Ein Einzug von Forderungen, die der Geschäftsführer an die Bank zur Sicherheit abgetreten hat, auf einem debitorischen Konto der GmbH und die anschließende Verrechnung mit dem Sollsaldo ist grundsätzlich keine vom GmbH-Geschäftsführer veranlasste Masse schmälernde Zahlung, wenn die Sicherungsabtretung vor Insolvenzreife vereinbart wurde und die Forderung der Gesellschaft entstanden und werthaltig war (BGH, Urteil vom 23.6.2015, II ZR 366/13). …
Schlagwort: Bank
Volkelt-Brief 45/2014
Fremd-Geschäftsführer: So profitieren Sie von den Gehalts-Steigerungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern + Konflikte in der GmbH: Besser klar kommen mit dem Betriebsrat + IT/Organisation: Kleinere Firmen haben immer noch viele Sicherheits-Lücken + Geschäftsführer privat: Unterwegs besser erreichbar + Home-Office: Kündigung nur mit Zustimmung des Betriebsrates + Bürokratie: Verfassungsgericht wird „Rundfunkgebühren” entscheiden + Geschäftsführer privat: Bank muss Sondertilgungen verrechnen + BISS …
Wenn Sie oder Ihre GmbH ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen wollen, dann muss die Bank bei der Berechnung
Haben Sie schon einmal bei der Schufa nachgefragt, wie es um Ihre Bonität steht? Dabei ist das …
Volkelt-Brief 06/2014
Themen heute: Schufa - wie steht es um Ihre Bonität – wie können Sie die beeinflussen? + Betriebsfeiern 2014: Unklare Rechtslage – so sind Sie auf der sicheren Seite + Preisgestaltung: So optimieren Sie Ihre Kalkulation + Steuer: Soli kommt (ernsthaft) auf den Prüfstand + Recht: Ausscheidender Gesellschafter kann Beschlüsse nicht anfechten + Zu schnell mit dem Firmenwagen: Behörde darf Fahrtenbuchauflage machen + Bürokratie: UG muss auf jeden Fall IHK-Mindestbeitrag zahlen + BISS …
Auf die Umstellungs-Probleme auf SEPA (europäischer Überweisungsstandard) zum 1.2.2014 haben wir bereits hingewiesen (vg. Nr. 25/2013). Jetzt …
Je mehr Sie über die Strategie Ihres Firmenkundenberaters wissen, umso besser für Sie. Sie können so bessere Konditionen für sich herausholen. Wie geht das?
1. Die Bank verpasst Ihrer GmbH ein schlechtes Rating
Die Bank bewertet Ihre Bonität nach dem Rating-Verfahren. Je besser Ihre Firma beurteilt wird, umso günstiger sind Ihre Kredit-Konditionen. Viele Banken machen dieses Verfahren aber nicht transparent. Sie wissen also nicht genau, warum Ihre Firma wie beurteilt wird. Wichtig ist, dass Sie für das Rating ausführliche und fundierte Zahlen vorlegen (Jahresabschluss, BWA, Business-Plan).
Tipp: Verlangen Sie vom Firmenkundenbetreuer, dass er Ihnen die Rating-Kriterien offen legt. Fragen Sie ihn, wie Sie das Rating Ihrer Firma verbessern können. Informieren Sie sich vorab, ob es für Ihre Firma und Ihre Branche öffentliche Fördermittel gibt.
2. Die Bank verschleiert Kosten
Für Firmenkredite gelten andere Rechtsvorschriften als für Privatkredite. Das nutzen Banken dazu, die tatsächlichen Kosten für einen Firmenkredit zu „schönen“. Zunächst bietet die Bank einen niedrigen Zins an. Später werden zusätzlich Kreditbearbeitungs- und Bereitstellungsgebühren drauf gerechnet. Unterm Strich ergibt sich für den Kunden eine viel höhere Effektivbelastung. Da diese Praxis im Firmenkredit-Geschäft zulässig ist, sollten Sie vor der Vertragsunterzeichnung genau prüfen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Tipp: Verlassen Sie sich nie auf eine Bank. Auch dann nicht, wenn Sie schon seit Jahren Stammkunde sind. Im Firmenkundengeschäft gelten eigene Regeln. Holen Sie sich grundsätzlich mehrere Vergleichsangebote ein – von Privat- und Genossenschaftsbanken (Sparkasse, Volksbank).
3. Die Bank verlangt überhöhte Überziehungszinsen
Umstritten ist die Praxis von Banken, ein sog. einseitiges Leistungsbestimmungsrecht für Zinsen in den AGB zu vereinbaren. Der BGH hat das bereits für unzulässig erklärt (BGH, Urteil vom 21.4.2009, XI ZR 55/08). Einige Banken halten sich aber nach wie vor nicht daran.
„Finanztest“ berichtet immer wieder über die (teils stark überhöhten) Überziehungszinsen vor allem der kleinen Banken und Sparkassen. So verlangen vielen Banken 14 % und mehr – auch von gewerblichen Kunden.
Tipp: Die aktuellen Dispozinsen von 1.600 deutschen Banken im Vergleich finden Sie unter: https://www.test.de/Dispozinsen-Banken-verweigern-Auskunft-4453180-tabelle/uebersichtAllerBanken/?start=1 (2,50 €).
4. Die Bank bucht zu Ihren Ungunsten
Viele Geschäftsführer klagen über die Bankenpraxis, Buchungen zu „manipulieren“: Belastungsbuchungen auf Geschäftskonten sind vordatiert und Guthabenbuchungen werden erst Tage nach dem Geldeingang gutgeschrieben. Das aber ist nicht zulässig (BGH, Urteil vom 17.6.1997, XI ZR 54/88). Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Bankpartner korrekt bucht.
- Die Bank muss Schecks spätestens nach 3 Tagen gutschreiben.
- Überweisungen zugunsten der Firma müssen am Tag des Eingangs auf dem Konto gutgeschrieben werden.
- Bareinzahlungen muss die Bank auch tatsächlich am Tag der Einzahlung gutschreiben.
- Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und Barauszahlungen zu Lasten der Firma muss die Bank taggenau buchen.
- Fehlerhafte oder unklare Zinsanpassungsklauseln bewirken, dass die Zinsvereinbarungen insgesamt unwirksam sind.
- Prüfen Sie Ihren Überziehungszinssatz. Handeln Sie zusammen mit dem Sachbearbeiter der Hausbank individuelle Konditionen aus und argumentieren Sie dabei auch mit Vergleichs-Konditionen.
5. Die Bank stellt Ihnen einen Privat- aber keinen Firmenkredit
Noch dreister ist die Praxis einiger Banken, die wegen schlechter Rating-Vorgaben der Firma keinen Firmenkredit einräumen. Stattdessen bietet die Bank einen Privatkredit an, der mit privaten Vermögen abgesichert wird (Immobilie). Auf den ersten Blick wird der zu einem günstigen Zinssatz angeboten. Anschließend werden aber zusätzlich Bearbeitungs- und Bereitstellungsgebühren berechnet, so dass in der Gesamtrechnung höhere Kosten entstehen. Da es sich aber um einen Privatkredit handelt, gelten die Verbraucherschutzvorschriften. Die Bank darf neben dem Zins keine zusätzlichen Gebühren erheben (OLG Celle, Urteil vom 13.10.2011, 3 W 86/11). Die Banken sind verpflichtet, bereits entrichtete Gebühren zurückzuzahlen und zu verzinsen.
Tipp: Stellen Sie entsprechende Belege zusammen und fordern Sie die Bank unter Angabe einer Frist von 15 Tagen schriftlich auf, die verzinsten Gebührenbeträge zurückzuzahlen. In der Regel erstatten zahlungswillige Banken die Gebühren für die letzten 3 Jahre zurück.
6. Der Firmenkunden-Berater will etwas verdienen
Firmenkundenberater erhalten neben dem Festgehalt eine Provision, z. B. auf Girokonten, die sie betreuen. Die Provision ermittelt sich als Differenz aus dem Guthabenzins und der von der Bank vorgegebenen Marge. Geht die Marge gegen Null, kürzt der Sachbearbeiter den Guthabenzins und zwar unabhängig vom Geldmarktzins.
Tipp: Fragen Sie Ihren Firmenkundenberater nach entsprechenden Vorgaben. Mit etwas Verhandlungsgeschick gelingt es Ihnen, dass er seine Marge mit Ihnen teilt.
Volkelt-Brief 46/2012
Themen heute: Geschäftsfüher-Haftung: Vorsicht bei Zuschüssen der Gesellschafter bei Liquiditätsproblemen + GmbH-Finanzen: Das sind die besten Alternativen zur Hausbank + Bürokratiekosten: Kommunen erhöhen Gebühren und Abgaben auf breiter Front – Was tun? + Steuer/BMF: Neue Regeln für die Besteuerung ausländischer Gesellschafter + Umsatzsteuer: Entnahme bei Unternehmensverkauf kostet nicht gleich Umsatzsteuer + Betrug oder Investition: Hohe Werbekosten einer Gemeinnützigen GmbH + Geschäftsführer-Pflichten: Steuerberater muss Geschäftsführer nicht auf Haftungsrisiken hinweisen + BISS … Die WIRTSCHAFTS-SATIRE
Eine böse Überraschung gab es für einen Kunden, der vergessen hatte, einen Dauerauftrag zu kündigen. Folge: Gleich zu Jahresbeginn wurde ihm fälschlicherweise ein Betrag von 150 EUR abgebucht. Er beauftragte seine Bank mit der Rückabwicklung. …
Volkelt-Brief 05/2012
Themen heute: keine neuen Impulse für Unternehmen aus Berlin + balanced scorecard: immer wichtiger für Unternehmenssteuerung auch im Mittelstand + mehrfache Befristung von Arbeitsverträge ist zulässig + IT-Datenschutz wird noch strenger + GF-privat: Banken dürfen keine Zusatzgebühren verlangen + Kartellbehörde: Keine Akteneinsicht im Kronzeugenverfahren + BISS .…