere gibt – können Sie jederzeit vom Amt abberufen. Es sei denn, im Gesellschaftsvertrag gibt es einschränkende Bedingungen. Z. B., dass eine Abberufung nur aus wichtigem Grund möglich ist. In der Praxis kommt es dennoch regelmäßig um die Frage von Abberufung und anschließender Kündigung des Geschäftsführers zu ausführlichen, gelegentlich jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil einige wichtige Grundsätze dazu aufgestellt, die Sie als Geschäftsführer kennen sollten – damit Sie wissen, auf was Sie sich im Konfliktfall einstellen müssen. Konkret geht es um die korrekte Beschlussfassung der Gesellschafter zur Abberufung bzw. Kündigung. Dazu gelten laut BGH folgende Grundsätze (BGH, Urteil vom 4.4.2017, II ZR 77/16): …
Volkelt-Brief 15/2017
Geschäftsführer-Bestellung: … nicht mehr als Geschäftsführer geeignet” + Transparenzregister: Was Geschäftsführer dazu wissen müssen + GmbH in Zahlen: Termine und Fristen für den Jahresabschluss 2016 + Bürokratie: Behörden ermitteln gegen Eiskugel-Kartell + E‑Mail-Marketing macht den Erfolg + Bilanzrecht: Große GmbHs müssen Lagebericht erweitern + Geschäftsführer privat: Neues Urteil zum Anspruch auf Witwenrente + BISS …
Mit Ihrer Eintragung zum Geschäftsführer wird geprüft, ob es Gründe gibt, die gegen Ihre Bestellung sprechen (§ 6 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Dazu müssen Sie dem Registergericht gegenüber versichern, dass es „keine Gründe gibt, die Ihrer Bestellung entgegenstehen“ (§ 8 GmbH-Gesetz). So weit, so gut. Juristisch unbestritten ist auch, …
Vorschau Volkelt-Brief 14/2017