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Lexikon

Änderungskündigung

Ist die ange­streb­te Ände­rung durch zuläs­si­gen Vor­be­halt im Arbeits­ver­trag,  Aus­übung des Wei­sungs­rechts  oder durch ein­ver­nehm­li­che Ver­trags­än­de­rung nicht zu errei­chen, hilft Ihnen nur noch die Ände­rungs­kün­di­gung wei­ter. Sie kann als or­dentliche und als außer­or­dent­li­che Kün­di­gung aus­ge­spro­chen wer­den. Die ordent­li­che Ände­rungs­kün­di­gung ist gegen­über Arbeit­neh­mern, die dem Gel­tungsbereich des Kün­di­gungs­schutz­ge­set­zes unter­ste­hen, nur zuläs­sig, wenn die ange­streb­te Ände­rung aus personen‑, ver­hal­tens- oder betriebsbe­dingten Grün­den zuläs­sig ist. Für die außer­or­dent­li­che Änderungs­kündigung bedarf es eines wich­ti­gen Grun­des nach § 626 Abs. 1 BGB. Sie haben zwei Möglichkei­ten, eine Ände­rungs­kün­di­gung zu formulieren:

Die unbe­ding­te Kün­di­gung, ver­bun­den mit dem An­gebot, das Arbeits­ver­hält­nis unter ge­änderten Bedin­gun­gen fort­zu­set­zen, oder die Kün­di­gung unter der auf­schie­ben­den Bedin­gung für den Fall, dass das Ände­rungsangebot nicht oder nicht recht­zeitig ange­nom­men wird. Bei­de  Mög­lich­kei­ten  unter­schei­den sich von ihrer recht­li­chen Beur­tei­lung her nicht. Außer­dem kann das Ände­rungs­an­ge­bot vor Aus­spruch einer Ände­rungs­kün­di­gung unter­brei­tet wer­den. Für die Annah­me steht dem Arbeitneh­mer eine Über­le­gungs­frist von einer Woche zu.

Nimmt er das Ände­rungs­an­ge­bot nur unter dem Vor­be­halt der sozia­len Recht­fer­ti­gung einer Ände­rungs­kün­di­gung inner­halb der Frist an, müs­sen Sie die Ände­rungs­kün­di­gung aus­spre­chen. Lehnt der Arbeit­neh­mer das vor­ab erklär­te Än­derungsangebot end­gül­tig und vorbe­haltlos ab, kön­nen Sie sofort zu dem Mit­tel einer Beendigungskündi­gung greifen.

Die Änderungs­kündigung unter­liegt als ech­te Kün­di­gung allen auch für eine Been­di­gungs­kün­di­gung gel­ten­den Grund­sät­zen. Die Kün­di­gungs­fris­ten müs­sen ein­ge­hal­ten wer­den, der Be­triebsrat ist zu betei­li­gen, die gesetzli­chen Kün­di­gungs­be­schrän­kun­gen des MuSchG, BErzGG, SchwbG usw. und etwa­ige tarif­li­che Bestim­mun­gen müs­sen beach­tet werden.

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Aufgabe: Gravierende Fehler mit dem Jahresabschluss

Was pas­siert, wenn ich den Jah­res­ab­schluss der GmbH nicht ter­min­ge­recht vor­le­ge?“ – so …

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Volkelt-Brief 30/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te : Best-Pra­xis: Tol­le neue Ideen für die Per­so­nal­füh­rung NEUE RECHTSLAGE Fir­men­wa­gen: Steu­er­be­frei­ung nur noch mit Fahr­ten­buch GmbH-Finan­zen: Vor­sicht bei GmbH-Sanie­rung mit eige­nen Dar­le­hen GmbH-Recht: Vor­sicht mit GmbH- und UG-Bera­tern + Wett­be­werb: Noch mehr Bewe­gung an der Kar­tell-Front – klei­ne­re Fir­men müs­sen weni­ger zah­len + Geschäfts­füh­rer-Amt: Kop­pe­lung von Amt und Job ist nicht zu bean­stan­den + + BISS

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Geschäftsführer-Amt: Keine Chance gegen Koppelung von Amt und Job

In vie­len Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trä­gen ist ver­ein­bart, dass der Ver­trag mit Been­di­gung der Organ­stel­lung auto­ma­tisch been­det ist. Eine sol­che sog. Kop­pe­lungs­ver­ein­ba­rung ist grund­sätz­lich nicht zu bean­stan­den. Der Anstel­lungs­ver­trag endet dann …

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Mitarbeiter/Arbeitsrecht: Kündigung auch ohne exaktes Kündigungsdatum wirksam

Kün­di­gen Sie einen Mit­ar­bei­ter, ohne im Kündigungsschreiben …

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Volkelt-Brief 28/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te : Fir­men-IT: So füh­ren Sie auch ohne Kennt­nis­se in die rich­ti­ge Rich­tung GmbH-Finan­zen: SEPA – Kein Last­schrift ohne Gläu­bi­ger-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer + Umsatz­plus für die GmbH: So set­zen Sie höhe­re Prei­se ein­fa­cher durch + Kör­per­schaft­steu­er: Deut­sche Finanz­äm­ter müs­sen fina­le Ver­lus­te auf die KSt an­rechnen + Mitarbeiter/Arbeitsrecht: Kün­di­gung auch ohne exak­tes Kün­di­gungs­da­tum wirk­sam + Steu­ern: + Fir­men­wa­gen: GmbH muss Pri­vat­nut­zungs-Ver­bot über­wa­chen+ BISS

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Volkelt-Briefe

GmbH-Recht: Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist doppelt abhängig

Meis­tens wird der Geschäfts­füh­rer der Kom­ple­men­tär-GmbH nicht …

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Geschäftsführer privat: Frist für Geschäftsführer-Kündigung

Über­trägt die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung die Kün­di­gung des Geschäfts­füh­rers aus wich­ti­gem Grund auf einen Bevollmächtigten … 

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Arbeitsrecht: Ein Mitarbeiter „kündigt eine Erkrankung an“ – was tun?

Laut LAG Ber­lin-Bran­den­burg kön­nen Sie nur dann frist­los kün­di­gen, wenn …

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Volkelt-Brief 23/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: EU will Mehr­wert­steu­er aus­deh­nen – mit Aus­wir­kun­gen auf Lohn­kos­ten und mit­tel­fris­ti­ge Inves­ti­ti­ons­ent­scheo­idun­gen der Geschäfts­füh­rung + Ihre Vor­ga­be für den Ver­trieb:  Prei­se und Kon­di­tio­nen sind tabu + Wirt­schaft­li­che Kri­se der GmbH: Hand­lungs­fä­hig dank Schutz­schirm  – so geht es + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Das emp­fiehlt der Unter­neh­mens-Kodex + Arbeits­recht: Ein Mit­ar­bei­ter „kün­digt eine Erkran­kung an“ – was tun? + GmbH-Recht: Ansprü­che aus § 51a GmbH-Gesetz sind unpfänd­bar + Arbeits­ver­trag ohne Arbeits­zeit­re­ge­lung – was gilt? + BISS