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Volkelt-Briefe

NEU: Mehr Spielraum für Zinsen auf Gesellschafter-Darlehen

Finan­zie­ren Sie als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer die eige­ne GmbH mit Dar­le­hen, schaut das Finanz­amt ganz genau hin. Nur wenn Sie den sog. Dritt­ver­gleich ein­hal­ten, sind die Zin­sen, die Sie dafür bekom­men, Betriebs­aus­ga­ben. Die Finanz­äm­ter ori­en­tie­ren sich dabei streng an den bank­üb­li­chen Zin­sen für Dar­le­hen. Da bleibt nicht viel Spiel­raum. Bis jetzt jedenfalls.

Hin­ter­grund: …Der Bun­des­fi­nanz­hof hat­te im Okto­ber ein Urteil ver­öf­fent­licht, wonach bei der Dar­le­hens­ver­ga­be auch die per­sön­li­che Risi­ko­be­reit­schaft des Anle­gers in den Zins ein­flie­ßen darf – und zwar auch für Fami­li­en-Dar­le­hen (Urteil vom 22.10.2013, X R 26/11). Wer bei der Ver­mö­gens­an­la­ge mehr ris­kiert, darf auch einen höhe­re Zins ver­lan­gen. Das gilt so auch für Dar­le­hen von Gesell­schaf­tern an die GmbH.

Jetzt hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um ange­kün­digt, dass in Zukunft nicht mehr streng an der bank­üb­lich­keits-Ver­zin­sung fest­ge­hal­ten wird. Wört­lich: „Sofern Dar­le­hens­ver­trä­ge zwi­schen Ange­hö­ri­gen neben dem Inter­es­se des Schuld­ners an der Erlan­gung zusätz­li­cher Mit­tel außer­halb einer Bank­fi­nan­zie­rung auch dem Inter­es­se des Gläu­bi­gers an einer gut ver­zins­li­chen Geld­an­la­ge die­nen, sind ergän­zend auch Ver­ein­ba­run­gen aus dem Bereich der Geld­an­la­ge zu berück­sich­ti­gen(BMF-Schrei­ben vom 29.4.2014, IV C 6 – S 2144/07/10004).

Damit ist es mög­lich, höhe­re Zin­sen zu ver­ein­ba­ren als für die übli­chen Bank­dar­le­hen gezahlt wer­den. Ori­en­tie­ren Sie sich an den Kon­di­tio­nen, die für Pri­va­te-Equi­ty-Betei­li­gun­gen gezahlt wer­den. Wich­tig ist aber, dass Sie die Kon­di­tio­nen für das Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen zunächst mit dem Steu­er­be­ra­ter bespre­chen und sich – zusam­men mit ihm – eine stim­mi­ge Argumen­tationslinie für das Finanz­amt zurecht legen. Gehen Sie davon aus, dass die Finanz­be­hör­den Kon­di­tio­nen, die stark von Bank-Dar­le­hen abwei­chen, genau­er hin­ter­fra­gen. Hilf­reich ist es auf jeden Fall, wenn Sie sich neben Ihrer GmbH auch in ande­re Anla­gen mit ver­gleich­ba­rem Risi­ko und Zins­vereinbarungen finan­zi­ell engagieren.

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