Dass sich immer mehr Kollegen vor einer Entscheidung über die juristischen Auswirkungen und/oder Nebeneffekte im Internet informieren, ist nahe liegend und offensichtlich. Wer sein Anliegen geschickt genug verstichwortet, kann sogar davon ausgehen, dass die Suchmaschinen-Ergebnisse dem Kollegen zu ganz sinnvollen und hilfreichen Lösungen führen. Auch viele Anwälte haben ihre neuen Chancen mit dem Internet erkannt und bieten Informationsangebote über ihre jeweiligen Spezialthemen. Das macht Sinn für beide Seiten. Es bleibt aber die Frage, ob diese Art Informationsbeschaffung für einen Geschäftsführer für eine Haftungsfreistellung ausreicht. Etwa für die Fälle, in denen die Rechtsprechung für den Geschäftsführer eine Pflicht zu qualifizierten externen Beratung unterstellt (vgl. dazu z. B. OLG Oldenburg, Urteil v. 22.6.2006, 1 U 34/03 zur Beratungsverpflichtung beim Zukauf eines Unternehmens).
Die Rechtslage: …