wenn sich die Eigentümer einer Familien-GmbH Spinne sind, können sie das so lösen: Jeder Familienstamm hat das Recht, einen Geschäftsführer zu bestimmen. Am besten sind das Fremd-Geschäftsführer – damit es erst gar nicht zu Konflikten zwischen den (verfeindeten) Familienstämmen kommen kann. So weit so gut. In der Praxis funktioniert das bisweilen hervorragend. Das Unternehmen gedeiht und die Familien-Mitglieder können sich aus dem Wege gehen. Eventuell schafft die nächste Generation einen Neuanfang und ein harmonischeres Familienleben.
Jedenfalls solange …