Schlagwort: Transparenzregister
Eigentlich sollte das neue Wettbewerbsregister bereits in 2018/2019 die Geschäfte aufgenommen haben. Jetzt bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium, „dass das Register frühestens im Spätjahr 2020 die Arbeit aufnehmen wird”. Ziel des Registers ist eine schwarze Liste, auf der Unternehmen eingetragen werden, bei denen es zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gekommen ist, aber auch Verstöße gegen Beitragspflichten, Schwarzarbeit, Mindestlohn, Arbeitszeitverordnung, Arbeitszeitdokumentation oder Kartellverstöße werden erfasst. Öffentliche Auftraggeber sind danach verpflichtet, für Ausschreibungen mit einem Volumen ab 30.000 EUR vor der Auftragsvergabe Auskunft über die Unternehmen einzuholen. Wie Sie sich gegen Einträge wehren können, konnten Sie nachlesen in Ausgabe 30/2017.
Volkelt-Brief 05/2020
Geschäftsführer-Know-How: KI and more … + Industrie-GmbHs: Geschäftsführer-Gehalt – Abbild der Konjunktur + Geschäftsführer-Perspektive: … dem Steuerberater sei Dank + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt veranlassen müssen + Digitales: BIG DATA – Sammeln ohne Grenzen – was geht und was nicht geht! + Geschäftsführer-Gehalt: Wenn die Presse zu viel wissen will + Geschäftsführer privat: Vorsicht bei vorweggenommener Erbfolge + Cum/Ex-Geschäfte: „Denknotwendig” nicht zulässig + Achtung: Fake-Aufforderung zur Eintragung zum Transparenzregister +Lebensmittel-GmbHs: Neue Hygiene-Plattform macht Betriebe öffentlich
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Angaben zu den Gesellschaftern der GmbH müssen an das Transparenzregister gemeldet werden, sofern die Namen dieser Gesellschafter (natürliche Personen) nicht aus einem anderen gesetzlich vorgegebenen Register (Handelsregister, Unternehmensregister) öffentlich einsehbar sind. In einigen Regionen werden derzeit Formulare an GmbHs verschickt (bekannt: Rheinland-Pfalz, Franken, Saarland). Die Unternehmen werden aufgefordert, ihre Gesellschafter unter Hinweis auf die Veröffentlichungspflicht einem Transparenzregister zu melden und erheben dazu eine Gebühr (49 EUR). ACHTUNG: Dabei handelt es sich nicht um das offizielle Transparenzregister. Weisen Sie die zuständigen Mitarbeiter an, die Unterlagen an die Rechtsabteilung Ihrer IHK/HK weiterzuleiten und auf keinen Fall zu zahlen.
Volkelt-Brief 48/2017
Führung: Guter Stil lohnt sich allemal + Geschäftsführer-Gehalt: Tantiemen steigen auch in den Einzelhandel-GmbHs + Transparenzregister: Fehler in der Gesellschafterliste werden bestraft + Digitalisierung: Fordern Sie von den Mitarbeitern Weiterbildung ein + GmbH-Steuern: BFH will Grundsatzentscheid zu Gesellschafter-Darlehen + GmbH/Recht: Privat-Grundstück – von der GmbH bezahlt?
BISS … die Wirtschaft-Satire
Spätestens mit den Panama-Papers ist das Thema „Strohmann-Firmen” in aller Munde. Dazu hatte die Bundesregierung im Frühjahr dazu das Geldwäsche-Gesetz beschlossen. Ergebnis: Das sog. (elektronische) Transparenzregister soll seit 1.10.2017 dafür sorgen, dass anonyme Gesellschafter offen gelegt werden (vgl. Nr. 15/2017). Darin werden alle „wirtschaftlich Berechtigten” erfasst, die zu mehr als 25 % am Kapital einer Firma beteiligt sind und deren Beteiligung sich nicht aus dem Handelsregister ergibt. Das gilt auch für die Stimmberechtigungen – also für den Fall, dass ein Gesellschafter zwar weniger als 25 % der GmbH hält, aber über ein Sonderstimmrecht eine Sperrminorität verfügt.
Das für die Umsetzung zuständige Bundesverwaltungsamt (BVA) meldet dazu, dass …
Als erstes Bundesland hat Schleswig-Holstein eine nahezu flächendeckende Transparenz für die Gehälter der in den kommunalen Gesellschaften angestellten Geschäftsführer eingeführt. Das sog. Transparenzregister (offiziell: „Vergütungsoffenlegung”) wird vom Finanzministerium des Landes geführt und ist auf den Internet-Seiten des Ministeriums für jedermann einsehbar. Auffällig: …
Volkelt-Brief 37/2017
Ausscheiden: Wie SIE erfolgreich um eine hohe Abfindung pokern + Unternehmens-Kommunikation: So nutzen SIE Verbände zum Netzwerken + Geschäftsführer Abberufung: Was gilt für die Kündigung? (neues Urteil) + Unternehmens-Nachfolge: Jetzt stehen die Erbschaftsteuer-Eckdaten für die Planung + GmbH-Vermögen: Mit wie viel Risiko dürfen SIE Geld der GmbH anlegen? + Terminsache: Das neue „Transparenzregister” ist da
BISS … die Wirtschaft-Satire