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Neue Rechtslage: Befristung des Urlaubsanspruch

Der Anspruch eines Arbeit­neh­mers erlischt nur dann am Ende des Kalen­der­jah­res oder eines zuläs­si­gen Über­tra­gungs­zeit­raums, wenn der Arbeit­ge­ber den Arbeit­neh­mer zuvor in die Lage ver­setzt hat, sei­nen Urlaubs­an­spruch wahr­zu­neh­men, und der Arbeit­neh­mer den Urlaub den­noch aus frei­en Stü­cken nicht genom­men hat. Im Klar­text: Sie müs­sen den Arbeit­neh­mer recht­zei­tig dazu auf­for­dern, den ihm zuste­hen­den Rest­ur­laub anzu­tre­ten (BAG, Urteil v. 19.2.2019, 9 AZR 423/16).

In den meis­ten Betrie­ben ver­fährt man nach der alten Rechts­la­ge. Danach muss der Urlaub im lau­fen­den Geschäfts­jahr genom­men wer­den, kann nur aus­nahms­wei­se über­tra­gen wer­den und ver­fällt auch dann nicht, wenn der Arbeit­ge­ber den Arbeit­neh­mer nicht in die Lage ver­setzt, sei­nen Urlaub rechts­zei­tig zu neh­men.  Mit die­sem Urteil schafft das Bun­des­ar­beits­ge­richt neue Fak­ten. In der Pra­xis läuft die neue Rechts­la­ge dar­auf hin­aus, dass der Urlaubs­an­spruch grund­sätz­lich gilt – auch über­trag­bar und nur dann ent­fällt, wenn der Arbeit­neh­mer trotz Mah­nung des Arbeit­ge­bers auf sei­nen Urlaub ver­zich­tet. Auf den Stich­tag 1.4. des Fol­ge­jah­res soll­ten Sie den­noch fest­hal­ten. Nur so kön­nen Sie unkon­trol­liert gro­ße Urlaubs­vo­lu­men verhindern.

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Achtung: Kleingedrucktes bei Auslagerung der Pensionszusage

Wird – z. B. im Zuge eines GmbH-Ver­kaufs – Ihre Pen­si­ons­zu­sa­ge auf einen Pen­si­ons­fonds aus­ge­la­gert, soll­ten Sie mit der GmbH ver­ein­ba­ren, dass die­se ver­pflich­tet ist, beim zustän­di­gen Finanz­amt einen Antrag auf Besteue­rung gemäß § 4e Abs. 3 EStG zu stel­len (zustim­men­de Bedin­gung). Nur dann ist sicher­ge­stellt, dass Sie für den bis dahin ange­spar­ten Pen­si­ons­an­spruch nur antei­lig Lohn­steu­er zah­len müs­sen (FG Köln, Urteil v. 27.9.2018, 6 K 814/16).

Es han­delt sich um eine Son­der­zah­lung an einen Pen­si­ons­fonds, die steu­er­pflich­tig ist (gemäß § 40b Abs. 4 EStG i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 S. 2 EStG).  Ver­hin­dern kön­nen Soie die Besteue­rung nur, wenn die GmbH bean­tragt, die zugrun­de lie­gen­de Pen­si­ons­rück­stel­lung im Lau­fe von 10 Jah­ren antei­lig auf­zu­lö­sen (§ 4e Abs. 3 EStG). Mit der Fol­ge, dass auch die Über­tra­gung auf den Pen­si­ons­fonds nur antei­lig zum Lohn­zu­fluss und ent­spre­chen­der Besteue­rung führt. Revi­si­on ist zuge­las­sen. Der BFH wird dazu wohl noch abschlie­ßend ent­schei­den. Steht eine Über­tra­gung an, unbe­dingt den Steu­er­be­ra­ter einschalten.

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Volkelt-Brief 22/2017

GF/Finanzen: Ter­min­sa­che – Mel­dung an das FA + GmbH-Ver­kauf: Als Geschäfts­füh­rer sind Sie der Pro­jekt-Mana­ger + Ter­min­sa­che: Klei­ne GmbH müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2016 vor­le­gen + GF/Pflichten: Befug­nis zur Ände­rung der Gesell­schaft­er­lis­te + GmbH-Steu­er: Atta­cke auf die Abgel­tungs­steu­er schei­tert + GF/Haftung: Fal­sche Bilanz­zah­len sind straf­bar + BISS

 

 

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Volkelt-Brief 03/2017

Over­head: So drü­cken klei­ne­re Unter­neh­men ihre Bera­ter­kos­ten  + Neu­es Urteil: Fin­ger weg von der GmbH-Kas­se +  Geschäfts­füh­rer-Know-How: Die wich­tigs­ten GmbH-Urtei­le aus 2016 + GmbH-Steu­ern: Über­tra­gung eines GmbH-Anteils für 0 € + Haf­tung: Geschäfts­füh­rer haf­tet für Ein­fuhr­um­satz­steu­er + GmbH-Grund­stücks­ver­kauf: Kos­tet immer Grund­er­werb­steu­er + BISS

 

 

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GmbH & Co. KG: Neue Möglichkeiten mit dem Sonderbetriebsvermögen

Ver­kau­fen Sie Son­der­be­triebs­ver­mö­gen (z. B. eine ver­mie­te­te Immo­bi­lie) vor der Über­tra­gung des Betriebs z. B. im Rah­men der Nach­fol­ge­re­ge­lung zum Buch­wert, müs­sen Sie die stil­len Reser­ven der Immo­bi­lie nicht … 

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Volkelt-Brief 03/2014

The­men heu­te: Bera­ter­kos­ten stei­gen – die ande­re Sei­te der Büro­kra­tie­kos­ten + Der Fall „Gaf­fel”: Neue Rechts­grund­sät­ze für Auf­lö­sung und Abbe­ru­fung + Tan­tie­me-Vor­schuss: Mit der GmbH in Wert­be­stän­di­ges inves­tie­ren + Steu­ern Spa­ren: Erst-Stu­di­um abkür­zen und Zweit­stu­di­um drauf­set­zen + Recht: Geschmacks­mus­ter wird Design-Mus­ter + GmbH-Recht: Min­der­heits­ge­sell­schaf­ter mit Veto­recht ist (nicht) ver­si­che­rungs­pflich­tig + BISS

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Volkelt-Brief 40/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te Han­dy-Apps: Vor­sicht – (zu) vie­le Kol­le­gen gehen mit den Risi­ken völ­lig unbe­darft um + Geschäfts­füh­rer-pri­vat: Zah­len­feh­ler gehen auf Ihre Kos­ten Mana­gen Sie Ihr „Han­dy”: damit Ihnen auch noch Zeit zum Arbei­ten bleibt Mana­ger-Gehäl­ter blei­ben unre­gu­liert – für Sie bleibt das vGA-Risi­ko + Steu­er­recht: Bun­des­ge­richts­hof macht Vor­ga­ben für Ihre Pen­si­ons­an­sprü­che und die Höhe der Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen + Ihre Stra­te­gie für die Per­so­nal­kos­ten: Bun­des­ar­beits­ge­richt gibt die Linie für Werk­ver­trä­ge vor + BISS

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Geschäftsführer privat: „Miles and more“ ist übertragbar

Als Geschäfts­füh­rer, der viel mit dem Flie­ger unter­wegs ist …

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Steuergestaltung: Schenkung beseitigt Grunderwerbsteuerpflicht

Bis­her wur­de Grund­er­werb­steu­er in der GmbH fäl­lig, wenn sich durch die Über­tra­gung von GmbH-Antei­len 95 % der Antei­le in einer Hand ver­ei­ni­gen. Laut BFH gilt das aber nicht, …