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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 32/2012

The­men heu­te: Umsatz­steu­er – Erhöh­nung nur noch eine Fra­ge der zeit –  Rever­se-Char­ge-Ver­fah­ren wird aus­ge­dehnt + GmbH darf For­de­rung nicht ein­fach an den Gesell­schaf­ter abtre­ten + Tele­fo­ni­tis: Was tun gegen Dau­er-Tele­fo­nie­ren? TIPPs und bes­se­re Vor­sät­ze + Geschäfts­un­ter­la­gen: Finanz­amt zahlt für die Sicher­heit (Video-Über­wa­chung, Dienstahl) + BISS .….

 

 

 

32. KW 2012, Frei­tag, 10.8.2012

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

als ers­tes grö­ße­res EU-Land erhöht Spa­ni­en jetzt in der Fol­ge der Finanz­kri­se zum 1. Sep­tem­ber die Mehr­wert­steu­er. Und zwar von der­zeit 18 auf 21 %. Auch in Deutsch­land gibt es ers­te Spe­ku­la­tio­nen dar­über, ob in Ber­lin bereits mit einer erhöh­ten Mehr­wert­steu­er gerech­net wird (vgl. Vol­kelt-Brief Nr. 22/2012). Damit wür­den der pri­va­ten Wirt­schaft wei­te­re 1 bis 2 % des Brut­to­in­lands­vo­lu­mens ent­zo­gen und in den Staats­haus­halt über­führt. Auch die EU will für ihre Eigen­fi­nan­zie­rung einen höhe­ren Anteil am euro­päi­schen Mehr­wert­steu­er-Auf­kom­men. Kri­ti­ker bemän­geln das wei­te­re Anwach­sens des (unpro­duk­ti­ven) Staats­an­teils und die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf die Kon­junk­tur. Auch klei­ne­re Unter­neh­men – Hand­werk, Dienst­leister, Ein­zel­han­del – dürf­ten über den damit ver­bun­de­nen Preis­an­stieg nicht beson­ders erfreut sein.

Fest steht auch, dass die EU-Kom­mis­si­on und die Län­der den grenz­über­grei­fen­den Mehr­­wert­steu­er-Betrug stren­ger regu­lie­ren wer­den. Jetzt wur­den auf EU-Ebe­ne die Rah­men­be­din­gun­gen dazu recht­lich fest­ge­macht. Danach ist es den Län­der-Finan­z­­mi­nis­tern frei­ge­stellt, kurz­fris­tig inner­halb von 4 Wochen für ein­zel­ne Bran­chen das sog. Rever­se-Char­ge-Ver­fah­ren ein­zu­füh­ren. Danach schul­det nicht der Ver­käu­fer son­dern der Käu­fer die Mehr­wert­steu­er. Im Klar­text: Das Finanz­amt zieht die Mehr­wert­steu­er direkt beim Auf­trag­ge­ber ab. In den betrof­fe­nen Bran­chen (Bau, Export, Emis­si­ons­han­del) ist man nicht sehr „amu­sed“ – hier muss neu gerech­net wer­den. Sobald der neue Erlass des Finanz­mi­nis­te­ri­ums dazu vor­liegt, sagen wir Ihnen, wor­auf Sie ach­ten müs­sen und wel­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten bleiben.

GmbH darf Forderung nicht einfach an den Gesellschafter abtreten

Vie­le GmbH-Gesell­schaf­ter (-Geschäfts­füh­rer) finan­zie­ren ihre GmbH mit einem Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen. Auf­pas­sen müs­sen Sie bei der Rück­zah­lung: Ver­rech­nen Sie das Dar­le­hen z. B. mit einer For­de­rung der GmbH gegen­über Drit­ten, hat das Fol­gen für die Haf­tung. Kon­kret: Im Fal­le einer Kri­se, wird der Insol­venz­ver­wal­ter nach­träg­lich prü­fen, ob es sich bei der Rück­zah­lung des Dar­le­hen um einen Ver­stoß gegen das Kapi­tal­erhal­tungs­ge­bot han­delt (§ 30 GmbH-Gesetz). Das ist dann immer auch eine Ermes­sens­ent­schei­dung. In der Regel wird der Insol­venz­ver­wal­ter das durch­set­zen und Sie müs­sen dann im Kla­ge­weg dage­gen vor­ge­hen. Die Beweis­füh­rung bleibt schwie­rig (so zuletzt OLG Düs­sel­dorf, Urteil vom 31.5.2012, 16 U 53/11).

Für die Pra­xis: Ach­ten Sie bei der Rück­zah­lung von Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen dar­auf, dass die­se wie im (schrift­li­chen) Dar­le­hens-Ver­trag abge­wi­ckelt wer­den, kor­rekt ver­bucht wer­den (freie Rück­la­ge) und dass es durch die Rück­zah­lung nicht zu einer Unter­bi­lanz kommt. Kön­nen Sie das nicht selbst beur­tei­len, soll­ten Sie Ihren Steu­er­be­ra­ter ein­schal­ten, damit der die rich­ti­ge Buchung vorgibt.

Geschäftsführer: Wenn das (Mobil-) Telefon zum Stress wird – was tun?

Nicht weni­ge Geschäfts­füh­rer lei­den unter Tele­fon-Ter­ror: Das Tele­fon klin­gelt stän­dig. Bereits wäh­rend eines nor­ma­len Tele­fo­nats gehen par­al­lel auch schon zwei neue Tele­fo­na­te und min­des­tens eine SMS ein. Was tun? Natür­lich vari­iert das Tele­fon-Auf­kom­men je nach Unter­neh­men und Bran­che. Chefs von Unter­neh­men mit Tele­fon­zen­tra­le oder Chef-Office nut­zen in der Regel die Mög­lich­kei­ten, gezielt zu fil­tern und nur sol­che Anru­fe durch­zu­las­sen, die nach den vor­ab bespro­che­nen Regeln „zum Chef“ durch­ge­stellt wer­den. Nur für wich­ti­ge Geschäfts­partner gibt es den direk­ten Draht. Schwie­ri­ger ist das in klei­ne­ren Unter­neh­men. Es gilt: Über­all da, wo Sie als Chef stän­dig Ter­mi­ne koor­di­nie­ren, Chef-Ent­schei­dun­gen gebraucht und damit Pro­zes­se beschleu­nigt wer­den, ist das Han­dy-Tele­fo­nie­ren ein Muss. Hier hel­fen Appel­le wie „ein­fach auch mal aus­schal­ten“ oder „Sie müs­sen ja nicht immer erreich­bar sein“ in der Pra­xis nicht wei­ter. Den­noch kön­nen Sie mit ein paar sys­te­ma­ti­schen Regeln etwas Abhil­fe schaf­fen. Das sind:

  1. Füh­ren Sie Ihre Anru­fer­lis­te sys­te­ma­tisch: Nut­zen Sie den Adress­spei­cher voll aus. Legen Sie jeden Anru­fer, der für Ihre geschäft­li­chen Belan­ge von Bedeu­tung ist oder sein könn­te, in Ihrem Tele­fon­buch ab. Bei den meis­ten ein­ge­hen­den Anru­fen sehen Sie dann schon auf den ers­ten Blick, wer Sie anruft. Sie kön­nen dann sofort ent­schei­den, wel­che Bedeu­tung der Anruf hat und ob Sie dafür Zeit haben (wol­len).
  2. Nut­zen Sie den Anruf­be­ant­wor­ter fle­xi­bel: Vie­le Kol­le­gen nut­zen die Mög­lich­kei­ten des AB nicht voll. Das heißt: Wol­len Sie unge­stört blei­ben, stel­len Sie den AB auf die kür­zest mög­li­che Ant­wort­zeit. Ver­se­hen mit dem Text: „Für wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen hin­ter­las­sen Sie hier bit­te Ihre Nach­richt. In ande­ren Fäl­len ver­su­chen Sie mich bit­te spä­ter noch­mals zu errei­chen“. Wenn Sie über­flüs­si­ge Tele­fo­na­te abwim­meln wol­len, stel­len Sie den AB erst nach 30 Sekun­den auf ein.
  3. Behan­deln Sie SMS-Nach­rich­ten nach­ran­gig: Wer es eilig hat, greift nach wie vor zum Tele­fon und ver­lässt sich nicht auf eine SMS. Bear­bei­ten Sie SMS wie gewöhn­li­che E‑Mails. Beant­wor­ten Sie die­se erst dann, wenn das Tages­ge­schäft erle­digt ist und Sie „Zeit am Stück“ haben.
  4. Legen Sie Uner­reich­bar­kei­ten fest: Ver­schaf­fen Sie sich Frei­raum, indem Sie zu bestimm­ten, fest defi­nier­ten Arbeits­zei­ten nicht erreich­bar sind. Am bes­ten dann, wenn Ihr Gesprächs­ge­gen­über auch nicht unbe­dingt erwar­ten kann, dass Sie erreich­bar sind: Früh am Mor­gen (7 bis 9 Uhr), mit­tags (12 bis 14 Uhr) oder gene­rell nach Fei­er­abend ab 18/19 Uhr. Bestim­men Sie die­se Zei­ten nach Ihrem per­sön­li­chen Arbeits­stil und machen Sie die­se „Pau­sen“ zur Gewohn­heit, so dass Ihre Mit­ar­bei­ter sich dar­auf ein­stel­len können.
  5. Geben Sie Ansprech­part­ner für exter­ne Anru­fer vor: Geben Sie auf allen Publi­ka­tio­nen nach außen (Geschäfts­pa­pie­re, Impres­sum der Home­page, Lie­fer­schei­ne, Rech­nun­gen usw.) Tele­fon-Adres­sen vor. Ver­wen­den Sie dafür nicht den Namen des jewei­li­gen Mit­ar­bei­ters son­dern die jewei­li­ge Fach­ab­tei­lung (Per­so­nal, Ein­kauf, Rech­nungs­we­sen, Mar­ke­ting usw.). Damit ermög­li­chen Sie exter­nen Per­so­nen, ganz gezielt zu kon­tak­ten und ver­hin­dern so, dass Alles immer erst über den zen­tra­len Tele­fon-Anschluss – im Zwei­fel ist das ja Ihrer – lau­fen muss.
  6. Stat­ten Sie aus­ge­wähl­te Mit­ar­bei­ter mit (Mobil-) Tele­fo­nen aus: Ver­la­gern Sie Gesprä­che und Kon­tak­te auf die nächs­te Hier­ar­chie­ebe­ne. Stat­ten Sie die ver­ant­wort­li­chen Mit­ar­bei­ter mit der ent­spre­chen­den Tech­nik aus und machen Sie den Mit­a­bei­tern kla­re Vor­ga­ben, wel­che Ent­schei­dungs­fra­gen und Kon­tak­te Geschäfts­füh­rungs-Ange­le­gen­hei­ten sind. Nur sol­che Anfra­gen und Kon­tak­te müs­sen an Sie wei­ter­ge­lei­tet wer­den bzw. Ihnen z. K. gebracht werden.
  7. Machen Sie wirk­lich Urlaub vom (Mobil-) Tele­fon: Ich ken­nen vie­le Geschäfts­füh­rer, die im Urlaub über­haupt nicht für Mobil-Tele­fo­na­te erreich­bar sind. Für den Not­fall ist eine Benach­rich­ti­gung per SMS mög­lich – das ist aber nur ganz weni­gen aus­ge­wähl­ten Per­so­nen möglich.

Für die Pra­xis: Über­prü­fen Sie auch immer wie­der Ihr eige­nes Gesprächs­ver­hal­ten. Wel­che Gesprä­che sind über­flüs­sig? Wie kön­nen Gesprä­che abge­kürzt wer­den? Ani­mie­ren Sie durch Ihr eige­nes Gesprächs­ver­hal­ten zum Viel-Tele­fo­nie­ren? (Unsach­lich­kei­ten, „Wenn ich Sie schon mal an der Strip­pe habe“, Aus­schwei­fen­des Gesprächs­ver­hal­ten: „Um was geht es?“ ). Neh­men Sie sich auch vor, im Öffent­li­chen Raum nur ein­ge­schränkt zu tele­fo­nie­ren. Abge­se­hen vom Unfall­ri­si­ko beim Auto­fah­ren ist das Tele­fo­nie­ren wäh­rend eines Geschäfts­ge­sprä­ches oder vor Arbeits- und Pro­jekt­grup­pen nicht unbe­dingt die fei­ne Art, auf sich auf­merk­sam zu machen.

Geschäftsunterlagen: Das Finanzamt zahlt mit für die Sicherheit

Wohin mit all den GmbH-Unter­la­gen (Geschäfts­brie­fe, Jah­res­ab­schlüs­se, Bele­ge)? In vie­len GmbHs sind die Schrän­ke voll und Monat für Monat wächst der Papier­berg. Auch die Aus­la­ge­rung zum Steu­er­be­ra­ter hilft nur bedingt und kos­tet zusätz­lich. Wenn Sie zu Hau­se genug Platz haben, kön­nen die Unter­la­gen auch dort auf­be­wah­ren. Wich­tig: Die Unter­la­gen müs­sen sicher sein (Dieb­stahl, Brand). Dazu soll­te die GmbH mit dem Geschäfts­füh­rer eine kla­re (schrift­li­che) Ver­ein­ba­rung tref­fen, in der die Ver­gü­tung (Mie­te) und die zusätz­li­chen Auf­la­gen (Über­wa­chungs­ein­rich­tun­gen, Ver­si­che­rung) klar vor­ge­ge­ben sind. Zusätz­li­cher Vor­teil: Das Finanz­amt muss die ent­ste­hen­den Kos­ten steu­er­lich anerkennen:

  1. Miet­zah­lun­gen der GmbH für ein sol­ches Archiv müs­sen vom Finanz­amt steu­er­lich aner­kannt wer­den – als Betriebs­aus­ga­be der GmbH bzw. als Miet­ein­nah­me des ver­mie­ten­den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers bzw. bei der Anrech­nung von Ver­mie­tungs­ver­lus­ten (so z. B. FG Baden-Würt­tem­berg, Urteil vom 21.6.2006, 7 K 108/06).
  2. Da die Geschäfts­un­ter­la­gen der GmbH in aller Regel als gehei­me Unter­la­gen ein­zu­stu­fen sind, müs­sen Vor­keh­run­gen zu deren Siche­rung vor­han­den sein. Sie müs­sen die Räu­me also gemäß Stand der Tech­nik (Schließ­sys­te­me, Warn­ge­rä­te, Über­wa­chungs­ein­rich­tun­gen) sichern bzw. eine Ver­si­che­rung gegen Schä­den und Dieb­stahl abschlie­ßen. Auch die­se Kos­ten wer­den Ihnen von der GmbH erstat­tet – und sichern zusätz­lich Ihre pri­va­te Immobilie.

Mit bes­ten Grü­ßen Ihr

Lothar Vol­kelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief

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