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Volkelt-Briefe

VW oder Daimler – Wer war schneller mit der „Selbstanzeige”?

Wir berich­ten an die­ser Stel­le immer wie­der über Kar­tell­ver­fah­ren – auch über die umstrit­te­ne Kron­zeu­gen­re­ge­lung, nach der einen Kar­tell­ver­stoß anzei­gen­des Unter­neh­men straf­frei bleibt. Aktu­ell: Jetzt hat der VW-Kon­zern – gemein­sam mit den Toch­ter­un­ter­neh­men AUDI und Por­sche – eine Selbst­an­zei­ge beim Kar­tell­amt ein­ge­reicht und Abspra­chen mit den Kon­kur­renz-Unter­neh­men BMW und Daim­ler-Benz ein­ge­räumt. Neu­es­te Ent­wick­lung: Daim­ler soll schnel­ler gewe­sen sein mit er Selbstanzeige.

Aus­führ­lich dazu > Spie­gel Online

Bri­sant: Anschei­nend waren ERFA-Grup­pen (Erfah­rungs­aus­tausch-Grup­pen) bis in die Unter­ab­tei­lun­gen in der größ­ten deut­schen Bran­che an der Tages­ord­nung. Jetzt muss das Bun­des­kar­tell­amt „von Amts wegen” han­deln. Es dürf­ten die höchs­ten jemals in Deutsch­land aus­ge­spro­che­nen Kar­tell­stra­fen wer­den. Gespannt sein darf man, ob es VW gelingt, in den Kron­zeu­gen-Sta­tus zu kom­men und damit straf­frei aus­zu­ge­hen. Wir hal­ten Sie über die Hin­ter­grün­de auf dem Laufenden.

Auch für den Geschäfts­füh­rer klei­ne­rer Unter­neh­men wird das The­ma Fusion/Preise /Konditionenpolitik immer mehr zum Pro­blem. Ach­ten Sie dar­auf, wer an Bran­chen­tref­fen zu die­sen The­men teil­nimmt. Hal­ten Sie sich zurück. Das Bun­des­kar­tell­amt wirbt auf sei­nen Inter­net-Sei­ten offen­siv für das anony­me Anzeig-Ver­fah­ren, das Pri­vat­per­so­nen (auch Ihren Mit­ar­bei­tern) strik­te Anony­mi­tät zusi­chert. Beach­ten Sie dazu das Por­tal www.business-keeper.de – das zur Korruptions­bekämpfung begrün­det wur­de, unter­des­sen auch die Mit­ar­bei­ter in Fir­men ani­miert, jeg­li­che Com­pli­ance-Ver­stö­ße (z. B. auch gegen Wett­be­werbs­vor­schrif­ten) anonym zu melden.

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Volkelt-Brief 23/2016

Volkelt-FB-01Füh­rungs-Auf­ga­be: Reden bringt Segen … und Erfolg + Ter­min­sa­che „Erb­schaft­steu­er“: Rechts­schutz läuft aus + Außer­ge­wöhn­li­che Geschäf­te: Im Zwei­fel haf­tet der Geschäfts­füh­rer + Cle­ver: Nut­zen Sie Ihr Som­mer­fest für die Per­so­nal-Akqui­se + Vor­sicht: Klein­ge­druck­tes im GmbH/UG-Kauf­ver­trag + TIPP: Sie dür­fen Sozi­al­ab­ga­ben und Lohn­steu­er opti­mie­ren + Neue BMF-Vor­schrift: Steu­er­be­rich­ti­gung wird ein­fa­cher + BISS

 

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Neue BMF-Vorschrift: Steuerberichtigung wird einfacher

Nach der Neu­regelung der Straf befrei­en­den Selbst­an­zei­ge (vgl. Nr. 13/2016) war strit­tig, ob auf eine ein­fa­che Steu­er­be­rich­ti­gung die Rechts­fol­gen der Selbst­an­zei­ge ange­wen­det wer­den kön­nen (§ 153 AO). Danach wären die Finanz­be­hör­den sogar bei einer Steuer­berichtigung berech­tigt, Straf­zah­lun­gen zu erhe­ben und eine voll­stän­di­ge Offen­le­gung der Besteue­rung über einen 10-Jah­res-Zeit­raum zu ver­lan­gen. Jetzt hat das BMF reagiert und per Erlass gere­gelt, wann es sich um eine Steu­er­be­rich­ti­gung und wann um eine Selbst­an­zei­ge han­delt (BMF-Schrei­ben vom 23.5.2016, IV A 3 – S 0324/15/10001). …

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Volkelt-Brief 13/2016

Volkelt-FB-01Wirt­schafts­po­li­tik: Ita­lie­ni­sche Ver­hält­nis­se bedeu­ten mehr Macht für die Büro­kra­tie + Selbst­an­zei­ge: Wenn es in der Zei­tung steht, ist es zu spät + Ter­min­sa­che (1): Erstel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses 2015 + Ter­min­sa­che (2): Jah­res­mel­dung zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) + EU: Mehr Spiel­raum für eine ermä­ßig­te Umsatz­steu­er + Steu­er: Kei­ne Zuschlä­ge für den fak­ti­schen Geschäfts­füh­rer + Ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung: JA / Schen­kungs­steu­er: NEIN + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Kos­ten der Schei­dung + Büro­kra­tie: Zin­sen für Steu­er­rück­stän­de wei­ter mit 6 % + BISS

 

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Selbstanzeige: Wenn es in der Zeitung steht, ist es zu spät

Unter­des­sen habe vie­le oder sogar die meis­ten der Steu­er­zah­ler, die vor­sätz­lich oder unwis­send Geld­ver­mö­gen ohne Ver­steue­rung der Zin­sen in der Schweiz ange­legt haben, ihren Steu­er­sta­tus mit einer Selbst­an­zei­ge wie­der auf „steu­er­ehr­lich“ gesetzt. Die Zahl der Selbst­an­zei­gen ist im Jahr 2015 deut­lich gesun­ken (vgl. zuletzt Nr. 5/2016). In letz­ter Zeit sind im Zusam­men­hang mit den sog. Cum-Ex-Geschäf­ten wie­der neue Steu­er-Daten­sät­ze im Umlauf – aus denen sich u. U. auch Hin­wei­se auf sons­ti­ge hin­ter­zo­ge­ne Steu­ern bei Aus­lands-Anla­gen erge­ben (vgl. Nr. 46/2015). Inter­es­sant ist ein aktu­el­les Urteil des Ober­lan­des­ge­richts (OLG) Schles­wig-Hol­stein: „Die Kennt­nis der ein­schlä­gi­gen Medi­en­be­richt­erstat­tung über den Ankauf einer Steu­er-CD schließt die straf­be­frei­en­de Wir­kung der Selbst­an­zei­ge aus, wenn auf der CD Daten einer vom Steu­er­pflich­ti­gen ein­ge­schal­te­ten Bank vor­han­den sind und hier­über in den Medi­en berich­tet wor­den ist“.

Im Klar­text:

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Volkelt-Brief 05/2016

Volkelt-FB-01Nach­ge­tre­ten: Wie der Fall Hoe­neß die Finanz­be­hör­den stark gemacht hat + Risi­ko­ge­schäf­te: Finanz­ver­wal­tung muss Ver­lus­te ver­rech­nen + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Kei­ne Aus­nah­me für Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten + Zwei­per­so­nen-GmbH: Der schnel­le­re Gesell­schaf­ter hat die bes­se­re Kar­ten + Geschäf­te: Öffent­li­che Aus­schrei­bun­gen noch geziel­ter nut­zen + GmbH-Recht: Ein­ge­zo­ge­ner GmbH-Anteil „geht unter” + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Der Han­dy-Akku ist leer + GmbH-Finan­zen: Über­höh­te Gehalts­zah­lun­gen an den Seni­or + BISS

 

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Nachgetreten: Wie der Fall Hoeneß die Finanzbehörden stark macht

Vor der Ver­schär­fung der steu­er­li­chen Selbst­an­zei­ge zum 1.1.2015 stieg die Zahl der Selbst­bezichtiger im Jahr 2014 auf einen Höchst­stand von rund 40.000 Anzei­gen. Und selbst seit­her ist die Angst vor einer Voll­ver­ur­tei­lung wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung so groß, dass es selbst unter ver­schärf­ten Bedin­gun­gen in 2015 noch rund 15.000 Selbst­an­zei­gen gab. Die pro­mi­nen­tes­ten Fäl­le hat­ten dabei sicher­lich die größ­te abschre­cken­de Wir­kung – so wie der spek­ta­ku­lä­re Fall Zum­win­kel (vgl. Nr. 5/2009) oder der wohl popu­lärs­te Fall Hoe­neß (vgl. Nr. 18/2013). …

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Volkelt-Brief 40/2015

Volkelt-FB-01Füh­rungs­kul­tur/­Ri­si­ko-Ent­schei­dun­gen: Wie viel „VW” dür­fen SIE? + GmbH-Mar­ke­ting: Die Unter­neh­mens-PK im Live­stream + Kün­di­gungs­schutz: Fremd-Geschäfts­füh­rer und Prak­ti­kan­ten zäh­len + Steu­er-Straf­ver­fah­ren: Wie­der ein strit­ti­ger Fall aus der Pra­xis + Mit­ar­bei­ter: Abwer­ben gehört zum Geschäft + Wett­be­werbs­recht: Prä­mi­en für Ein­hal­tung der Preis­bin­dung sind unzu­läs­sig + Mit­ar­bei­ter: Haben kei­nen Anspruch auf bezahl­te Rau­cher­pau­sen + Büro­kra­tie: Neue Umsatz­gren­zen für die GmbH-Grö­ßen­klas­sen + BISS

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Steuer-Strafverfahren: Wieder ein strittiger Fall aus der Praxis

Seit letz­ter Woche läuft vor dem Land­ge­richt Stutt­gart das Steu­er-Straf­ver­fah­ren gegen einen Groß­metz­ger aus Bie­tig­heim-Bis­sin­gen und des­sen Lebens­ge­fähr­tin. Ihnen wird vor­ge­wor­fen, Steu­ern in Mil­lio­nen­hö­he hin­ter­zo­gen zu haben. In den Jah­ren von 2004 bis 2009 sol­len sie sys­te­ma­tisch Körperschafts‑, Gewerbe‑, Umsatz- und Ein­kom­mens­steu­er hin­ter­zo­gen haben. Laut Ankla­ge haben Sie die Kas­se im Haupt­ge­schäft mani­pu­liert und damit vor­sätz­lich gehan­delt. Ins­ge­samt beläuft sich der Hin­ter­zie­hungs-Betrag auf rund 2,5 Mio. EUR. Damit dro­hen Haftstrafen. … 

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Volkelt-Brief 39/2015

Volkelt-FB-01IAA-Hype oder VW-Desas­ter: Wie hal­ten Sie es mit dem Fir­men­wa­gen? + Erb­schaft­steu­er: Ab 26 Mio. Fir­men­wert hilf nur ein Zusatz-Gut­ach­ten + Mit­ar­bei­ter-Suche: Bewer­ber hono­rie­ren gute Ideen + Kon­zern: Steu­er­ver­mei­dung und Gewinn­ver­la­ge­rung vor dem Aus + ACHTUNG: Mehr Gehalt gefähr­det Pen­si­ons­zu­sa­ge + Steu­er­an­mel­dun­gen: Berich­ti­gung wird unkom­pli­zier­ter + Außen­dienst­ler: Arbeits­zei­ten müs­sen neu gere­gelt wer­den + BISS