Finanzieren Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer die eigene GmbH mit Darlehen, schaut das Finanzamt ganz genau hin. Nur wenn Sie den sog. Drittvergleich einhalten, sind die Zinsen, die Sie dafür bekommen, Betriebsausgaben. Die Finanzämter orientieren sich dabei streng an den banküblichen Zinsen für Darlehen. Da bleibt nicht viel Spielraum. Bis jetzt jedenfalls.
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Themen heute: Die (simplen) Tricks der Unternehmensberater + Erbschaftssteuer: Bei leerer Kasse müssen Sie nicht zahlen + Neu im Geschäft: Wie Sie als Geschäftsführer richtig einsteigen + Die aktuellen GmbH-Plandaten Januar 2014 + Gesellschafter-Darlehen: Es geht auch ohne Sicherheiten + GmbH-Anteils-Übertragung: Manager-Modell kommt auf den Prüfstand + GmbH-Recht: Private GmbH darf keine Behörden-Bescheide verschicken + 
