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Volkelt-Briefe

Steuer-Strafverfahren: Wieder ein strittiger Fall aus der Praxis

Seit letz­ter Woche läuft vor dem Land­ge­richt Stutt­gart das Steu­er-Straf­ver­fah­ren gegen einen Groß­metz­ger aus Bie­tig­heim-Bis­sin­gen und des­sen Lebens­ge­fähr­tin. Ihnen wird vor­ge­wor­fen, Steu­ern in Mil­lio­nen­hö­he hin­ter­zo­gen zu haben. In den Jah­ren von 2004 bis 2009 sol­len sie sys­te­ma­tisch Körperschafts‑, Gewerbe‑, Umsatz- und Ein­kom­mens­steu­er hin­ter­zo­gen haben. Laut Ankla­ge haben Sie die Kas­se im Haupt­ge­schäft mani­pu­liert und damit vor­sätz­lich gehan­delt. Ins­ge­samt beläuft sich der Hin­ter­zie­hungs-Betrag auf rund 2,5 Mio. EUR. Damit dro­hen Haftstrafen. …

Wir berich­ten an die­ser Stel­le immer wie­der über sol­che Fäl­le, vgl. dazu die Bericht­erstat­tung zur Zuläs­sig­keit von Schätz­me­tho­den und zur Umsatz­v­er­pro­bung (vgl. Nr. 32/2015). Im ange­spro­che­nen Fall spricht der Anwalt von ein­sei­ti­gen Ermitt­lun­gen der Steu­er­prü­fer, „bei denen teil­wei­se rechts­staat­li­che Gren­zen über­schrit­ten wur­den“. Wir gehen davon aus, dass die Vor­ge­hens­wei­se der Steu­er­prü­fer im Ver­fah­ren ange­spro­chen wird und sich Hin­wei­se auf die Metho­den der Steu­er­prü­fung ergeben.

Nicht erst seit dem Fall Hoe­neß lohnt es, in die Akten sol­cher Steu­er-Straf­ver­fah­ren zu schau­en. Schon immer gibt es die Ten­denz der Finanz­ver­wal­tung, offe­ne Steu­er­fra­gen mit Ver­wal­tungs­vor­ga­ben zu lösen und sich die­se – wenn Steu­er­zah­ler vor Gericht dage­gen vor­ge­hen – von den Finanz­ge­rich­ten abseg­nen zu las­sen. Selbst dann, wenn es dafür kei­ne gesetz­li­che Grund­la­ge gibt, es sich also um die ein­sei­ti­ge Inter­pre­ta­ti­on einer unkla­ren gesetz­li­chen Vor­schrift han­delt. Auch z. B. die oben ange­spro­chen Metho­den zur Schät­zung von Umsatz und Gewinn eines Unter­neh­mens. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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