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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 23/2016

Volkelt-FB-01Füh­rungs-Auf­ga­be: Reden bringt Segen … und Erfolg + Ter­min­sa­che „Erb­schaft­steu­er“: Rechts­schutz läuft aus + Außer­ge­wöhn­li­che Geschäf­te: Im Zwei­fel haf­tet der Geschäfts­füh­rer + Cle­ver: Nut­zen Sie Ihr Som­mer­fest für die Per­so­nal-Akqui­se + Vor­sicht: Klein­ge­druck­tes im GmbH/UG-Kauf­ver­trag + TIPP: Sie dür­fen Sozi­al­ab­ga­ben und Lohn­steu­er opti­mie­ren + Neue BMF-Vor­schrift: Steu­er­be­rich­ti­gung wird ein­fa­cher + BISS

 

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Neue BMF-Vorschrift: Steuerberichtigung wird einfacher

Nach der Neu­regelung der Straf befrei­en­den Selbst­an­zei­ge (vgl. Nr. 13/2016) war strit­tig, ob auf eine ein­fa­che Steu­er­be­rich­ti­gung die Rechts­fol­gen der Selbst­an­zei­ge ange­wen­det wer­den kön­nen (§ 153 AO). Danach wären die Finanz­be­hör­den sogar bei einer Steuer­berichtigung berech­tigt, Straf­zah­lun­gen zu erhe­ben und eine voll­stän­di­ge Offen­le­gung der Besteue­rung über einen 10-Jah­res-Zeit­raum zu ver­lan­gen. Jetzt hat das BMF reagiert und per Erlass gere­gelt, wann es sich um eine Steu­er­be­rich­ti­gung und wann um eine Selbst­an­zei­ge han­delt (BMF-Schrei­ben vom 23.5.2016, IV A 3 – S 0324/15/10001). …